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Sabine Kurtz

12.10.2023 Sitzungen 17/75

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Heitlinger, ich beantworte Ihre Fragen gern. Zum Hintergrund will ich noch einmal in Erinnerung rufen – das wissen Sie ja –: Wir befinden uns in einem schwierigen Strukturwandel, insgesamt in schwierigen Zeiten – mit Globalisierung und Krisen, mit steigenden Erzeugerpreisen, die der Landwirtschaft sehr schwer zu schaffen machen. Dazu kommt noch ein Bündel von heterogenen und teilweise widersprüchlichen gesellschaftlichen Anforderungen und Zielsetzungen. Aus all dem ergibt sich, dass der ökonomische Druck auf die landwirtschaftlichen Betriebe und damit eben auch auf den Weinbau enorm zugenommen hat und noch weiter steigen wird. Denken Sie jetzt z. B. nur – was den Kostendruck an- (Staatssekretärin Sabine Kurtz) geht – an die Erhöhung des Mindestlohns, den man ja im letzten Oktober von 10,45 € auf 12 € erhöht hat. All das bedeutet eine Herausforderung für die Landwirtschaft insgesamt, besonders für den Weinbau, für den Weinbau in Steillagen und dort auch noch einmal ganz speziell für die sogenannten Handarbeitslagen. Das sind die Gebiete, in denen Maschinen gar nicht mehr zum Einsatz kommen können, weil diese Lagen so steil sind. Diese Weinbausteillagen können dann eben nur in Handarbeit bewirtschaftet werden. Das trägt dann wiederum noch einmal zu höheren Herstellungskosten für die Weine bei. Diese entsprechenden Preise sind im Moment am Markt eigentlich überhaupt nicht zu erzielen. Es stellt sich dort also wirklich die Frage der Rentabilität. Gleichzeitig – ich glaube, da sind wir uns hier alle einig – sind diese Weinbausteillagen wirklich von hohem kulturellen Wert für uns und sind natürlich auch naturschutzfachlich sehr wichtig. Wenn sie nicht mehr bewirtschaftet werden, wenn diese Kulturlandschaftsbereiche aufgegeben werden, haben wir Folgen, die wir vielleicht in Gänze noch gar nicht abschätzen können. Das betrifft zum einen unsere Identität. Denn das ist ja ein Kulturgut, das auch für die Vermarktung unserer Weine notwendig ist – das spielt immer eine große Rolle. Außerdem geht es um Lebensraum für Tiere und Pflanzen und um den Erosionsschutz. Wenn diese Mauern, diese Terrassen nicht mehr stabil sind, dann haben wir wirklich hohe Kosten, um Erosion zu verhindern. Die Zustandsbeschreibung ist sehr deutlich. Jetzt fragen Sie: Auf wessen Initiative wurden die Zuschüsse zur Förderung des Steillagenweinbaus ... für die Haushaltsjahre 2023/2024 im Vergleich zu den Vorjahren erhöht? Die Begründung – so glaube ich – stellen Sie nicht infrage. Das habe ich jetzt auch schon ausgeführt. Tatsächlich hatten wir bisher 3 000 € pro Hektar an Landesmitteln, die wir da zur Verfügung gestellt haben. Mehr war aufgrund der EU-Beihilferegeln auch nicht möglich, obwohl wir das damals – das gilt schon seit 2018 – gern erhöht hätten. Mittlerweile ist aber die Notwendigkeit einer höheren Förderung ganz und gar offensichtlich geworden. Die Rahmenbedingungen haben sich noch einmal verändert. So freue ich mich wirklich sehr, dass es im Doppelhaushalt 2023/2024 gelungen ist, diese Mittel auf 5 000 € pro Hektar zu erhöhen. Das war formal – wenn Sie so wollen – eine Initiative der Regierungsfraktionen. Aber tatsächlich darf ich wirklich sagen, dass es dort einzelne Abgeordnete wie die Herren Dr. Preusch und Vogt waren, die in ihren Wahlkreisen – wie auch Sie, Herr Heitlinger – (Abg. Tobias Vogt CDU: Hört, hört!) waren, die diese Handarbeitslagen haben. Also von einer direkten Betroffenheit können wir da – in Eppingen und in Bietigheim – ausgehen. Sie haben dort eine Initiative ergriffen, und diese Initiative kam dann einfach zum passenden Zeitpunkt. Aber wie es formal gelaufen ist – – Ich nehme doch an, lieber Herr Heitlinger, die FDP/DVP hat der Erhöhung um diese halbe Million Euro, um 500 000 € – jetzt sind wir bei 2 450 000 €, die dafür jedes Jahr im Doppelhaushalt vorgesehen sind –, zugestimmt. Das ist jetzt doch wirklich einmal eide – 75. Sitzung – Donnerstag, 12. Oktober 2023 ne gute Sache. Der Erfolg hat viele Väter. Insofern denke ich, wir sind darüber alle froh. Wir sind natürlich noch gar nicht so weit, dass wir das auszahlen können. Wir brauchen auch hier wieder ein EU-Notifizierungsverfahren. Das mussten wir ganz neu aufsetzen. Wir hoffen, dass das dann Ende des Jahres abgeschlossen sein wird und dass wir dann 2024 wirklich sofort auszahlen können. Sie haben jetzt noch einmal grundsätzlich gefragt, welche wirtschaftlichen Aussichten der Steillagenweinbau in Baden-Württemberg hat. Dazu kann ich jetzt einfach nur noch einmal wiederholen: Es ist tatsächlich so, dass die Weinbranche massiv unter Druck steht – globaler Wettbewerb, gesättigte Märkte – und dass wir wirklich versuchen, hier mit den verschiedensten Fördermaßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu leisten, gerade auch im Steillagenweinbau. Denn es geht da einfach auch um Kultur und Tradition, um Landschaftsbild, Naturschutz, Marketing und Tourismus, also auch um sehr übergeordnete allgemeine Ziele. Ich kann Ihnen gern noch weitere wichtige Förderprogramme ausführen, die Ihnen aber als Fachmann wahrscheinlich bekannt sind: die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, die natürlich auch den Steillagen zugutekommt. Bei der Wiederbepflanzung von Weinbergen in Steillagen und bei den Handarbeitsmauersteillagen gibt es auch erkleckliche Summen. Der Zuschuss geht dann noch weiter, wenn man pilzwiderstandsfähige Rebsorten – die sogenannten PIWIs – pflanzt. Wir haben die Landschaftspflegerichtlinie, die wir dort zum Einsatz kommen lassen, und die Rebflurneuordnungen sind ja auch ein maßgeblicher Aspekt. Aber wir müssen auch ganz ehrlich sein: Mit all diesen Förderprogrammen können wir nur flankieren und abfedern. Im Grunde muss die Branche selbst ran, will ich einmal sagen. Wir müssen da bei der Preisgestaltung, vor allem bei der Werbung, bei Marketingmaßnahmen noch einmal nachlegen. Auch da flankieren wir zum Teil mit Untersuchungen. Ich hoffe, dass sich da jetzt noch einmal etwas bewegt. Wir tun also, was wir können, weil wir – ich glaube, das habe ich hinreichend beschrieben – selbst ein ganz großes Interesse daran haben, dass der Weinbau an sich in Baden-Württemberg – in Baden und in Württemberg – erhalten bleibt, und das, was wir gerade erleben, dass Weine destilliert werden müssen – wie jetzt in Württemberg –, ist natürlich außerordentlich bedauerlich. Insofern kann ich keine Entwarnung geben, aber weiterhin bestätigen, dass wir da ganz fest an der Seite des Weinbaus stehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE)

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