Thomas Poreski
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Gesetze beinhaltet kurzfristig erforderliche Änderungen und Anpassungen. Geregelt werden soll z. B. das Zutrittsrecht zu öffentlichen Stellen von Menschen mit Behinderungen in Begleitung eines Assistenzhundes. Die Änderung des Versorgungsverwaltungsgesetzes soll gesetzlich klarstellen, dass die Versorgungsämter für die Anerkennung von Assistenzhunden nach der Assistenzhundeverordnung zuständig sind. Des Weiteren geht es um die mediale Barrierefreiheit, darum, dass sowohl Webseiten als auch mobile Anwendungen wie Apps vollumfänglich barrierefrei werden. Öffentliche Stellen werden damit zur barrierefreien Gestaltung ihrer medialen Angebote verpflichtet. Das wird einen realen Unterschied machen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband hat zu Recht darauf hingewiesen, dass unsere Impfreservierungsplattform in der Coronapandemie nicht barrierefrei war und somit blinde und sehbehinderte Menschen nicht die Möglichkeit hatten, selbstständig einen Impftermin zu reservieren. So etwas wird nicht mehr vorkommen. Dafür sorgen wir jetzt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein weiteres Thema ist das neue Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit einer Schlichtungsstelle. Beides wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, zukunftssicher gestaltet und finanziert. Das hat die AfD offenbar nicht verstanden, sonst hätte sie ihren Änderungsantrag so nicht gestellt. Darüber hinaus wird das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz an die geänderte Bundesregelung angepasst. Jetzt können Sie sagen, das alles sei zwar wichtig, aber kein großer Wurf. Meine Antwort ist: Stimmt. Die umfangreiche Weiterentwicklung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes, wie wir es im Koalitionsvertrag verankert haben, kommt noch. Das baden-württembergische Landes-Behindertengleichstellungsgesetz war bei seiner Einführung vor knapp neun Jahren bundesweit das beste seiner Art. Nicht selten kamen aus anderen Ländern anerkennende Kommentare, verbunden mit der Frage: „Wie habt ihr das geschafft?“, zumal die damaligen Koalitionsfraktionen GRÜNE und SPD sowie die CDU am Ende das Gesetz gemeinsam beschlossen haben. Unser Landes-Behindertengleichstellungsgesetz hat keine idealen Zustände gebracht, aber es hat die Teilhabe von Men- (Thomas Poreski) schen mit Behinderungen in vielen Lebensbereichen vorangebracht. Drei Landes-Behindertenbeauftragte – Gerd Weimer, Stephanie Aeffner und nun Simone Fischer – haben durch ihre großartige Arbeit dazu beigetragen, dass das Gesetz mit Leben gefüllt wird: (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) mit Leben gefüllt durch die Beteiligung an der Gesetzgebung unseres Landes, durch vielfältige Beteiligungsformate für Menschen mit Behinderungen und durch ombudschaftliche Unterstützung in unzähligen Beratungsfällen, in enger Zusammenarbeit mit den ebenfalls vom Land finanzierten Behindertenbeauftragten in allen Stadt- und Landkreisen. Mehrere Verbände haben uns bereits im Kontext der aktuellen Anpassung geschrieben, wo es aus ihrer Sicht weiteren Entwicklungsbedarf gibt. Dafür ganz herzlichen Dank. Wir greifen diese Vorschläge natürlich sehr gern auf. Ein Ansatzpunkt ist z. B. Artikel 1 Nummer 2 mit dem Hinweis auf eine „unverhältnismäßige Belastung der öffentlichen Stellen“. Dieser Hinweis führt leider viel zu häufig dazu, dass Barrierefreiheit doch nicht hergestellt wird. Ähnliches gibt es auch in der Landesbauordnung. Dabei bestätigen Praxiserfahrungen eigentlich, dass mit dem notwendigen Know-how Barrierefreiheit oft annähernd kostenneutral realisiert werden kann. Man muss es halt wollen. Mit diesen Erfahrungen – wie wird die bisherige Regelung gehandhabt, und welche Möglichkeiten gibt eine gute Praxis? – werden wir das L-BGG und andere Gesetze weiterentwickeln. Eine pauschale, nicht näher begründete unverhältnismäßige Belastung darf künftig keine Ausrede mehr für faktisches Nichthandeln sein. Auch im Rahmen des aktuellen Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung unseres Landesaktionsplans Inklusion entstehen weitere Veränderungsimpulse. Eine umfassende Weiterentwicklung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes erfolgt auf dieser Grundlage Ende 2024. Der Änderungsantrag der SPD ist da wenig hilfreich. Er regelt zum Teil Dinge, die untergesetzlich zu verordnen sind. Zum anderen springt er in Bezug auf die Änderungsbedarfe zu kurz. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen umfasst dagegen nur kleine redaktionelle Korrekturen, die aus technischen Gründen notwendig sind. Am Ende meines heutigen Beitrags steht daher ein doppeltes Ja: ein Ja zum vorliegenden Entwurf und ein ebenso klares Ja zur weiterhin dialogischen und sorgfältigen Weiterentwicklung unseres Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
