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Ansgar Mayr

CDU 11.10.2023 Sitzungen 17/74

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zuge der Umsetzung des Projekts „Digitales Kabinett“ will Baden-Württemberg eine moderne und bürgernahe Verwaltung voranbringen. In diesem Zusammenhang befassen wir uns heute mit der Einführung des digitalen Gesetzblatts. Mit dieser Einführung soll nun der abschließende Schritt im Projekt erfolgen und die Verkündung (Ansgar Mayr) von beschlossenen Gesetzen und Rechtsverordnungen digitalisiert werden. Ein solches Gesetzblatt bietet viele Vorteile sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Ein Gesetzblatt ist ein entscheidendes Instrument, um die Gesetzgebung zu dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es enthält Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen und andere rechtliche Bestimmungen, die das Leben der Bürgerinnen und Bürger direkt beeinflussen. Traditionell wurden diese Dokumente in gedruckter Form veröffentlicht. Die Einführung des digitalen Gesetzblatts wird die Arbeit unserer Verwaltung erheblich verbessern und erleichtern. Das Erstellen, das Drucken und das Verteilen von gedruckten Gesetzblättern ist ein langwieriger und kostenintensiver Prozess. Mit einer digitalen Plattform können Gesetze und Verordnungen schnell und effizient veröffentlicht werden. Das spart Geld und erhöht die Geschwindigkeit, mit der neue Gesetze in Kraft treten können. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir mit der Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung an internationale Standards in vielen Ländern anschließen. Die Einführung eines digitalen Gesetzblatts für Baden-Württemberg ist ein weiterer, entscheidender Schritt in Richtung einer modernen, effizienten und transparenten Verwaltung. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Ulli Ho- ckenberger CDU: Sehr gut!)

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