Christian Gehring
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer bislang noch nicht urlaubsreif war, wird es jetzt nach den ersten Redebeiträgen der AfD mit Sicherheit. (Abg. Ruben Rupp AfD: Nichts zu danken!) Aber jetzt zum Thema. Was bedeutet eine Flagge für ein Land, und wofür stehen ihre Farben? Vor ziemlich genau 75 Jahren haben sich die Mitbegründer unserer Demokratie genau hierüber Gedanken gemacht und sich intensiv mit der Thematik befasst: Wie soll die Flagge der neuen Bundesrepublik Deutschland aussehen? Im Grundgesetz – genauer gesagt: in Artikel 22 Absatz 2 – liest sich das Ergebnis dieser spannenden Debatte von damals ziemlich nüchtern: Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold. Hinter Schwarz-Rot-Gold steckt jedoch eine Botschaft; denn mit dieser Farbwahl hatten die Männer und Frauen wie Konrad Adenauer, Theodor Heuss, Carlo Schmid, Erich Ollenhauer, Helene Weber und Helene Wessel eine ganz bewusste Entscheidung getroffen. Die Entscheidung des Parlamentarischen Rats für die Farben Schwarz-Rot-Gold im Jahr 1949 war eine Entscheidung für Farben, die für Einigkeit, Rechtsstaat, Freiheit und Demokratie stehen. Die Farben sollten ganz bewusst anknüpfen an die demokratischen Gehversuche in Deutschland aus den Zeiten des Hambacher Festes 1832, des Frankfurter Paulskirchenparlaments 1848 sowie der Weimarer Republik, deren Farben ebenfalls Schwarz-Rot-Gold waren. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Nun versuchen Sie, die AfD-Fraktion, die Bundesflagge für Ihre Zwecke zu vereinnahmen. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie, da wir nicht erst seit dem jüngsten Verfassungsschutzbericht wissen, dass gerade Sie bei den Themen Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat noch Nachhilfe brauchen, (Christian Gehring) also genau bei den Werten, die Schwarz-Rot-Gold symbolisieren. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen) Bezeichnenderweise bekannten sich die Gegner der Weimarer Republik weiterhin zum kaiserlichen Schwarz-Weiß-Rot. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bekanntermaßen hatten es die Nationalsozialisten im Jahr 1933 nach der Machtergreifung besonders eilig, Schwarz-Rot-Gold zu verbieten, da sie damit die verhasste Demokratie auch optisch aus Deutschland verbannen wollten. Daher erfreue ich mich an unseren Farben, die für einen demokratischen Neuanfang standen und bis heute für unsere Werte Freiheit, Einigkeit und Rechtsstaatlichkeit stehen. Leider bin ich mir auch ziemlich sicher, dass sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes, als unser Land in Schutt und Asche lag, niemals hätten träumen lassen, dass heute eine Debatte über Schwarz-Rot-Gold ausgerechnet von einer Partei angestoßen wird, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der Grünen und der SPD) Bezüglich Ihres Gesetzentwurfs, den wir ablehnen werden, möchte ich sagen: Es ist ja nicht so, dass Einrichtungen und Behörden in Baden-Württemberg die Bundesflagge nicht hissen würden. Dazu genügt schon ein kurzer Blick vor den Landtag. Die Regelungen zur Beflaggung im Land Baden-Württemberg stammen vom 17. November 2020. In der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums ist klar geregelt: Einrichtungen und Behörden des Landes flaggen an Flaggentagen grundsätzlich die Bundesflagge mit. Ich sage Ihnen auch in aller Deutlichkeit: Ich freue mich über unsere Bundesflagge und begrüße es, wenn sie gehisst wird. Denn die Farben Schwarz-Rot-Gold stehen auch heute noch mehr denn je für unseren sozialen Rechtsstaat, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, für ein offenes Miteinander sowie für eine Demokratie, die im kommenden Jahr 75 Jahre alt wird (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen, der SPD und der FDP/DVP) und für deren Erhalt sich die – in Ihrem Sprachgebrauch – „etablierten Altparteien“ auch weiterhin mit aller Kraft einsetzen werden, (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) in all unseren Unterschiedlichkeiten und mit verschiedenen Ansätzen, aber mit dem gemeinsamen Willen, das Beste für die Menschen in unserem Land erreichen zu wollen. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP) Für uns, die CDU-Fraktion, kann ich sagen: Die deutsche Flagge steht nicht nur für ein bevorstehendes großes Sportereignis und endet dann schnell wieder nach der Vorrunde. Vieleriode – 72. Sitzung – Donnerstag, 20. Juli 2023 mehr ist die Fahne für uns ein Auftrag und ein Bekenntnis zu Einigkeit, Rechtsstaat, Freiheit und Demokratie und bildet damit auch die Leitplanke für unser politisches Handeln. Herzlichen Dank und Ihnen einen schönen Urlaub. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP)
