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Jochen Haußmann

FDP 19.07.2023 Sitzungen 17/71

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird diesem Gesetz zur Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Gesetze zustimmen, weil es sozusagen eine Minimalentwicklung ist, die wir mittragen können. Zum Landes-Behindertengleichstellungsgesetz: Es ist sicherlich richtig, die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg zu stärken, denn wir treten für die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg ein. Das ist eine ganz wichtige Funktion. Insofern ist es auch in Ordnung, wenn Menschen mit Behinderungen mit Assistenzhunden in die Versorgungsämter, in die Behörden dürfen. Ich bin auch dankbar, Herr Minister Lucha, dass Sie unsere Anregung aufgegriffen haben, dass sich die Ämter über den komplexen Vorgang der Zulassung eines Assistenzhundes noch einmal abstimmen können, damit das nicht jedes Versorgungsamt übernehmen muss. Sie sind bereit, die Ämter noch mal zu informieren. Auch die Änderungen im Bereich der Teilhabe bei den digitalen Formen für die Behörden tragen wir mit. Was wir mutlos finden, sind die Änderungen zum Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz in Baden-Württemberg. Das sind wenige Änderungen: minimale Änderungen bei der Erprobungsregelung für innovative Wohnformen und eine Anpassung bei der Personalbemessung im Hinblick auf den Wegfall der Fachkraftquote. Mutlos finden wir die Änderungen deswegen, weil sie keine Impulse für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg bringen. Ein Blick auf die Zahlen zeigt: Wir haben viel zu wenige ambulant betreute Wohngemeinschaften. Das liegt am Wohn-, Teilhabe- und Pflegesetz, bei dem Sie es nicht schaffen, neue Impulse zu setzen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat schon 2018 einen Gesetzentwurf vorgelegt und Vorschläge gemacht, damit wir in Baden-Württemberg dynamischere Möglichkeiten für Wohngemeinschaften haben. Die fehlen uns in Baden-Württemberg ganz massiv, und das spüren wir immer mehr. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich will Ihnen ein Beispiel nennen. Ich betreue seit zwei Jahren meine Tante. Sie ist jetzt 95, wird im August 96 und wohnt im betreuten Wohnen. Aber die zunehmende Demenz macht es jetzt wahrscheinlich irgendwann notwendig, über eine andere Versorgungsform nachzudenken. Sie muss aber nicht ins Pflegeheim. Da wäre eine ambulant betreute Wohngemeinschaft genau bei uns, wo wir das Pflegeheim haben und wo das betreute Wohnen ist, hilfreich. Ich verstehe nicht, warum es nicht möglich sein soll, eine ambulant betreute Wohngemeinschaft unmittelbar bei einem Pflegeheim zu installieren. Beim betreuten Wohnen geht es doch auch. Und ich verstehe nicht, warum man, wenn wir eine (Jochen Haußmann) Grenze von 100 Personen bei unseren Pflegeheimen haben, dann nur zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften an einem Platz zulässt. Wenn Sie einmal die Entwicklung der letzten Jahre betrachten, dann können Sie nicht sagen, dass wir in Baden-Württemberg eine gute Entwicklung bei der Anzahl von ambulant betreuten Wohngemeinschaften haben. Das ist ein Punkt, an dem wir in Baden-Württemberg mehr tun können. Sie haben jetzt eine Änderung beim Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz gemacht, aber sie ist eben deswegen mutlos, weil Sie es wieder versäumt haben, hier die Erfahrungen der letzten Jahre herauszuziehen. Sie wissen selbst, wie schwierig es inzwischen bei der Finanzierungsituation, bei der Entwicklung der Baukosten ist. Da muss man doch auch in der Landesregierung mal darüber nachdenken, wie wir da mehr Impulse schaffen können. Wenn Sie sich die Demografie in Baden-Württemberg für die nächsten Jahre anschauen, sehen Sie die Dringlichkeit, die wir da neben der Landesheimbauverordnung beim Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz haben. Es müsste normalerweise in jeder Gemeinde, in jedem Teilort eine ambulant betreute Wohngemeinschaft vorhanden sein. Dass das nicht der Fall ist, liegt an diesem Gesetz, das eben nicht die Möglichkeit dazu bietet. Auch im Hinblick auf das Thema Bürokratieabbau – wenn ich an die Doppelprüfung durch den Medizinischen Dienst und die Heimaufsicht denke – hätten Sie die Möglichkeit, beim WTPG jetzt entsprechend aktiv zu werden. Wir bleiben da am Ball. Die Änderungen, die jetzt im Gesetzentwurf enthalten sind, tragen wir mit, aber wir fordern Sie auf, hier für die Menschen in der Pflege in Baden-Württemberg nachzubessern. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Gernot Gru- ber SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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