Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Dr. Hellstern, das war keine zusätzliche Frage zu dem Inhalt, der bereits gefragt wurde. Ich darf darauf hinweisen: Zugelassen sind Fragestellungen, die bitte Zusatzfragen sind. Die erste Frage wurde bereits ausführlich beantwortet – bis zur Grenze des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Ich will darauf hinweisen: Wenn Zusatzfragen gestellt werden, dann sollen das zusätzliche Sachverhaltsfragen sein. (Abg. Andreas Kenner SPD: Sehr gut!) Sie können gern ergänzend Stellung nehmen.
