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Daniel Born

29.06.2023 Sitzungen 17/69

Herr Minister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ja. Ich komme gleich darauf zu sprechen, sehr geehrter Herr Abgeordneter. Das ist das gute Verständnis zwischen Regierung und Opposition sowie der finkschen Vibes, die ich schon gespürt habe. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich habe die Frage nicht vergessen, ich habe sie mir fest notiert, (Abg. Nicolas Fink SPD: Dann ist gut!) aber gut, dass Sie sie an dieser Stelle noch einmal hinterlegt haben. Ich war gerade eben noch bei der Frage der Verfassungswidrigkeit und will gleich auf Ihre Frage zu sprechen kommen. Wir haben es in der heutigen Debatte auch gehört, u. a. ist der Kollege Wald intensiv darauf eingegangen, dass wir es intensiv verfassungsrechtlich geprüft haben. Wir haben an dieser Stelle unsere Hausaufgaben gemacht. Die Zukunft wird zeigen, ob das Bundesverfassungsgericht das auch so sieht. Sollte es anders kommen – das kann man in einem Rechtsstaat nie ganz ausschließen –, dann gibt es möglicherweise auch Nachsteuerungsbedarf. Den werden wir natürlich auch umsetzen, und zwar nicht nur für diejenigen, die Einspruch eingelegt haben, sondern so, wie es gute Praxis ist, natürlich für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, ganz unabhängig davon, ob sie Einspruch bei den Finanzämtern zu den ausgestellten Bescheiden eingelegt haben. Ich will auch noch einmal – insofern war das nicht ganz der Schluss; das war ein wenig voreilig, da war ich ein bisschen optimistisch – die Sorgen in Bezug auf die Erhöhung der Grundsteuer für alle in den Blick nehmen. Die kommunalen Landesverbände haben dieses Modell von Anfang an mitge- (Minister Dr. Danyal Bayaz) tragen. Und die kommunalen Landesverbände haben von Beginn an das Ziel der Aufkommensneutralität bekräftigt. Da vertrauen wir auch auf deren Wort. Mit den verschickten Bescheiden bekommen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nun sukzessive die angepassten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer, die dann ab dem Jahr 2025 gilt. Zur tatsächlichen Höhe: Man kann es nicht oft genug sagen, weil sich z. B. auch mein Schwiegervater bei mir gemeldet hat und gefragt hat, was denn der neue Bescheid bedeutet – ich sage es nicht nur meinem Schwiegervater, sondern teile es auch gern mit Ihnen; man kann es einfach nicht oft genug sagen –: (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Über die Festlegung der Hebesätze entscheiden am Ende die Kommunen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja!) Erst dann kann man natürlich auch wissen, (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) welche steuerliche Belastung auf die Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle zukommt. Aber noch einmal: Die Referenz – das kann man auch nicht oft genug sagen, sehr geehrte Damen und Herren – kann eben nicht die alte Grundsteuer sein. Als Steuerzahler ist das natürlich intuitiv nachvollziehbar: Was habe ich früher bezahlt, was zahle ich heute? Aber als Referenzwert ist es dann doch nicht plausibel, weil der alte, veraltete Wert vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bewertet wurde. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE und Abg. Gabrie- le Rolland SPD unterhalten sich.) Meine Damen und Herren, für die nächste Hauptfeststellung streben wir dann auch ein automatisiertes Verfahren an. Auch dieses Thema wurde mehrfach angesprochen. Herr Fink – – Entschuldigung. – Herr Präsident!

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