Dr. Erik Schweickert
In Ihren Zuwendungsbescheiden – ich habe einen hier; dieser wurde über den Projektträger Karlsruhe, über das KIT abgewickelt – steht, bis wann man das abgeschlossen haben muss. Jetzt habe ich eine Frage. Ein Teil dieses Wärmeplans hat eine Priorisierung von Maßnahmen – was weiß ich, Fotovoltaik, Wind, egal, was. Muss Ihrer Meinung nach über das Projekt einer solchen Wärmeplanung, das auf dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg basiert, der Gemeinderat beschließen, weil es auch um Handlungen und Priorisierungen geht, oder reicht es, wenn die Verwaltung das Projekt abschließt und das dann, wie Sie gesagt haben, bei den einzelnen Wärmenetzen macht, wenn sie beschlossen werden? Faktisch würde man dann vonseiten der Verwaltung priorisieren, ohne so etwas in den Gemeinderat zu geben. Darum geht es mir. Wann ist das scharfgestellt? Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Nein, das muss natürlich vom Gemeinderat – – Wenn eine Kommune oder eine Stadt einen Wärmeplan erstellt, dann wird er natürlich im Stadtrat, im Gemeinderat, in den Gremien besprochen und verabschiedet. Davon gehe ich aus. Es wird vom Regierungspräsidium überprüft, ob er den Anforderungen entspricht. Aber die Maßnahmen – – Das ist im Prinzip ein Plan, auf den man aufbauen kann und auf dessen Grundlage man eruieren kann: Wie setzen wir die Maßnahmen nachfolgend um? Das neue Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene sieht eine wesentlich stärkere Verbindlichkeit für die Umsetzung von Wärmenetzen und Wasserstoffnetzen – und zwar im Sinne der Bürgerinnen und Bürger – vor. Es geht nicht, dass man einfach sagt: „Wir haben einen Plan gemacht. Wir stellen uns vor, man könnte da dieses, jenes und solches machen.“ Vielmehr muss es jetzt weiter gehend den Beschluss geben, dass das Wärmenetz oder Wasserstoffnetz gebaut und umgesetzt werden kann, also planerisch von der (Ministerin Thekla Walker) Kommune auf den Weg gebracht werden kann. Das ist der Unterschied zu unserem Wärmeplanungsgesetz. Denn das war ja auf der Planungsebene angesiedelt. Das sollte die Landkarte, die Orientierung geben, aber nicht die Verbindlichkeit haben, mit der jetzt das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene und das GEG auf Bundesebene verknüpft worden sind.
