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Daniela Evers

GRÜNE 11.10.2023 Sitzungen 17/74

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Morgen war lang, deswegen möchte ich mich kurzfassen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) Das hat ja auch etwas mit Effizienz zu tun. Der Herr Staatsminister hat bereits die Vorteile und den Effizienzgewinn ode – 74. Sitzung – Mittwoch, 11. Oktober 2023 durch das Gesetz für die Verwaltung betont. Ich möchte kurz darauf eingehen, dass ich auch einen wesentlichen Vorteil in der Transparenz und der Befassung für die Bürgerinnen und Bürger sehe. Denn wir alle wissen: Ein Großteil des Recherchierens, Informierens und Kommunizierens passiert mittlerweile digital. Rechtsprofessoren sagen immer: „Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtskenntnis.“ Das ist unter Juristinnen und Juristen ein stehender Spruch. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Nicht nur dort!) Ich glaube, bei mancher politischen Diskussion der letzten Monate auf Bundes- und Landesebene hätten wir uns sehr gewünscht, dass manche Bürgerinnen und Bürger direkt zugegriffen hätten und sich erst einmal informiert hätten, was denn tatsächlich im Gesetz steht. Ich glaube, dass hier die neue Verkündungsform einen einfacheren Zugang, einen schnellen Zugang bietet sowie einen Zugang, der es ermöglicht, Politik transparenter zu machen. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Vorteil. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Aber nicht nur, dass wir diese Hürden senken, lässt uns dieses Gesetz begrüßen. Denn ein Aspekt, den wir auch nie vergessen sollten, ist der Ressourceneinsatz, der jetzt eben deutlich vermindert wird. Gesetzblätter landen – so zeigt es die Erfahrung – leider relativ häufig schnell im Papiermüll und sind dann im Prinzip vergebene Ressourcen. So haben wir jetzt die stetige Zugänglichkeit, ohne diesen Ressourceneinsatz zu benötigen. Dadurch entsteht ein kurzer, ein direkterer Draht zwischen Politik und Land. Das Gesetz macht Sinn, es ist effizient. Und für diejenigen, die nach wie vor das Blatt gern zwischen den Fingern haben wollen, kann es auch weiterhin entweder kostenlos ausgedruckt werden oder gegen eine Gebühr gedruckt bezogen werden. Ich möchte mich jetzt nur noch kurz und ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU und der SPD bedanken, die mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf und ihren Stimmen gemeinsam mit uns die Änderung des Artikels 63 der Landesverfassung erwirkt haben, die jetzt die Gesetze möglich werden lässt. Lassen Sie es uns umsetzen! Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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