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Elke Zimmer

12.10.2023 Sitzungen 17/75

Lieber Kollege, auch diesbezüglich lege ich Ihnen einen Blick ins Grundgesetz ans Herz. Natürlich gibt es das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Zumindest ist mir aber nicht bekannt – vielleicht muss ich aber auch das Grundgesetz noch einmal studieren – bzw. habe ich noch nie gelesen, dass dazu die freie Entfaltung in einem Auto oder die freie Entfaltung mit einem Tempo, das niemand festlegt, gehören. Das Grundgesetz sagt nichts darüber aus, wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit stattfindet. Das Grundgesetz sagt vor allem nicht, dass Persönlichkeit irgendwie mit Autofahren zu tun hat. Das Grundgesetz sagt aber in Artikel 20, dass der Staat eine Verantwortung für die künftigen Generationen hat. Das ist das, was die Menschen, die Herr Klauß in seiner Ursprungsfrage angesprochen hat, wahrnehmen. Sie nehmen eine Verantwortung für zukünftige Generationen wahr. (Abg. Joachim Steyer AfD: Das interpretieren Sie so!) Das machen sie vielleicht mit Aktionsformen, die mir persönlich nicht gefallen. Das ist aber auch das, was die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags ganz deutlich gesagt hat: Menschen machen das aus Sorge heraus. Diese Sorge hat mit Sicherheit eine deutlich höhere Gewichtung, als dass jemand Auto fahren möchte. (Lachen bei der AfD – Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Da gibt es unterschiedliche Arten!)

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