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Elke Zimmer

20.07.2023 Sitzungen 17/72

Herr Präsident! Lieber Kollege Schweickert, ja, wer hätte gedacht, dass wir uns nach November 2022 zu dieser Baumaßnahme jetzt hier noch mal austauschen müssen, nachdem wir eigentlich gedacht hatten, sie ist jetzt fertig? Sie ist nicht fertig. Im November hatte ich noch gesagt, die Brücke wird eröffnet. Das haben wir ja tatsächlich – statt April wurde es Mai – geschafft. Aber die Baumaßnahme wird jetzt eben nicht im Mai fertig, sondern Stand heute im November. Ihre Frage war jetzt: Warum hat das RP nicht eingegriffen? Letzen Endes ist es so: Bei Bauverträgen, die die öffentliche Hand schließt, hat das beauftragte Bauunternehmen als Auftragnehmer, aber – in diesem Fall – auch das Regierungspräsidium Karlsruhe als Auftraggeber festgelegte Rechte und Pflichten. Das Bauunternehmen muss unter eigener Verant- (Staatssekretärin Elke Zimmer) wortung den Vertrag ausführen. Ein direktes Eingreifen des Auftraggebers – in diesem Fall des Regierungspräsidiums – ist so nicht vorgesehen. Kommt allerdings das Bauunternehmen seiner Leistung nicht nach, kommt es in Verzug. Ist es offensichtlich, dass die Fristen nicht eingehalten werden, dann kann der Auftraggeber, das Regierungspräsidium, verlangen, dass Abhilfe geschaffen wird. Beim Ersatzneubau der Herrenwaagbrücke ist es ganz offensichtlich, dass es zu diesem Verzug kam. Deswegen hat das RP Karlsruhe aufgrund des zögerlichen Baufortschritts auch mehrfach und wiederholt aufgefordert, Abhilfe zu schaffen, Arbeitskräfte, Geräte so einzusetzen und Bauabläufe so zu optimieren, dass das vertraglich vereinbarte Bauende eingehalten werden kann, und hat auch immer tatsächlich auf die Belastung, insbesondere in der Ortslage von Mühlacker, hingewiesen, die es zu reduzieren gilt. Der Bauablauf wurde dann ja auch umgestellt. Das war letztlich das, was wir im November schon thematisiert hatten. Aber es zeichnet sich eben auch trotz der Eröffnung der Brücke im Mai 2023 ab, dass es weitere Abweichungen geben wird. Mittlerweile ist auch die Regierungspräsidentin Felder in diesen Prozess eng eingebunden und lässt sich persönlich über die kommenden Arbeitsschritte und über den Baufortschritt informieren. Es haben auch direkte Gespräche zwischen der Regierungspräsidentin und der Geschäftsführung stattgefunden, immer mit dem Ziel, die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger zu begrenzen und den Baufortschritt möglichst in Gang zu bringen. Jetzt ist die Frage: Welche Szenarien gibt es aktuell? Wie geht es weiter? Es ist nach wie vor ein enger Austausch vorhanden mit dem Ziel, den Termin im November tatsächlich zu halten. So sieht es auch aus. Es ist jetzt für einen der letzten Schritte, nämlich für die Abbrucharbeiten, ein leistungsstarkes Nachunternehmen beauftragt worden, mit dem gute Erfahrungen gemacht worden sind. Daher gehen wir davon aus, dass diese Maßnahme stattfindet. Es wird aktuell eine temporäre halbseitige Öffnung der Straße „Unterm Berg“ geprüft, um zumindest für mehrere Wochen eine halbseitige Öffnung hinzubekommen, bevor der Kran kommt, der diese zersägte Brücke abtransportieren muss. Der Kran bedeutet natürlich noch einmal eine Vollsperrung, aber dann hätte man zumindest noch für mehrere Wochen eine Zwischenlösung, um eine Erreichbarkeit zu gewährleisten. Daher ist das Fazit: Wir gehen von November 2023 als Ende der Gesamtmaßnahme aus und hoffen, dass damit die Einschränkungen für die Menschen vor Ort ein Ende haben. Fazit ist auch: Es ist natürlich eigentlich ein Trauerspiel.

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