Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Fragen beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: Zuallererst möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich noch einmal bei all unseren Städten, Kreisen und Gemeinden für ihre herausragende Arbeit bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von Geflüchteten zu bedanken. Sie benötigen dafür zusätzliche Unterstützung, und deshalb war für uns sehr schnell klar, die Bundesmittel komplett an die Kommunen weiterzugeben, auch wenn wir seitens des Landes ebenfalls in den Bereichen Erstaufnahme, Integration, Betreuung und Beschulung eigene Kosten zu tragen haben. Wir haben uns deshalb in der letzten Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission auf unseren Vorschlag hin mit den kommunalen Partnern darauf geeinigt und dies dann so beschlossen, dass die 130 Millionen € aus der Flüchtlingspauschale des Bundes für 2023 an die Kommunen in unserem Land weitergegeben werden. riode – 72. Sitzung – Donnerstag, 20. Juli 2023 Bei der Verteilung dieser Mittel haben wir uns dem Vorschlag der Kommunen angeschlossen; denn unsere kommunalen Partner wissen selbst am besten, wo diese zusätzlichen Mittel am nötigsten gebraucht werden. Demnach werden den Städten und Gemeinden 90 Millionen € als Entlastungsbeitrag im Hinblick auf ihre vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen zur Verfügung gestellt. Das Land wird diesen Betrag im Verhältnis der Einwohnerzahlen auszahlen. 25 Millionen € erhalten die Stadt- und Landkreise für ihre Mehrbelastung für anerkannte Asylsuchende im SGB, und 5 Millionen € werden für das Roll-out der OZG-Leistungen im Aufenthaltsbereich zur Verfügung gestellt. Der Wunsch der kommunalen Landesverbände, die genannten 90 Millionen € im Verhältnis der Einwohnerzahlen zu verteilen, ist deshalb sachgerecht, weil auch die aktuellen Flüchtlingszugänge genau so auf die Kreise und Gemeinden verteilt werden. Auch aktuell bestätigen die kommunalen Landesverbände, dass es hinsichtlich des im Rahmen der vorangegangenen Beratungen der Gemeinsamen Finanzkommission festgelegten Schlüssels für die Verteilung der 90 Millionen € keinen Änderungsbedarf gibt. Denn diese 90 Millionen € gehen im Gegensatz zur bisherigen Verteilung der Bundeshilfen nicht an die Kreise, sondern als Integrationspauschale an die Gemeinden. Außerdem dürfen wir nicht unberücksichtigt lassen, dass mit der GFK-Empfehlung auf Vorschlag der kommunalen Landesverbände wie ausgeführt weitere 25 Millionen € im Hinblick auf die Mehrbelastungen für anerkannte Asylsuchende im Bereich des SGB II, SGB VIII, SGB IX und SGB XII an die Stadt- und Landkreise fließen, von denen Pforzheim als Stadtkreis ebenfalls profitieren wird.
