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Miguel Klauß

AfD 12.10.2023 Sitzungen 17/75

Herr Präsident, verehrte Kollegen! Die Klimakleber – manche nennen sie mittlerweile sogar „Klimaterroristen“ – drangsalieren eine gesamte Gesellschaft, zeigen mittlerweile keinerlei Hemmungen mehr gegenüber der Zivilbevölkerung, nehmen die Gesellschaft in Geiselhaft und schränken die Mobilität der Bürger ein. Auch vor einer Blockade von Einsatz- oder sonstigen Rettungsfahrzeugen, die eine Mobilität erfordern, schrecken sie nicht zurück. Sie radikalisieren sich immer weiter, weil sie meinen, auf der angeblich guten Seite zu sein. Dass die Polizei in ganz Deutschland sehr zaghaft mit diesen Blockaden umgeht, zeigen verschiedene Videos. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass sich der Rechtsstaat nicht von einer radikalen Gruppierung in Geiselhaft nehmen lassen darf. Deswegen frage ich die Landesregierung: a) Hält die Landesregierung das absichtliche Blockieren großer Straßen, etwa durch sogenannte Klimakleber, für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b Absatz 1 des Strafgesetzbuchs, insbesondere wenn dadurch große Staus auf Hauptverkehrsachsen entstehen und der Einsatz von Rettungsfahrzeugen billigend in Kauf nehmend verzögert wird? b) Hält die Landesregierung es für angebracht, Blockierern großer Straßen, namentlich den sogenannten Klimaklebern, im Falle eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr auch ein Fahrverbot nach § 44 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs aufzuerlegen, da einer Person, die absichtlich und de – 75. Sitzung – Donnerstag, 12. Oktober 2023 als Hauptzweck ihres Handelns einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vollzieht, nicht das notwendige Verantwortungsbewusstsein für das Führen eines Kraftfahrzeugs in ebenjenem Straßenverkehr zugesprochen werden kann? Vielen Dank.

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