Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt für die Landesregierung Frau Kultusministerin Schopper das Wort. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte aus Artikel 12 der Landesverfassung unter der Überschrift „Erziehung und Unterricht“ zitieren: Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Bereichen die Eltern, – Eltern stehen vorneweg – der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Gemeinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend. Die Eltern stehen an erster Stelle. Deshalb zählt – das ist für den schulischen Alltag insgesamt eine sehr wichtige Botschaft, die wir auch verinnerlichen sollten –, dass die Erziehungspartnerschaft zwischen dem Elternhaus und der Schule zu den tragenden Grundpfeilern unseres Bildungssystems gehört. Das ist, glaube ich, einer der Gründe dafür gewesen, dass man sich in der damaligen Situation für die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung entschieden hat. Sie haben das noch einmal gesagt: Das Elternrecht wurde gestärkt. Die Eltern werden sich diese Rechte, denke ich, so schnell auch nicht mehr nehmen lassen. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Auf der anderen Seite ist der Druck, der in den Grundschulen bestand und besteht, nicht von der Hand zu weisen. Das übergehen Sie vollkommen; das wird in Ihren Debatten völlig negiert. Ich glaube, Eltern wollen insgesamt immer das Beste für ihre Kinder. Gerade die Wahl einer passenden weiterführenden Schule ist ein Punkt der Auseinandersetzung – sowohl in Ländern, die noch eine Grundschulempfehlung haben, als auch in Ländern, die keine Grundschulempfehlung mehr haben. Daher kann man die Debatte nicht einfach zur Seite legen und sich ersparen. Es wird am Übergang immer eine Debatte geben – ob es in der sechsten Klasse ist wie in Brandenburg, wo es eine verbindliche Grundschulempfehlung gibt, oder auch riode – 76. Sitzung – Mittwoch, 25. Oktober 2023 in Thüringen, wo es eine verbindliche Grundschulempfehlung gibt, oder in Bayern, wo es in der vierten Klasse eine verbindliche Empfehlung gibt. Alle anderen Länder haben keine verbindliche Grundschulempfehlung. Sie haben andere Mechanismen, aber der Elternwille ist der entscheidende Punkt, der am Ende zählt. Da dürfen Sie nicht immer Sachsen und Bayern in einen Topf werfen, (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Selbstverständlich darf ich das!) weil in den Töpfen nämlich unterschiedliche Gerichte gekocht werden. Da müssen Sie an der Herdplatte schon einmal hineinschauen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD) Ehrlich, ich bin immer wieder darüber erstaunt, weil zu liberalen Grundzügen eigentlich ja genau das gehört: den Elternwillen zu respektieren. Das ist ja liberales Gedankengut. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Gut, dass uns die Grünen das erklären! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Genau! – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) – Ja, manchmal brauchen eben auch Sie Nachhilfe, Herr Dr. Rülke. Sie finden das vonseiten der Grünen vielleicht komisch, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ja!) aber ich finde es sehr komisch, dass Ihre Liberalität gerade an dem Punkt des Elternwahlrechts und der Elternmitsprache dann einen selektiven Hebel hat, der überhaupt nicht zu Ihrer Liberalität passt. (Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP: Die Eltern haben doch das Recht, Widerspruch einzulegen! Das lassen Sie immer weg! – Lachen der Abg. Daniel Lede Abal und Thomas Poreski GRÜ-NE – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Oje, oje!) Allein zu der Tatsache, dass Sie von der Ursünde sprechen, muss ich sagen: Das kann ich nur unter dem Kontext verstehen, dass Sie Religionslehrer sind (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP: Was hat das damit zu tun?) und in diesem Kontext verhaftet sind. Da nehmen Sie das entsprechend mit auf den Weg. Ich empfinde das aber nicht als den passenden Begriff, um an dieser Stelle eine sachliche Debatte darüber zu führen, was hinter der Auseinandersetzung über die Frage steht, ob die Eltern oder der entsprechende Notendurchschnitt in der vierten Klasse entscheidend sind. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: In Fragen der Glaubensfestigkeit kann jeder Religionslehrer noch etwas von Ihnen lernen!) Ich glaube, es steht auch außer Frage, dass wir einen umfassenden, einen professionellen Blick auf die schulischen Leis- (Ministerin Theresa Schopper) tungen der Kinder bei uns in der vierten Klasse legen müssen und dass eine umfassende Beratung der Eltern notwendig ist und Unterstützung gegeben sein muss. Deswegen ist an den ursprünglichen Mechanismen auch – diesen Prozess halte ich für wichtig – entsprechend etwas geändert worden: damit wir das an dieser Stelle auch kontinuierlich im Blick haben. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Es ist immens – ich werbe auch schwer dafür –, dass Eltern auch sehr klar die Empfehlung der Grundschule und die Empfehlung der Grundschullehrkräfte, die die Kinder und den schulischen Kontext kennen, entsprechend in die Entscheidung einfließen lassen; denn Grundschullehrkräfte geben nicht aus dem Blauen heraus entsprechende Empfehlungen. Das Beratungsangebot haben wir entsprechend gestärkt und ausgebaut. Diese Strategie setzen wir weiter fort. Mit dem neuen Angebot „Kompass 4“, das in diesem Schuljahr eingeführt wurde, erhalten die Grundschulen ein wirkungsvolles, neues Instrument, um den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu ermitteln, und die Eltern eine zusätzliche Orientierung bei der Wahl der weiterführenden Schule. (Glocke des Präsidenten)
