Hans-Jürgen Goßner
Wir von den alternativen Demokraten begrüßen diesen Gesetzentwurf grundsätzlich und verbinden mit ihm die Hoffnung, dass baurechtliche Verfahren schneller und einfacher vonstattengehen. (Beifall bei der AfD) Ein Wermutstropfen ist aber, dass Sie sich verfahrensrechtliche Beschleunigungen nicht primär von einem effizienteren Verwaltungsakt denn offenbar mehr von der Begrenzung der Einspruchsmöglichkeiten versprechen. Genau hier liegt für uns als Bürgerrechtspartei (Vereinzelt Lachen) oder – für Sie, Herr Jung – für uns als alternative Demokraten (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Sie sind über- haupt keine Demokraten!) sprichwörtlich der Hase im Pfeffer. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Jonas Hoff- mann SPD) Die Landesregierung beschränkt durch diese Änderung die Angrenzerbenachrichtigung auf die Fälle von Abweichungen von Vorschriften. Nur wenn es Ausnahmen und Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Rechts gibt, müssen die Angrenzer benachrichtigt werden. Die Baurechtsbehörde gibt vor, ob und welche Angrenzer zu benachrichtigen sind. Ob aber die Angrenzer in ihren schutzwürdigen Rechten betroffen sind, sollten diese schon selbst entscheiden dürfen. (Abg. Katrin Schindele CDU: Nein, das ist rechtlich ziemlich klar!) iode – 75. Sitzung – Donnerstag, 12. Oktober 2023 Eine Benachrichtigung sollte in jedem Fall erfolgen. Wenn die Nachbarn nicht frühzeitig eingebunden werden, werden sie stattdessen im Nachgang rechtliche Schritte gegen die baurechtlichen Entscheidungen ergreifen, mit denen sie nicht einverstanden sind. Dass derartige beschränkte Angrenzerbenachrichtigungen bereits in 14 Ländern umgesetzt wurden, heißt nicht per se, dass es richtig ist, und damit besteht auch kein Grund, es nachzumachen. Baden-Württemberg ist das Land der Häuslebauer. (Zuruf des Abg. Jonas Hoffmann SPD) Viele Menschen haben den Anspruch, einmal in ihrem Leben zu bauen und in dem Haus, das sie gebaut haben, zu leben, eine Familie zu gründen und alt zu werden. Dort dann ein Nachbarhaus vor die Nase gesetzt zu bekommen ist keine Trivialität. Da möchte der Hauseigentümer benachrichtigt werden, und zwar in jedem Fall, egal, ob das Haus klein oder groß ist, und auch dann, wenn es nicht zu irgendwelchen Ausnahmen gekommen ist. Wenn auch die geltende Musterbauordnung nur eine begrenzte Angrenzerbenachrichtigung vorsieht, dann ist das umso schlimmer. Dass diese Änderung einer Beschleunigung baurechtlicher Verfahren dient, ist durchaus möglich. Aber nicht alles, was schnell wirkt, wirkt auch nachhaltig. (Beifall bei der AfD) Wir halten es zudem für notwendig, dass baurechtliche Entscheidungen auch nicht beteiligten Angrenzern und sonstigen Nachbarn zugestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen, sofern deren geschützte Belange durch die Entscheidung berührt sein könnten. Die eigentlichen Herausforderungen des angespannten Wohnungsmarkts packt dieser Gesetzentwurf jedoch in keiner Weise an. Die grundsätzliche Misere, in der sich die Bauwirtschaft befindet, wird man nicht dadurch beheben, dass die Bearbeitung der Bauanträge vereinfacht oder beschleunigt wird. Diese Misere ist von grundlegender Art. Hier zeigt sich das Versagen der Politik in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten – (Beifall bei der AfD) in der Migrationspolitik, in der Zinspolitik und in der Wirtschaftspolitik. Ja, wir heißen Sie herzlich willkommen, wenn auch Sie sich jetzt auf den Weg in eine Selbstverständlichkeit des 21. Jahrhunderts machen. Aber wir werden nicht müde, Sie an den weißen Elefanten zu erinnern. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
