Matthias Miller
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wenn ich so in Ihre Reihen schaue, ob ich dabei an Deutschland und Patriotismus denken sollte oder eher an Karneval; aber das lassen Sie sich einmal selbst durch den Kopf gehen. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Wir sehen mit Ihrem Gesetzentwurf in Zweiter Beratung einen weiteren Akt in dem Schauspiel „Wie entzaubere ich mich auf drei Seiten selbst?“. Es hat eine gewisse Tradition in Ihrer Fraktion, handwerklich bedenkliche Gesetzentwürfe vorzulegen. (Zuruf von der AfD: Ach!) Herr Abg. Dr. Balzer, Sie kennen sich ja schon aus. Sie haben in früherer Debatte schon eindrucksvoll gezeigt, dass es die AfD mit Zahlen und Berechnungen nicht ganz so einfach hat. In der heutigen Beratung Ihres Gesetzentwurfs offenbaren Sie erneut in einer weiteren Episode Ihr atemberaubendes Unwissen über legislative und exekutive Instrumente sowie über die Frage: Was sind Gesetze, und was sind Verwaltungsvorschriften? (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) – Hören Sie mal zu. – Bevor wir darauf zurückkommen, empfehle ich zunächst einen sorgfältigen Blick in den dreiseitigen Entwurf. Schauen Sie einmal Ihren Entwurf an. Der Entwurf ist recht kurz gehalten. Sie wollen im Grunde geregelt wissen, dass neben den Landesdienstflaggen auch die Bundesflagge gehisst wird. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, gut erkannt! – Weitere Zurufe von der AfD) Ihr Entwurf umfasst zwei Artikel. Artikel 1 besteht aus zwei Nummern. In Nummer 1 schreiben Sie dann auch – das haben Sie gut erkannt –: Abschnitt 4 erhält die Überschrift „Dienstflaggen, Bundesflagge“ ... Nun kann man ja sagen: Positiv zu vermerken ist, dass Sie wissen, dass es in Gesetzen auch Überschriften gibt. Vielleicht hat auch jemand von Ihnen gemerkt, dass die Bundesflagge doch ein gewisser Fremdkörper im Landeshoheitszeichengesetz ist, und vielleicht muss man es deshalb prominent in die Überschrift schreiben. Aber ich muss Ihnen sagen: Ihre Änderungen beziehen sich nur auf § 9. Deshalb wäre es besser gewesen, Sie hätten in § 9 die Überschrift geändert und nicht im gesamten Abschnitt. Da sind Sie leider verrutscht. Aber sei’s drum! Wir sind ja unsauberes Arbeiten von Ihnen gewöhnt. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ach! – Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Sie hätten ja einen Änderungsantrag stellen können!) de – 73. Sitzung – Mittwoch, 27. September 2023 – Sie haben in der letzten Debatte angekündigt, einen Änderungsantrag zu stellen – und nichts kam im Innenausschuss. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wie immer!) Also, ich weiß auch nicht. Viel gravierender ist aber inhaltlich, dass Sie mit einer Gesetzesänderung eine Rechtslage herbeiführen wollen – wir haben das schon öfter gehört –, die eigentlich schon besteht. Das ist schon absonderlich. Aber noch abenteuerlicher ist, was Sie dem Innenminister Thomas Strobl in der ersten Lesung vorgeworfen haben, als er sehr zutreffend festgestellt hat, dass Sie – erstens – die Bundesflaggen im Landeshoheitszeichengesetz nicht zu regeln haben, und – zweitens – dass die Rechtslage, die Sie wollen, schon besteht. (Zuruf von der AfD: Ah ja! – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Wenn Sie immer von Patriotismus sprechen und auch dem Innenminister fehlenden Patriotismus vorgeworfen haben, kann ich Ihnen nur sagen: Belehrungen über Patriotismus brauchen wir von Ihnen mit Ihren Krawatten nicht. Da hilft es auch nicht, wenn Sie in verschiedenen Wahlkämpfen versuchen, Unionsgrößen für Ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Sie haben z. B. einmal plakatiert, Franz Josef Strauß würde AfD wählen. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, auf jeden Fall!) Dazu kann ich Ihnen sagen: Franz Josef Strauß würde nicht nur niemals Ihre AfD wählen, sondern er würde sich auch im Grab umdrehen, wenn er sehen müsste – erstens –, wie Sie hier mit Ihren Krawatten auftreten, aber auch – zweitens –, welch redundante, dilettantische und unsaubere dreiseitige Nichtgesetze Sie hier offenbaren. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Die Arbeitsweise, die Sie heute an den Tag legen, hat auch null Komma null mit dem zu tun, was Sie eigentlich immer preisen: die deutschen Tugenden. Ihr „Patriotismus“, Ihre Arbeitsweise hat nichts gemein mit Fleiß, nichts mit Gewissenhaftigkeit und nichts mit Ordnung. Ich habe zunehmend das Gefühl – und das verstärkt sich leider –, dass Sachargumente bei Ihnen nicht mehr durchkommen. Deswegen habe ich mir überlegt, wie ich Ihnen einmal erklären könnte, was Sie hier eigentlich gerade fabrizieren. Dazu habe ich einmal verschiedene Flaggen mitgebracht. Sie wollen das Landeshoheitszeichengesetz ändern. Das Landeshoheitszeichengesetz regelt den Einsatz der Landesdienstflagge. (Der Redner stellt die Dienstflagge des Landes Ba- den-Württemberg in einen Ständer.) Im Landeshoheitszeichengesetz gibt es eine Ermächtigungsgrundlage, dass das Staatsministerium über eine Verwaltungsvorschrift regeln kann, was noch beflaggt wird. Jetzt gibt es in dieser Verwaltungsvorschrift eine Anordnung über die Verwendung der Bundesflagge. Darin steht, dass die Bundesflag- (Dr. Matthias Miller) ge grundsätzlich dann gehisst werden soll, wenn die Landesflagge gehisst wird. (Der Redner stellt die Bundesflagge in den Ständer.) Es steht auch noch darin, dass die europäische Flagge gehisst werden soll, wenn die Landesflagge gehisst wird. (Der Redner stellt die Europaflagge in den Ständer.) Das ist sozusagen die Rechtslage, die wir derzeit haben. Ich habe mich ehrlicherweise gefragt: Was wollen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf – – (Eine Pressevertreterin steht vor dem Platz des Mi- nisterpräsidenten. – Zurufe, u. a.: Hallo! – Was ist das hier? – Unruhe)
