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Dr. Wolfgang Reinhart

20.07.2023 Sitzungen 17/72

Vielen Dank. – Damit, meine Damen und Herren, haben wir acht Fragen beantwortet. Die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 9 und 10 können hier jetzt aus Zeitgründen nicht mehr von der Regierung beantwortet werden. Ich gehe davon aus, dass die Fragesteller damit einverstanden sind, dass die Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet und mit ihrer Antwort in das Sitzungsprotokoll aufgenommen werden. Sie kennen die Richtlinien hierzu. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – F i n a n z i e l l e U n - t e r s t ü t z u n g d e r S t a d t W e i k e r s h e i m b e i d e r S a n i e r u n g d e s H a l l e n b a d s a) Welche konkrete Bedeutung misst die Landesregierung – im Hinblick auf die kontinuierlich ansteigende Zahl von Nichtschwimmern sowie die Nutzung für den Schwimmunterricht, auch durch Schulen anderer Gemeinden – einem Weiterbetrieb des Weikersheimer Hallenbads bei? (Mündliche Anfrage des Abg. Stephen Brauer) b) Welche Möglichkeiten einer finanziellen Förderung seitens des Landes bestehen, um die dringend notwendige Sanierung des dortigen Hallenbads zu erreichen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Zu a: Vorangestellt sei: Bau, Sanierung und Betrieb von Schwimmbädern sind Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Bezüglich der für den schulischen Schwimmunterricht notwendigen Wasserflächen ist der jeweilige Schulträger verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen, sei es durch ein eigenes Bad oder ein Bad in erreichbarer Entfernung. Schwimmbäder sind neben der Bedeutung für das breitenoder leistungssportliche Schwimmen und für die Gesundheit insbesondere für das außerschulische und schulische Schwimmenlernen unerlässlich. Insofern sollten nach Möglichkeit Schwimmbäder nicht geschlossen werden. Zu b: Zur Finanzierung kommunaler Aufgaben stehen den Kommunen neben ihren eigenen Einnahmen auch Mittel über den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung. Zusätzlich haben finanzschwache Kommunen die Möglichkeit, Ausgleichsleistungen bei den jeweiligen Regierungspräsidien über den Ausgleichstock zu beantragen. Eventuell bestehen auch Fördermöglichkeiten aus anderen Bundes- oder Landesprogrammen wie dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Die Voraussetzungen für eine Förderung richten sich nach den jeweiligen Kriterien der Programme. Um abschätzen zu können, ob eine anderweitige Landes- oder Bundesförderung infrage kommt, sollte sich die Gemeinde Weikersheim vom zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart beraten lassen bzw. direkt mit den jeweils zuständigen Stellen in Kontakt treten. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . J o n a s H o f f m a n n S P D – W o h n r a u m f ö r d e r u n g a) Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung und welche zieht sie in Betracht, um zusätzlich zu bestehenden Programmen angesichts der seit Mai belegten Mittel in der Wohnraumförderung einen Baustopp im Bereich des bezahlbaren Wohnraums in Baden-Württemberg zu verhindern? b) Ist vonseiten der Landesregierung die Bereitschaft vorhanden, einen Rettungsschirm für bereits in Planung befindliche Projekte zu spannen, um mit zusätzlichen Mitteln solchen Projekten unter der Bedingung, dass durch diese zu einem Mindestanteil geförderte Wohnungen geschaffen werden, zur Fertigstellung zu verhelfen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen: Zu a: Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind seit geraumer Zeit sehr schwierig. Lieferengpässe, Fachkräftemangel, noch immer steigende Bau- und Energiepreise bringen Bauherren und Bauwirtschaft stark unter Druck. Es spricht vieles dafür, dass diese negative Situation weiter anhält, wenn wir nichts dagegensetzen. eriode – 72. Sitzung – Donnerstag, 20. Juli 2023 Ziel ist es, den Motor im Wohnungsbau nicht ausgehen zu lassen. Für dieses Unterfangen benötigen wir starke und attraktive Förderanreize. Das Programm des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Wohnraumförderung – Wohnungsbau BW – wurde mit attraktiven Angeboten ausgestaltet und das Bewilligungsvolumen schrittweise erhöht. In diesem Jahr stehen damit rund 463 Millionen €, im nächsten Jahr sogar rund 551 Millionen € – zusammen also über 1 Milliarde € – für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Die Nachfrage nach unseren Förderangeboten ist so stark, dass das Bewilligungsvolumen, das der L-Bank für die Erteilung von Förderzusagen zur Verfügung steht, bereits vollständig mit Förderanträgen belegt ist. Aus Sicht des MLW ist ein solches Ergebnis erfreulich, zeigt es uns doch, dass bei der Ausgestaltung des Programms in einem schwierigen Umfeld aus der Sicht des MLW die richtigen Entscheidungen getroffen wurden. Die L-Bank wird weiter Anträge annehmen und bearbeiten. Einen Bau- oder Antragsstopp gibt es ausdrücklich nicht. Antragstellende, die einen vollständigen Förderantrag wirksam eingereicht haben, sind zudem nicht daran gehindert, mit der Umsetzung des Vorhabens zu beginnen und das geplante Objekt ins Werk zu setzen. Ein weiterer wichtiger Baustein zur Wohnraumschaffung ist die Städtebauförderung. Mit ihren Finanzhilfen können Wohnraum durch Neubau, Umnutzung und Reaktivierung von Leerstand geschaffen sowie umfassende Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden. Die Wohnraumschaffung genießt bereits seit vielen Jahren einen Fördervorrang vor anderen Förderschwerpunkten. Entscheidend ist, dass die Städtebauförderung mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist. Deshalb bemühen wir uns darum, die Finanzhilfen des Bundes auch insoweit auf hohem Niveau zu sichern. Aber auch jenseits dieser staatlichen Förderbemühungen müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Wohnungsbau insgesamt bezahlbar zu machen. Auch schnelleres und einfacheres Bauen trägt in diesem Sinn zu günstigerem Bauen und damit zu mehr Wohnraum bei. Mit der geplanten Novelle der Landesbauordnung mit dem Titel „Schnelleres Bauen“ bauen wir einerseits Bürokratie ab und sorgen andererseits für mehr Tempo beim Bauen. Unser Fokus liegt dabei auf den baurechtlichen Verfahren, die wir weiter vereinfachen und beschleunigen wollen. Dies führt zu mehr Planungssicherheit und unterstützt die wirtschaftliche Umsetzung der Bauvorhaben. Zu b: Der Mietwohnungsbau insgesamt leidet im Zuge der eingangs genannten Entwicklung unter einer allgemeinen Wirtschaftlichkeitslücke, die zunehmend größer wird. Ein Rettungsschirm, mit dem Bauwillige gegen alle denkbaren negativen Veränderungen pauschal geschützt werden, kann nicht Gegenstand einer Landesförderung sein und wäre auch nicht bezahlbar. Hierbei ist bereits zu beachten, dass wir in diesem Haushalt mit über 1 Milliarde € beim Wohngeld, wovon wir, das Land, immerhin 50 % finanzieren, und mit einem Bewilligungsvolumen im Umfang von rund 1 Milliarde € für die Wohnraum- (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Landesentwicklung und Wo förderung bei einem Landesanteil von 35 % einen immensen finanziellen Kraftakt stemmen. Das muss in Zeiten stagnierender bis rückläufiger Steuereinnahmen bedacht werden, wenn schnell eine Risikoabsicherung gefordert wird. Wir prüfen zudem, in künftigen Programmen der sozialen Wohnraumförderung eine Prämie einzuführen, mit der die tatsächliche Fertigstellung von Vorhaben, in denen frei finanzierter und geförderter Wohnraum in einem Gebäude entstehen soll, honoriert wird. Eine Entscheidung der Landesregierung hierzu steht allerdings noch aus. Die Prämie könnte daher über den Bau der sozial geförderten Wohnung hinausgehen und unter bestimmten Bedingungen den frei finanzierten Wohnungsbau mit erfassen, der aber dann günstig vermietet werden muss. Damit könnte ein Dominoeffekt vermieden werden und verhindert werden, dass mit den frei finanzierten Wohnungen auch die Realisierung von geförderten Wohnungen in einem Gebäude auf Eis gelegt wird. Das wäre ein weiterer Ansatz, um der Situation im Hinblick auf die Realisierung des notwendigen sozial gebundenen Wohnraums angemessen zu begegnen. Aber: Rettungsschirm heißt nicht immer nur Förderung. Wir würden uns, den Staat, damit völlig überfordern. Wir müssen vielmehr die Standards für das Bauen senken, um die Wirtschaftlichkeitslücke nicht noch größer werden zu lassen und den Fördereuro nicht weiter zu entwerten. Wir werden mit der kommenden LBO-Novelle hierzu einen deutlichen Beitrag leisten. Aber auch der Bund muss hier mitziehen. Zu einem Rettungsschirm kann daher auch gehören, dass die geplante Einführung eines gesetzlichen EH-40-Standards im Neubau gerade jetzt nicht umgesetzt wird. Wir brauchen ohnehin Lösungen, die nicht nur auf Dämmung setzen und die vor allem Kosten und Wirkung angemessen berücksichtigen. *

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