Rudi Fischer
Vielen Dank für das Zulassen der Frage. – Ich bin etwas verwirrt. Das heißt, wenn die Kommune ihre Wärmeplanung Ende dieses Jahres vorlegt, alles genehmigt – wie Sie gesagt haben – vom Regierungspräsidium, und der Stadtrat, der Gemeinderat sagt dann z. B. im März 2024: „Okay, wir stimmen dafür“, dann würde das bedeuten, dass dann einen Monat später die Scharfschaltung für die Kommune gilt. Ist das so richtig? Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Ja, ungefähr so ist es richtig. Ja. Es gibt einen längeren Zwischenzeitraum, bis dann sozusagen das GEG gilt. Das sind ein paar Monate. Das ist ja jetzt auch – – Sie wissen, wir haben im Moment das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene in den Beratungen. Bis dato ist es so, dass dann einen Monat später das GEG gilt. Also angenommen, eine Kommune hat den Bestand, das Potenzial und auch Maßnahmen gemeinsam definiert, wie das gehen kann. Dann wird eine Kommune natürlich auch erst einmal mit Energieversorgern, mit Stadtwerken, mit Unternehmen Gespräche auf der Basis führen: Was können wir denn umsetzen? Sie müssen sich das H2-Startnetz anschauen. Sie müssen mit den Verteilnetzbetreibern reden. Es ist also nicht so, dass man damit rechnen könnte, dass dann eine Woche später – – Das gilt sowieso, wenn es möglich wäre. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Schon klar!) Aber im Prinzip ist der Weg genau so, wie Sie ihn beschrieben haben.
