Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aktuelle Debatte ist damit beendet. Damit ist auch Punkt 2 der Tagesordnung beendet. Wir werden vor der Mittagspause noch Punkt 3 der Tagesordnung beraten und jetzt einbringen lassen: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Verkündungsgesetzes – Drucksache 17/5185 Ich erteile das Wort zur Begründung Herrn Staatsminister Dr. Stegmann. riode – 74. Sitzung – Mittwoch, 11. Oktober 2023 Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verwaltungsmodernisierung ist und bleibt ein Kernanliegen der Landesregierung. Wir wollen die moderne Verwaltung von morgen gestalten, eine Verwaltung, die innovativ, schnell und effizient ist. Digitale Verfahren sind dafür nach unserer Überzeugung ein Schlüsselelement. Sie sind nicht nur bei der Verwaltungsleistung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erfolgsentscheidend, sondern eine moderne Verwaltung muss auch ihre internen Prozesse konsequent digitalisieren und damit eben auch ihre eigene Effizienz steigern, insbesondere auch angesichts des uns ja ebenfalls treffenden Fachkräftemangels. Mit der Digitalisierung der Kernprozesse werden wir diesem Anspruch gerecht. Dabei lassen wir uns aber stets von einem Maßstab leiten: dass Digitalisierung immer dann – aber eben auch nur dann – sinnvoll ist, wenn sie im konkreten Fall einen echten Mehrwert gegenüber dem analogen Prozess bringt. Das Verfahren muss nach der digitalen Transformation schneller, effizienter, bürgernäher, schlicht und einfach besser sein. Wo das nicht der Fall ist, ist für Digitalisierung um ihrer selbst willen kein Raum. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung das Projekt „Digitales Kabinett“ ins Leben gerufen und dabei die folgenden drei Punkte beschlossen: Erstens: Anpassung der Geschäftsordnung der Landesregierung an den aktuellen Stand der Digitalisierung, also Anmeldung, Abstimmung zwischen den Ressorts und die Durchführung der Kabinettssitzung. Zweitens: Modernisierung des Verfahrens zur Anmeldung von Kabinettspunkten. Drittens: Einführung eines digitalen Gesetzblatts. Die ersten beiden Punkte konnte die Landesregierung bereits erfolgreich abschließen. Deshalb ist es nun an der Zeit, auch den letzten Schritt zu gehen und die moderne Verwaltung von morgen um einen weiteren wichtigen Baustein zu ergänzen, nämlich die digitale Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen. Auch hier haben wir uns darauf konzentriert, mit der Digitalisierung nur dort anzusetzen, wo sie einen wirklichen Mehrwert bietet. Soweit der bisherige Prozess derzeit noch praktikabler ist oder auch rechtssicherer erscheint als in der digitalen Welt, behalten wir diesen bei. Das betrifft etwa die Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen, die auch künftig durch die eigenhändige Unterschrift der Regierungsmitglieder auf der Originalurkunde erfolgen wird, oder die Archivierung beglaubigter Ausdrucke einzelner Gesetzblattausgaben durch das Hauptstaatsarchiv, die wir natürlich neben der elektronischen Archivierung der digitalen Ausgabe beibehalten wollen. Ihr volles Potenzial wird die Digitalisierung aber erst bei dem eigentlichen Veröffentlichungsprozess ausspielen können. Das Gesetzblatt in Baden-Württemberg wird seit seiner Einführung vor gut 70 Jahren bis heute in Papierform geführt. Der Herstellungs- und Veröffentlichungsprozess ist dabei seit der Erstausgabe im Jahr 1952 im Prinzip noch immer unverändert. Veröffentlichungstexte werden gesammelt und angeordnet. Druckpressen bedrucken Papier, das dann gefaltet, sortiert, verpackt und an einzelne zahlende Abonnenten im gan- (Staatsminister Dr. Florian Stegmann) zen Land ausgeliefert werden muss. Das ist nicht nur sehr arbeits-, sondern auch äußerst ressourcenintensiv und im Zeitalter der Digitalisierung keinesfalls mehr zeitgemäß. Das mittlerweile doch etwas angestaubte Gesetzblatt in Papierform werden wir mit der Digitalisierung in die Moderne heben. Mit dem im Entwurf eingereichten Änderungsgesetz wird ab dem 1. Januar 2024 ein elektronisches Gesetzblatt in Baden-Württemberg eingeführt. Das Gesetzblatt wird künftig im Internet zum Abruf bereitgehalten und kann unentgeltlich gelesen, gespeichert und ausgedruckt werden. Zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit wird jede Gesetzblattausgabe mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen. Zudem werden die Vorschriften zur Ersatzverkündung und zur Niederlegung angepasst. Pläne, Karten und andere Bestandteile der Verordnung müssen so nicht mehr länger ausgedruckt und bei den Ämtern ausgelegt werden, sondern können ebenfalls direkt online veröffentlicht werden. Die Digitalisierung der Verkündung bringt damit – zusammengefasst – für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen, aber eben auch für die Verwaltung selbst erhebliche Vorteile und Vereinfachungen. Das digitale Gesetzblatt wird wesentlich bürgernäher und bürgerfreundlicher ausgestaltet, da es im Grunde von jeder Person jederzeit von überall online abgerufen, kostenfrei gelesen, gespeichert und eben bei Bedarf auch gedruckt werden kann. Mit dem Wegfall von Papier-, Druck- und Auslieferungskosten werden natürlich wertvolle Ressourcen gespart. Beschlossene Gesetze und Verordnungen müssen künftig nicht mehr gesammelt werden, bis der Druck eines Gesetzblatts ansteht, sondern können direkt nach der Ausfertigung online verkündet werden. Das Gesetzblatt wird dadurch moderner und agiler, Verwaltungsabläufe werden verschlankt und beschleunigt. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie werden sich sicher erinnern: Um die Einführung eines digitalen Gesetzblatts durch einfaches Gesetz erst zu ermöglichen, musste zunächst im Jahr 2022 die Landesverfassung geändert werden. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Das ist damals zu Recht mit breiter Zustimmung hier im Landtag geschehen. Das einfache Gesetz, das wir damals mit breitem Konsens ermöglichen wollten, liegt nunmehr vor. Lassen Sie uns dieses wichtige Modernisierungsvorhaben bitte mit einem ebenso breiten Konsens zu Ende bringen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
