Dr. Wolfgang Reinhart
Zur Beantwortung erteile ich das Wort der Frau Wirtschaftsministerin. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das geltende Landestariftreue- und Mindestlohngesetz hat sich in der Praxis etabliert und hat sich bewährt. Die Ziele des Gesetzes liegen darin, dass wir faire Arbeitsbedingungen schaffen und dass wir auch einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz unterstützt diese fairen Wettbewerbsbedingungen bei öffentlichen Ausschreibungen. Es bezieht sich auf die Landesverwaltung und schützt so natürlich auch die Beschäftigten vor einem Unterbietungswettbewerb. In einigen Branchen ist das ja wirklich ein großes Thema zu ihren Lasten, und Fachkräfte werden dadurch auch bei uns im Land gesichert. Es schützt die heimische Wirtschaft also auch vor Billigkonkurrenz und vor Wettbewerbsverzerrungen. Dies war und ist auch das Ziel der Landesregierung. Wir brauchen gerade auch für den straßengebundenen Personenverkehr verbindliche Regelungen, und auch dafür ist das Gesetz notwendig. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ist akzeptiert, und vor allem – das ist ja auch von entscheidender Bedeutung – ist es im Vergabealltag angekommen. Das heißt, es findet Anwendung. Die Menschen, die damit arbeiten, kommen damit aktuell zurecht. Im Zusammenhang mit der Evaluation, die im Jahr 2019 durchgeführt wurde, gab es auch einen transparenten, umfassenden Beteiligungsprozess. Im Rahmen dieses Beteiligungsprozesses hat sich die große Mehrheit der beteiligten Stakeholder dafür ausgesprochen, dass es keinen grundsätzlichen gesetzlichen Änderungs- oder Anpassungsbedarf gibt. Die bisherigen Diskussionen zum Gesetz im Plenum und auch im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, die wir ja schon häufig geführt haben, und auch die öffentliche Anhörung haben dies bestätigt. Aktuell – ja, Herr Weirauch – arbeiten wir, die Landesregierung, an einer – ich möchte es einmal so bezeichnen – maßvollen Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. Es soll ein vergabespezifisches Mindestentgelt eingeführt werden – Sie haben es ja vorhin schon angesprochen –, das an die unterste Entgeltgruppe des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes gekoppelt ist und damit seit der letzten Legislaturperiode an den Bundesmindestlohn gekoppelt ist, um hier möglichst bürokratiearm – der Föderalismus ist in Teilen ja auch in der Kritik – vorzugehen und dadurch natürlich auch gleiche Bedingungen zu schaffen. Das war der Hintergrund. periode – 71. Sitzung – Mittwoch, 19. Juli 2023 Wir haben natürlich auch die strategischen Beschaffungsziele im Blick. Das haben wir schon vielfach geäußert. Wie gesagt, wir wollen eine Änderung mit Augenmaß. Wir wollen auf Vorschläge verzichten, die Rechtsunsicherheit schaffen und dadurch natürlich auch die Anwendung erschweren würden. Wir wollen es auch nicht zu komplex gestalten, überfrachten. Das wären dann sehr aufwendige Anforderungen an die Unternehmen, aber natürlich auch an die Vergabestellen. Wir wollen ja, dass die Verwaltungen ihre Ressourcen effizient einsetzen. Den Fachkräftemangel gibt es auch in der Verwaltung. Deshalb haben wir sehr wohl im Blick, welche Auswirkungen die Novellierung dann auf die Menschen hat, die vor Ort damit umgehen und damit arbeiten. Wir wollen sicherstellen, dass es auch effektiv umgesetzt wird. Änderungen des geltenden Gesetzes müssen auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in unserem Land im Blick haben. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, die wir in Baden-Württemberg auch mit unserer Wirtschaftspolitik im Blick haben, haben derzeit in dieser Umbruchphase, in der wir uns befinden, bei diesen vielen Unsicherheiten natürlich große Herausforderungen. Sie haben mit steigenden Kosten zu kämpfen und würden durch zusätzliche bürokratische Anforderungen belastet. Dies würde auch die Fähigkeit – so schätzen wir das ein –, sich bei solchen öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen, das heißt, die Geschäfte erfolgreich zu führen, beeinträchtigen. Deshalb sagen wir ganz klar – da haben natürlich auch viele Gespräche stattgefunden –: Wir müssen uns auf Maßnahmen konzentrieren, die einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in unserem Land erhöhen, die zum Zweiten die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg erhalten und die die Verwaltung nicht zusätzlich mit Bürokratie belasten. Wir wollen ein modernes Vergaberecht, insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Nachhaltigkeit. Wir sind in allen Bereichen aufgefordert, einen Beitrag dazu zu leisten. Wir, das Land, haben uns das Ziel Klimaneutralität 2040 gesetzt, und wir wollen – ich möchte das noch einmal betonen – eine Novellierung, die für die Vergabestellen, aber auch für die Unternehmen handhabbar ist. Warum gibt es diese klar definierten Kriterien? Weil wir eben die Erfahrung gemacht haben, dass die Anwendung in der gelebten Praxis sonst nicht so umgesetzt wird, wie wir uns das vorstellen. Deswegen denken wir das mit. Wir sind gerade in der Abstimmung innerhalb der Landesregierung und werden dann natürlich, wie es auch der reguläre Verlauf ist, in die Fraktionen gehen, dann eine Kabinettsvorlage erstellen und dann natürlich im Plenum breit diskutieren.
