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Daniel Born

20.07.2023 Sitzungen 17/72

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Wolle aus der AfD-Fraktion zu? Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Nein. – Deswegen ist es natürlich auch gut, dass wir die sogenannten „Eh-da-Flächen“, also die Dächer, die Parkplätze, die versiegelten Flächen, die es schon gibt, nutzen. Das muss das erste und oberste Ziel sein. Das ist doch ganz klar. Wenn man sieht, wie viele Flächen insgesamt für alle möglichen Bedürfnisse im Land gebraucht werden, dann müssen wir diese Flächen nutzen, und das haben wir auch im Klimaschutzgesetz entsprechend verankert – mit der Fotovoltaikpflicht beim Neubau, bei der Dachsanierung, auf Parkplätzen. Es gibt auch ein Konzept des Landes für die Liegenschaften. Wir müssen auch da schauen, dass wir die Gebäude, die Parkplätze, dass wir diese Flächen vollständig nutzen, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Da sind wir auf einem guten Weg. Aber wir wissen auch aus Berechnungen, die uns vorliegen, wie viel wir brauchen werden, dass das allein nicht ausreichen wird. Wir werden auch Freiflächenfotovoltaik im Land brauchen. Es geht natürlich nicht darum, dass wir dafür hochwertige landwirtschaftliche Böden nutzen. Das ist vollkommen klar. Es gibt auch viele andere Möglichkeiten: Böden, die nicht so hochwertig sind, die sehr gut in die Nutzung genommen werden können. Aber Freiflächenfotovoltaik ist eine äußerst effiziente und kostengünstige Energieerzeugung. Wenn Sie sie allein mit dem Energiemais vergleichen, sehen Sie, dass die Flächenbilanz bei dem Mais bei 2 bis 6 kWh und bei der Freiflächenfotovolriode – 72. Sitzung – Donnerstag, 20. Juli 2023 taik bei 100 kWh pro Quadratmeter liegt. Man sollte sich den Unterschied einfach noch mal zu Gemüte führen. Dieser ist ganz erheblich. Das heißt, wir können da auch Flächen, die jetzt anderweitig belegt sind, z. B. für die Stromerzeugung mit Fotovoltaik sehr viel effizienter nutzen. Man muss auch sagen – das ist mir ganz wichtig –: Freiflächenfotovoltaik ist keine konventionelle Flächenversiegelung. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das ist kein Flächenverbrauch, der mit anderen Bebauungsmaßnahmen vergleichbar ist. Denn 99 % der Flächen bleiben bei der Nutzung mit Freiflächenfotovoltaik unversiegelt. (Abg. Anton Baron AfD: Und man kann trotzdem nichts anbauen! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das heißt, vieles bleibt unterhalb dieser Anlagen möglich, sodass auch eine gute Bodenqualität, manchmal sogar Biodiversität geschaffen werden kann, (Abg. Anton Baron AfD: Was wollen Sie denn anbau- en?) also eine Synergie, die für die Flächen des Landes sicherlich auch von Vorteil ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Raimund Haser CDU) Nur noch zur Ergänzung, damit das richtiggestellt ist: Wir reden insgesamt bei dem Bedarf, den wir haben, über 0,5 % der Landesfläche – 0,5 %! Nur, dass man einfach mal die Größenordnung im Blick hat. Es geht überhaupt nicht darum, dass wir jetzt jede Fläche mit Freiflächenfotovoltaik vollpflastern, schon gar nicht auf offenen Böden. Es geht um 0,5 % und darum, dafür kluge Konzepte zu entwickeln, gemeinsam auch mit der Landwirtschaft abzuwägen, wo es Sinn macht, wo es gute Erträge bringen kann und wo es vielleicht sogar gut für den Boden ist, wenn wir dort solche Anlagen errichten. Deswegen ist ein pauschales Verbot aus unserer Sicht überhaupt nicht zielführend, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Raimund Ha- ser CDU und Gernot Gruber SPD) Jetzt kommt die Agri-PV als ein weiteres Element hinzu, das ganz hervorragend ist; denn es bringt eine sogenannte doppelte Ernte. Es kann eine doppelte Ernte bringen: zum einen die Solarenergie, und auf der anderen Seite ist es möglich, auch weiterhin Landwirtschaft zu betreiben. Deswegen ist es eine super neue Technologie, die unbedingt weiter standardisiert, erforscht werden muss und in der Fläche des Landes ankommen muss. Das muss natürlich unser Ziel sein, gar keine Frage. Da, wo es möglich ist, Agri-PV zu nutzen, da sollte das in Zukunft auch so umgesetzt werden. Wir erforschen das gerade an zehn verschiedenen Orten in Baden-Württemberg speziell bei den Sonderkulturen, also beim Obstanbau, Weinbau, Gemüseanbau. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) (Ministerin Thekla Walker) Mein Kollege Haser hat die Projekte zum Teil genannt. Gerade das Projekt am Bodensee in Kressbronn ist ein ganz prominentes Beispiel dafür. Das Gute daran ist – das wurde gesagt –: Die Agri-PV kann auch auf den Klimawandel und auf Wetterextreme eine Antwort sein, weil es dann durch Netze, durch Aufständerung einen Schutz für den Boden und für die Wasserversorgung von Pflanzen und vieles mehr gibt. All das wird gerade erforscht. Es ist nicht so, dass es überall Agri-PV gibt und sie überall eingesetzt wird. Das sind bis dato noch immer Sonderanfertigungen. Sie sind deswegen auch ein- bis zweimal teurer als normale PV-Anlagen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Deswegen ist es natürlich richtig, dass wir die Forschungsprojekte, und zwar gemeinsam mit dem MLR, im Land machen, um herauszubekommen, bei welchen landwirtschaftlichen Flächen, bei welchen Kulturen es sich lohnt, diese Technologie einzusetzen. Wo macht es wirklich Sinn? Ich finde es auch richtig, dass wir das unterstützen, dass wir dabei sind und damit den Hochlauf der Anlagen und für die Sonderkulturen ermöglichen, für die es wirklich wirtschaftlich ist und sogar noch einen doppelten Gewinn bringt. Zweimal Erträge und noch Klimaschutz, das ist wirklich eine super Sache, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Ha- ser CDU) Aber es ist grundsätzlich so: Wir, das Land Baden-Württemberg, haben die ganzen Pilotprojekte schon sehr früh, zu Beginn dieser Legislaturperiode, aufs Gleis gesetzt. Wir haben also nicht abgewartet, bis das neue EEG im Jahr 2023 auf dem Markt war, sondern wir haben die Forschungs- und Pilotprojekte von Anfang an aufs Gleis gesetzt und haben uns gleichzeitig dafür eingesetzt, dass es grundsätzlich bessere Förderbedingungen für Agri-PV auf Bundesebene im neuen EEG gibt. Denn das ist der Rahmen, der dazu führt, das Ganze auch wirtschaftlich zu gestalten. Es ist ganz hervorragend, dass man jetzt erreicht hat, dass Agri-PV erstmals regulär im EEG aufgeführt worden ist, dass es einen Technologiebonus von 1,2 Cent gibt – also dass dem Rechnung getragen wird, dass es teurer ist – und dass die landwirtschaftliche Förderung erhalten bleibt. Das ist natürlich das Wichtigste; denn diese Flächen haben dann weiterhin den Flächenstatus „Landwirtschaftliche Fläche“, und das ist, glaube ich, für die Teilhabe und die Wertschöpfung der Landwirtschaft eine sehr positive Botschaft, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Raimund Haser CDU – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD) Wir, das Land, haben auch geschaut – so wie bei allen erneuerbaren Energien, gerade auch bei der Windenergie –, was wir noch tun können, um das leidige Thema Bebauungsplan zu erleichtern. Man kann es über eine Anzeige bzw. über ein Kenntnisgabeverfahren umgehen bzw. erleichtern. Das gilt es auszuweiten. Über die Regelungen auf Bundesebene werden jetzt außerdem kleinere, hofnahe Fotovoltaikanlagen in den eriode – 72. Sitzung – Donnerstag, 20. Juli 2023 privilegierten Außenbereich eingeordnet. Das heißt, es ist für die Agrifotovoltaik zurzeit sehr viel in Bewegung. Im Land haben wir die dazugehörigen Modellprojekte. Viele reisen hierher und schauen sich an, wie das dort umgesetzt wird, um sich daran ein Beispiel zu nehmen. Das gilt vor allem für den Bodenseeraum mit den Sonderkulturen, mit dem Obstanbau. Ich glaube, wir sind da auf einem sehr guten Weg. Unser Ziel muss es sein, dass wir aus den Modellen, aus den Pilotvorhaben in die Fläche kommen, damit der Ertrag aus durch Fotovoltaik regenerativ erzeugter Energie für Baden-Württemberg steigt. Das brauchen wir dringend. Wir brauchen auch mehr Möglichkeiten für die Landwirtschaft.

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