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Dr. Dorothea Kliche-Behnke

SPD 08.11.2023 Sitzungen 17/77

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, durch die Medienberichterstattung ist mittlerweile hinlänglich bekannt, dass nach dem Urteil des Bundessozialgerichts die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg entschieden hat, Notfallpraxen in Baden-Württemberg an insgesamt acht Standorten komplett zu schließen und die Öffnungszeiten an weiteren Standorten zu reduzieren. Über das Thema wurde breit im ganzen Land gesprochen. Wir sind der Auffassung, dass die KVBW damit ihrem Sicherstellungsauftrag, den sie laut § 75 Absatz 1b SGB V innehat, nicht mehr nachkommt. Deshalb müssen Sie, Herr Minister, iode – 77. Sitzung – Mittwoch, 8. November 2023 als oberste Aufsichtsbehörde eingreifen. Dazu haben Sie die rechtlichen Mittel. Ich zitiere: Hat die Aufsichtsbehörde Beanstandungen, kann sie die Kassenärztliche Vereinigung (ebenso wie auch die körperschaftlich verfassten Krankenkassen) durch eine Aufsichtsanordnung zur Behebung der beanstandeten Tatbestände verpflichten. Aus unserer Sicht, Herr Minister, braucht es deshalb ein Machtwort von Ihnen. Sie haben qua Amt die Rechtsaufsicht über die KVBW und können sie mit dieser Aufsichtsanordnung dazu zwingen, ihren Sicherstellungsauftrag vollumfänglich wahrzunehmen. Das ist im Sinne der betroffenen Patientinnen und Patienten dringend notwendig. Längere Anfahrtswege sind für viele Patientinnen und Patienten einfach nicht zumutbar. Wir müssen dafür sorgen, dass das ganze System nicht kollabiert. Denn in einigen Regionen mit geschlossenen Notfallpraxen bzw. eingeschränkten Öffnungszeiten der Notfallpraxen sind die Auswirkungen in der nächstgelegenen Notaufnahme schon sehr deutlich zu spüren, z. B. in Mühlacker. Ich muss auch sagen, dass, wenn ein Bundessozialgericht ein Urteil fällt, vonseiten der Politik definitiv die Begründung eines solchen Urteils abzuwarten ist, bevor direkt z. B. vonseiten der Ärzteschaft reagiert wird. Zu meiner Frage, Herr Minister Lucha: Welche Möglichkeiten hat das Land bzw. haben Sie als oberste Aufsichtsbehörde der Kassenärztlichen Vereinigung nach dem Urteil des Bundessozialgerichts? Oder anders gefragt: Muss das Land die Entscheidung der KV jetzt einfach so hinnehmen?

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