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Hans-Jürgen Goßner

AfD 12.10.2023 Sitzungen 17/75

§ 1 der Straßenverkehrs-Ordnung wird als Grundregel des Straßenverkehrs bezeichnet. Da heißt es: Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Sind die Klimaproteste, die den Straßenverkehr tatsächlich behindern, blockieren, (Zuruf des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE) Umstände, die aus Ihrer Sicht unvermeidbar sind, oder könnte man seinem Demonstrationsrecht oder der Sorge um das Klima, was die Demonstranten bewegt, an einem anderen Ort auch adäquat Rechnung tragen?

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