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Dr. Boris Weirauch

SPD 11.10.2023 Sitzungen 17/74

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es hat jetzt jede und jeder verstanden, was tatsächlich geändert werden soll. Ich würde es daher vermeiden, alles noch einmal zu erwähnen. Es ist so – es wurde vielfach gesagt –: Die Rechtspraxis, die bisher in Bezug auf das Gesetzblatt im Land gegolten hat, ist überkommen und musste geändert werden. Es verwundert jetzt schon ein bisschen, dass Sie vonseiten des Staatsministeriums ein bisschen Applaus abfordern, dass jetzt das Gesetzblatt im Internet erhältlich ist. Das sind juristische Datenbanken schon seit Jahren, wenn nicht gar Jahrzehnten. Das ist eigentlich Standard. Wir haben uns eigentlich viel zu lange Zeit gelassen, bzw. die Landesregierung hat sich viel zu lange Zeit gelassen, das entsprechend auf den Weg zu bringen. (Beifall bei der SPD) Wir haben bereits im April 2022 gemeinsam – CDU, Grüne und SPD – den Weg über eine Verfassungsänderung, eine Änderung von Artikel 63, frei gemacht. Es verwundert dann schon, dass die grün-schwarze Landesregierung, die sich selbst einen sogenannten Masterplan für die Transformation der Verwaltung gegeben hat und die groß angekündigt hat, digitale Leitregion in Europa zu werden, erst jetzt, nach anderthalb riode – 74. Sitzung – Mittwoch, 11. Oktober 2023 Jahren, dem Landtag das konkrete Gesetz zur Digitalisierung des Gesetzblatts vorlegt. Auch daran muss ich in diesem Zusammenhang leider erinnern: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat der grünschwarzen Landesregierung nicht zuletzt handwerkliches Unvermögen bei der Verkündung von Verordnungen während der Coronapandemie attestiert. Das gerät immer gern in Vergessenheit; ich habe es nicht vergessen. Den Nacht-und-Nebel-Verordnungen fehlte die Unterschrift des Ministerpräsidenten. Sie waren deshalb zwischenzeitlich sogar formell rechtswidrig. Als Reaktion auf die berechtigte Kritik des Verwaltungsgerichtshofs unseres Landes kündigte die Landesregierung eine Änderung des Gesetzes noch für das Jahr 2022 an. Wir haben mittlerweile aber Oktober 2023. Wenn ich ehrlich bin, habe ich mir unter – ich zitiere – „Wir sind innovativ und verbessern uns ständig“, wie Sie es im sogenannten Masterplan zur Transformation groß als Ihre Mission beschrieben haben, doch etwas mehr vorgestellt. Andere Bundesländer wie Bremen oder Brandenburg, aber auch der Bund waren hier deutlich schneller und haben uns vorgemacht, wie es eigentlich zu gehen hat. Ungeachtet der Kritik in Bezug auf das – sagen wir mal so – Schneckentempo, das hier seitens des Staatsministeriums an den Tag gelegt wurde, kann ich inhaltlich für die SPD-Fraktion aber bereits jetzt die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf signalisieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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