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Daniel Born

19.07.2023 Sitzungen 17/71

Meine Damen und Herren, bevor wir die Debatte abschließen und dann zur Abstimmung kommen: Es gehört zum politischen Diskurs unseres Landes, dass wir selbstverständlich auch an die dunkelsten Zeiten und an die Nazidiktatur erinnern und uns immer – – (Zurufe von der AfD) – Jetzt wollten Sie doch eine Bemerkung von mir dazu. Die gebe ich ab, und Sie schreien dazwischen, Herr Abg. Klauß. Es gehört dazu, dass wir uns immer wieder auch daran erinnern und unsere heutigen Entscheidungen im Lichte der Erfahrungen dieser schrecklichsten aller Zeiten machen. Dazu gehört auch, dass wir dies in unseren Reden erwähnen. Dazu gehört aber auch unser Bewusstsein, dass wir die Mitglieder dieses Hauses nicht mit dem Naziregime vergleichen. (Beifall bei der AfD) Wenn ein solcher unmittelbarer Vergleich erfolgt, wird er auch entsprechend geahndet. Einen solchen unmittelbaren Verperiode – 71. Sitzung – Mittwoch, 19. Juli 2023 gleich stelle ich in der jetzigen Rede nicht fest, und darum gibt es von mir auch entsprechend keine Maßnahme. Sie können das aber gern an anderer Stelle überprüfen lassen, wenn Sie dieses Bedürfnis haben. (Abg. Anton Baron AfD: Lassen wir auch!) Ich würde jetzt gern zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen, denn es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4959. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration, Drucksache 17/5088. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Artikel 3 zuzustimmen. Ich stelle nun den Gesetzentwurf artikelweise jeweils insgesamt zur Abstimmung. – Sie sind damit einverstanden. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes mit den Nummern 1 bis 8. Zunächst stelle ich den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 17/5138-1, zur Abstimmung, der Änderungen in Nummer 2 betreffend § 10 fordert. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Nun kommen wir zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 17/5138-3, der Änderungen in Nummer 2 und 3 bezüglich der §§ 10 bis 10b fordert. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Artikel 1 zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Versorgungsverwaltungsgesetzes Wer Artikel 2 zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes mit den Nummern 1 bis 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜ-NE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/5138-2, vor, der aus redaktionellen Gründen eine Neufassung von Artikel 3 vorsieht. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Änderungsantrag zugestimmt und Artikel 3 beschlossen. (Stellv. Präsident Daniel Born) Ich rufe auf Artikel 4 Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 4 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 19. Juli 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz zugestimmt. Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters – Drucksache 17/5033 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/5061 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, in der Zweiten Beratung auf die Aussprache zu verzichten. Wir kommen daher zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/5033. Abstimmungsgrundlage ist die bereits erwähnte Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf § 1 Wer stimmt § 1 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist § 1 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf § 2 Wer § 2 zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist § 2 einstimmig zugestimmt. eriode – 71. Sitzung – Mittwoch, 19. Juli 2023 Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 19. Juli 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Erhalt der Fischbestände in Baden-Württemberg – Drucksache 17/2330 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort erhält zunächst Herr Kollege Reinhold Pix für die antragstellende Fraktion GRÜNE.

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