Thomas Hentschel
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Professor Keber, auch von meiner Seite herzlich willkommen hier im Landtag von Baden-Württemberg jetzt in Ihrer Funktion als Datenschutzbeauftragter und Beauftragter für die Informationsfreiheit. Sie haben da eine große Aufgabe übernommen, und ich finde, das sind Sie schon sehr gut angegangen. Sie dürfen sich unserer vollen Unterstützung sicher sein. Wir haben in den letzten Legislaturen kontinuierlich dafür gesorgt, dass Ihr Amt mit genügend Geldmitteln und auch Personal ausgestattet wird, um eine schlagkräftige Institution zu werden. Ich sehe, das nutzen Sie genau wie Ihr Vorgänger reichlich aus. Das ist eine sehr gute Herangehensweise. Daher vielen Dank. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch dafür danken, dass Sie vor allem, wie Sie es gerade angesprochen haben, den Bereich Kommunikation stärken. Die Fortbildungsmaßnahmen und -angebote, die Sie gemacht haben – das hatten Sie uns gerade schon dargelegt –, sind mit 3 200 Anfragen schon besser als in den Jahren davor in Anspruch genommen worden. Es ist ein wichtiger Schritt, um wegzukommen von diesem Bild des Datenschutzes als ein Verhinderungsrecht. Daher auch von uns aus die volle Unterstützung für diesen Weg. Er ist offenbar erfolgreich. Das gilt genauso für die Herangehensweise im Beratungsangebot. Dass die Beratungen weiterhin auf einem hohen Niveau in Anspruch genommen werden, ist ein gutes Zeichen. Es ist besser, man geht vonseiten der gesellschaftlichen Organisationen und der Wirtschaft davon aus, dass man sie von vornherein mitnimmt, und lässt sich, statt unnötige Umwege zu gehen, gleich sagen, wo dann möglicherweise Probleme wegen des Datenschutzes bestehen könnten. Das können Sie besser, und diese Expertise stellen wir gern zur Verfügung. Ich möchte an dieser Stelle zwei Themen aus Ihrem Bericht herausgreifen, die aus meiner Sicht dafür besonders beispielhaft sind. Das eine: Wir haben im letzten Jahr die E-Akte auf Landesebene bei den Landesbehörden flächendeckend eingeführt, und Sie haben hospitiert. Mein herzlicher Dank dafür, dass Sie das gemacht haben. Ein herzlicher Dank aber auch den Behörden, die das vorgenommen oder es zugelassen haben. Das war ein wichtiger Schritt, um einfach von vornherein zu sehen: Da, wo Digitalisierung stattfindet, ist Datenschutz von besonderer Bedeutung. Da ist es wichtig, dass der Datenschutzbeauftragte auch gleich die Möglichkeit hat, selbst (Thomas Hentschel) vorausschauend zu erkennen, wo möglicherweise Themen sind, die wir aufgreifen müssen. (Beifall bei den Grünen) Das ist eine sehr gute Herangehensweise. Ich ermuntere Sie dazu, da weiterzumachen. Ich ermuntere auch die weiteren Behörden bis hinunter zu denen, die jetzt an Ihren Wettbewerben teilnehmen wollen, das zu machen. Ich glaube, wir haben da eine große Herausforderung. Doch Sie haben uns anhand von vielen Beispielen gezeigt, dass Datenschutz die Zusammenarbeit in der Behörde nicht ausschließt, sondern geradezu ein Qualitätsmerkmal ist. Ich denke, das sollte man auf jeden Fall so fortführen. Ich habe an dieser Stelle eine kleine Anmerkung. Es ist ja die Idee des Datenschutzes, möglichst sparsam mit dem Dataflow umzugehen. Das kommt auch unserer Vorstellung einer schlanken Bürokratie sehr entgegen. Daher glaube ich, dass sich das auch gegenseitig beflügelt. Ich denke, dass wir im Bereich der Zusammenarbeit innerhalb der Behörden noch ein bisschen nachfüttern können. Wir sehen, es wird von den Behörden teilweise auch angenommen, dass man einfach schaut: Wo gibt es andere Entscheidungen, die in die Richtung gehen? Auch da haben Sie Lösungen entwickelt. Da sichere ich Ihnen weiterhin eine gute Zusammenarbeit zu. Wichtig sind noch – dafür möchte ich noch meine letzte Minute aufwenden – Ihre Ausführungen zur KI. Das ist ein Thema – das hatten wir gestern auch in einem kleineren Kreis diskutiert –, das uns bei vielen Punkten in der Verwaltung auch weiterhelfen kann, aber Gefahren birgt. Ich fand das Beispiel mit der Beurteilung der Rückfallwahrscheinlichkeit von Straftätern in den USA sehr eindrücklich. Das ist ein Problem, und da erkennt man schon sehr gut, wo die Problemlagen liegen können. Wir hatten gestern die Überlegung: Wie sieht es mit Gerichtsentscheidungen aus, wie viel Transparenz muss da sein, und wie stellt man das sicher? Da haben wir einige besondere Herausforderungen, die wir mit Ihnen zusammen gern angehen werden. Deswegen finde ich die Maßnahmen, die Sie in dieser Richtung machen, sehr gut, begrüße das und sichere Ihnen unsere volle und ganze Unterstützung zu. Vielen Dank für den Bericht und für Ihre Arbeit. Auf eine gute weitere Zusammenarbeit! (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
