Daniel Born
Herr Minister Dr. Bayaz. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Schönen guten Tag, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Dr. Kliche-Behnke, herzlichen Dank für Ihre Frage. Wir im Finanzministerium verfolgen das Projekt der Münze 13 mit großem Interesse. Das ist ein spannendes Projekt downtown Tübingen. Ich habe es selbst noch nicht besucht, aber mir auf Bildern angeschaut. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Kommen Sie vorbei!) Es sieht auf jeden Fall auch von außen spannend aus. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Münzgasse 13 haben sich ja rechtlich dort als GmbH organisiert, mit Unterstützung – Sie sprachen es an – des Mietshäuser Syndikats. Sie möchten das Gebäude vom Studierendenwerk Tübingen und Hohenheim in Form eines Erbbaurechts übernehmen. Derzeit gibt es Verhandlungen – Sie haben es angesprochen – der Bewohnerinnen und Bewohner der Münzgasse 13 mit dem Studierendenwerk über den Kaufpreis. Die Grundlage dafür – das zu betonen ist, glaube ich, auch noch einmal wichtig – ist ein Wertgutachten des Studierendenwerks. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau mit dem Amt Tübingen, konkret vor Ort, unterstützt diese Verhandlungen, und wenn ich Rücksprache mit den Kollegen dort halte, habe ich den Eindruck, sie unterstützen das mit großem Engagement und sehr konstruktiv. Parallel dazu lassen die Bewohnerinnen und Bewohner aktuell ein Sanierungskonzept für das Gebäude erstellen. Auch dabei ist das Amt Tübingen von Vermögen und Bau im Austausch und unterstützt fachlich. Eine solche Sanierung ist ja nicht ganz trivial, sondern anspruchsvoll; wir reden über ein Gebäude aus dem 17. Jahrhundert. Beispielsweise hat das Amt dabei geholfen, eine Architektin mit besonderer Kompetenz in diesem Bereich zu finden, die dieses Sanierungskonzept erarbeitet. Diese untersucht nun u. a., ob eine Sanierung auch erfolgen kann, während das Gebäude bewohnt wird, und ermittelt die voraussichtlichen Sanierungskosten. Ich möchte gern einen kurzen Ausblick geben, was jetzt die nächsten Schritte sind: Auf der Grundlage dieser Sanierungskosten werden die Bewohnerinnen und Bewohner dann ein Finanzierungskonzept erstellen; aktuell werben sie ja bereits sehr fleißig Direktkredite für dieses Vorhaben ein. Sobald dieses Sanierungskonzept und ein darauf abgestimmtes Finanzierungskonzept vorliegen, kann geprüft werden, wie tragfä- (Minister Dr. Danyal Bayaz) hig, wie realisierbar diese Konzepte sind. Es geht z. B. darum, dass alle Kosten finanziert sind, auch die Baukosten für eine langfristige Unterhaltung des Gebäudes. Das ist ja die Voraussetzung dafür, die Übernahme des Erbbaurechts überhaupt vollziehen zu können. Um auf Ihre Frage zurückzukommen, welche Bedenken bestehen: Grundsätzlich gibt es zunächst einmal keine Bedenken unsererseits. Wir versuchen eher, diese komplexe Gemengelage – die sich ja auch daraus ergibt, dass es einen bestehenden Erbbaurechtsvertrag mit dem Studierendenwerk Tübingen gibt – wirklich zu unterstützen, und zwar so lange, bis alle Voraussetzungen geschaffen sind. Wir haben eine große Sympathie für das Vorhaben, können aber auch nicht im luftleeren Raum agieren. Die Landesregierung ist – das war der zweite Teil Ihrer Frage – unter folgenden Bedingungen zu einem Erbbaurecht über 80 Jahre mit einem Erbbauzins von unter 1 % bereit: Wenn die Bewohnerinnen und Bewohner das Gebäude im Erbbaurecht übernehmen, dann muss der Vertrag auf die neue Situation hin angepasst werden. Dabei wird das Land eine Vertragsgestaltung vorschlagen, die auf die Verhältnisse der Bewohnerinnen und Bewohner als Erbbaurechtsnehmer Rücksicht nimmt. Auch die Höhe der Erbbauzinsen und die Laufzeit – das hatten Sie ebenfalls angesprochen – des Erbbaurechts werden dabei neu festgelegt. Wichtig dabei ist, dass wir sowohl das Landeshaushaltsrecht als auch das EU-Beihilferecht beachten – das meinte ich eben mit dem Hinweis, dass wir uns nicht im luftleeren Raum bewegen können. Gerade beim Erbbauzins ist ein Abweichen von marktüblichen Konditionen nur unter gewissen Bedingungen möglich, nämlich dann, wenn es das Landeshaushaltsrecht auch zulässt. Da gibt es grundsätzlich zwei Wege. Der eine ist der, dass studentisches Wohnen geschaffen oder erhalten wird. Für den Anteil studentischen Wohnens in der Münzgasse 13 – aber eben nur für diesen Teil, der studentisch genutzt wird – kann eine Erbbauzinsreduzierung auf 51 € pro Jahr – das war die Umrechnung von ehemals 100 DM auf 51 €; bislang ist das nicht angepasst worden – möglich sein. Das hat der Haushaltsgesetzgeber, also ganz konkret Sie, zugelassen. Denkbar ist auch – das ist der zweite denkbare Ansatz – eine Reduzierung nach der VwV Verbilligung Grundstücke. Da ist es wichtig, dass es um sozial orientierten Wohnraum im Sinne des Landeswohnraumförderungsgesetzes gehen muss. Zur Laufzeit des Erbbaurechts kann ich sagen, dass diese bei Übernahme durch die Bewohnerinnen und Bewohner neu vereinbart werden muss. Zunächst waren als Grundlage 20 bis 30 Jahre im Gespräch; nach diesem Zeitraum könnte das Projekt evaluiert werden. Denn in der Regel reichen 20 oder 30 Jahre aus, um ein Darlehen für den Erwerb sowie auch für die Sanierung eines Gebäudes zu tilgen; das sind die Erfahrungswerte bezüglich eines „normalen“ Zeitraums. Es ist rechtlich auch möglich, auf 80 Jahre zu gehen; das ist rechtlich kein Problem. Allerdings hängt das natürlich auch vom Finanzierungskonzept ab und davon, wie das Projekt tatsächlich am Ende des Tages finanziert wird. Ein Beispiel: Wenn während der Laufzeit des Erbbaurechts die Bewohnerinnen und Bewohner das Gebäude instand halten müssen, aliode – 75. Sitzung – Donnerstag, 12. Oktober 2023 so auch den laufenden Bauunterhalt tragen müssen – so, wie es andere Gebäudeeigentümer ja auch machen –, dann zeigt die Erfahrung, dass in 80 Jahren ein Haus mindestens ein Mal, wenn nicht öfter saniert werden muss. Das muss dann natürlich auch im Finanzierungskonzept dargestellt werden, sowohl was die laufenden Sanierungen als auch die künftigen Generalsanierungen angeht. Das muss berücksichtigt sein, beispielsweise dadurch, dass entsprechende Rücklagen hinterlegt sind. Man sieht also: Je länger der Zeitraum ist, desto komplexer wird es. Ich komme daher zu dem Schluss: Letztlich hängt es auch von der Bewohnerschaft in der Münzgasse 13 ab, wenn es darum geht, die Beträge für die jetzt anstehende Generalsanierung zu ermöglichen. Die Kosten sind erheblich; wir wissen es noch nicht genau, aber wir reden hier sicherlich über einen einstelligen Millionenbetrag. Diese Kosten muss die Bewohnerschaft dann durch Kredite finanzieren und muss dies mittel- bis langfristig auch wieder erwirtschaften. Wenn das gelingt, dann kann dieses Projekt – Sie sprachen ja davon, dass es einen Vorzeigecharakter hat – wirklich ein Erfolg werden. Ich freue mich, wenn es gelingt, hier zu einer guten Lösung zu kommen, damit dieses historische Gebäude aus dem Jahr 1683 im Herzen von Tübingen wieder in einen guten baulichen Zustand gebracht und nutzbar gemacht wird. Denn wie auch Sie völlig zu Recht gerade gesagt haben, ist das bezahlbare Wohnen gerade in Städten, gerade in studentischen Städten ein verdammt wichtiges Thema. – Entschuldigung für die Wortwahl, Herr Präsident.
