Andreas Sturm
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der CDU-Fraktion ist es ein großes Anliegen, die Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe und zur barrierefreien Nutzung der periode – 71. Sitzung – Mittwoch, 19. Juli 2023 Angebote öffentlicher Stellen stetig zu verbessern. Barrierefreiheit ist vielfältig, wie es gerade ausgeführt wurde. Sie umfasst bauliche Barrierefreiheit, aber auch den sicheren und einfachen Zugang im digitalen Raum, also Webseiten und mobile Anwendungen. Wir sind der Meinung, dass das überarbeitete Landes-Behindertengleichstellungsgesetz einen Schritt in die richtige Richtung darstellt. Wir schärfen mit diesem Gesetzesvorhaben vorhandene Regeln nach – und das auf einem sehr pragmatischen Weg. Bei allen Wünschen und Bedürfnissen muss die Landesregierung aber darauf achten, dass die Gesetze auch in der Praxis umsetzbar sind. (Zuruf: Sehr gut!) Die Frage der Umsetzbarkeit besprechen wir intensiv mit Expertinnen und Experten sowie Verbänden. Wir nehmen alle ihre Rückmeldungen ernst, nehmen sie auf und überprüfen sie. Bei allen Gesetzesvorhaben stellt sich nämlich die Frage der Umsetzbarkeit. Es ist dabei wichtig, dass wir einerseits Verbesserungen für die Menschen mit Behinderungen erreichen, andererseits dürfen wir die Kommunen nicht überfordern. Das bedeutet, dass die Schritte zur Barrierefreiheit mit den Kommunen zu gehen sind und nicht gegen sie. Das muss sich nämlich die Waage halten mit dem, was wir vorgeben, was aber auch vor Ort geleistet werden kann. Wir haben hier deshalb vorangetrieben, dass es ambitionierte Ziele gibt, aber wir lassen auch Raum dafür, wenn es in begründeten Fällen Ausnahmen gibt, um die Umsetzung der Maßnahmen in Einzelfällen auf der Zeitschiene angemessen zu strecken. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Konkretisierung der bereits bestehenden Ausnahmeregelungen und die gesetzliche Aufzählung möglicher Gründe, die für ein Absehen von der Gestaltung barrierefreier digitaler Angebote angeführt werden können, führen nach meiner Überzeugung zu einer deutlichen Verschärfung des Handlungs- und Bewegungsdrucks für die jeweilige Behörde. Zugleich wird mit dem neuen Schlichtungsverfahren, welches mit klaren Fristen versehen ist, ein zusätzliches, niedrigschwelliges, bürokratiearmes Instrument zur einvernehmlichen Streitbeilegung für den Fall geschaffen, dass eine öffentliche Stelle erstens gegen die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand und im öffentlichen Personenverkehr, zweitens gegen das Recht auf Kommunikation in der Gebärdensprache oder mit anderen Kommunikationshilfen, drittens gegen die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit bei der Ausgestaltung des Schriftverkehrs oder viertens gegen die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung medialer Angebote verstoßen hat. Vielen Dank an das Sozialministerium für die Gesetzesvorlage. Wir freuen uns auf die Arbeit mit diesem Vorhaben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)
