Dr. Alexander Becker
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für mich ist das heute ein Novum. Ich erlebe zum ersten Mal die vierte Lesung eines Gesetzentwurfs. Die vierte Lesung? Wir haben den gleichen, sogar wortgleichen Vorschlag der FDP/DVP-Fraktion bereits in der letzten Wahlperiode diskutiert. Aber, lieber Kollege Kern, Sie bringen das Thema ja nicht ein, weil Ihnen die Ideen ausgegangen wären, sondern deshalb, weil das Thema „Übergang zwischen Grundschule und weiterführender Schule“ einer der neuralgischen Punkte des gegliederten Schulwesens (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So ist es!) und unbestritten auch eine erste Weichenstellung der persönlichen Bildungslaufbahn ist. Wir sind zu Recht stolz auf unser Schulsystem und das Prinzip „Kein Abschluss ohne Anschluss“, aber natürlich ist die Frage der Schulwahl nicht trivial. Meine Damen und Herren, ja, wir haben Handlungsbedarf bei diesem Thema. Ich sage ganz klar: Wir seitens der CDU-Fraktion sind Anhänger eines gegliederten Schulsystems, und damit ein solches gut funktioniert, müssen wir die Übergänge steuern. Davon profitieren – dessen bin ich mir sicher – gerade auch die schwächeren Schülerinnen und Schüler. Die jetzige Situation ist das Erbe des Schulexperiments der Jahre 2011 bis 2016. Doch die einfache Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung, so wie sie bis 2012 bestand, ist nicht der richtige Weg. Denn dieser Gedanke blendet aus, dass wir das Jahr 2023 schreiben und nicht so tun können, als hätten wir 2013. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Genau!) riode – 76. Sitzung – Mittwoch, 25. Oktober 2023 Er ignoriert, dass sich die Eltern die Mitwirkung an der Schulwahl nicht einfach wieder nehmen lassen werden, und er vergisst auch den Druck, dem Grundschullehrkräfte ausgesetzt waren, wenn nicht die gewünschte Empfehlung ausgesprochen wurde. Der Satz „Sie hören von meinem Anwalt“ war auch nie ein Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe schon in der ersten Lesung gesagt: Konsequentes Fordern und Fördern ist das Signum eines erfolgreichen Bildungssystems. Dazu benötigen wir eine kontinuierliche Lernverlaufsdiagnostik, regelmäßige Schüler-Feedbacks und qualifizierte Beratungen der Eltern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Deshalb plädiere ich dafür, künftig einen Dreischritt zu machen aus Beratung und Empfehlung der Grundschule, Wille der Eltern – und übrigens auch der Kinder – sowie einer letztlichen Entscheidungshoheit der aufnehmenden Schule. Konkret heißt das, dass die weiterführende Schule im Dissensfall einen standardisierten Aufnahmetest machen kann. Das ist auch insofern logisch kohärent, als sie ja am Ende die Aufgabe hat, den künftigen Bildungserfolg des betreffenden Kindes zu erreichen. Für ein derartiges dreistufiges Modell aus Beratung, Elternwille und Steuerung hören wir viel Zuspruch aus der Praxis – aus den Grundschulen, den weiterführenden Schulen und von den Eltern. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion ab, da wir zwar die Problemanalyse, aber im entscheidenden Teil den Lösungsweg nicht teilen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der CDU: Bravo!)
