Dr. Boris Weirauch
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich kann es Ihnen nicht ersparen: Heute geht es mal wieder um das Landestariftreueund Mindestlohngesetz. Ihnen ist sicher bekannt, dass wir in den letzten Monaten, eigentlich in den letzten Jahren intensiv darüber debattiert haben. Ich würde Sie kurz auf eine kleine Genese des Gesetzentwurfs mitnehmen. eriode – 71. Sitzung – Mittwoch, 19. Juli 2023 Baden-Württemberg war in der vorvergangenen Legislaturperiode das erste Bundesland, das sich auf den Weg gemacht hat, damals beim vergabespezifischen Mindestlohn eine Schippe draufzulegen, noch bevor es im Bundesgesetz einen arbeitsrechtlichen Mindestlohn gab. Damals waren wir mit dem damaligen SPD-Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid in ganz Deutschland Vorreiter bei der Thematik Mindestlöhne. In der letzten Legislatur haben wir das Ganze evaluiert. Dabei kam heraus, dass man aufgrund der Tatsache, dass es auf Bundesebene diesen allgemeinen arbeitsrechtlichen Mindestlohn gibt, noch einmal nachsteuern muss. Das haben wir dann auch gemacht. Heraus kam, dass wir einfach das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz stärken müssen, uns mehr für Tarifbindung einsetzen müssen und gegebenenfalls auch einen höheren vergabespezifischen Mindestlohn in Angriff nehmen müssen. Das haben wir seitens der SPD natürlich ernst genommen und haben in der letzten Legislatur im Jahr 2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der genau diese Punkte beinhaltete, nämlich einen höheren vergabespezifischen Mindestlohn, der den Mindestlohn auf Bundesebene bei öffentlichen Aufträgen übersteigt. Wir haben ein Verbot der tariflichen Schlechterstellung bei formellen Privatisierungen gerade im kommunalen Sektor mit eingebracht, und wir haben über unseren Gesetzentwurf die Landesregierung dazu ermächtigt, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Damit haben wir uns einfach erhofft, dass wir die Arbeits- und Lebensbedingungen vieler Menschen in Baden-Württemberg deutlich verbessern. Das wurde abgelehnt. Uns wurde von der CDU teilweise sogar vorgeworfen, unser Gesetzentwurf sei verfassungswidrig. Das hat Grün-Schwarz jedoch nicht davon abgehalten, genau diesen Gesetzentwurf – darauf waren wir auch ein bisschen stolz – in den Koalitionsvertrag mit aufzunehmen, inklusive Lob des Ministerpräsidenten für die Arbeit der SPD-Landtagsfraktion. Leider – das muss man dazusagen – ist dann nicht viel passiert. Wir haben uns dann im Jahr 2022 erlaubt, unseren Gesetzentwurf nochmals auf die Tagesordnung zu bringen. Er wurde wieder abgelehnt. Da wurde uns aber gesagt – Herr Kollege Herkens hat das ja in der Plenardebatte so schön gesagt –: „Wir werden im Laufe des ersten Halbjahrs zweitausend... – –“ Nein, die Jahreszahl hat er nicht dazugesagt. (Heiterkeit des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP) „Wir werden im Laufe des ersten Halbjahrs“ – wir hoffen, er meinte das Jahr 2023 – „noch einmal einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen.“ Es geht wiederum um einen Appell an Sie, Ihren Koalitionsvertrag endlich umzusetzen. Die heutige Befragung dient dazu, einmal zu erfragen, wie es da jetzt aussieht. Also: Wann können wir mit einem Entwurf vonseiten der Landesregierung zur Stärkung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land rechnen? Dazu wollen wir Genaueres von Ihnen wissen. Wir wollen wissen, ob entsprechende Gespräche stattgefunden haben und welchen Inhalt dieser versprochene Gesetzent- (Dr. Boris Weirauch) wurf aus Ihrem Haus haben wird. Die Menschen im Land haben ein Recht darauf, zu wissen, wie es in diesem Punkt weitergeht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
