Daniel Born
Es folgt die Landesregierung. Ich erteile dem Herrn Finanzminister das Wort. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ganz herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, es lohnt sich, zu Beginn noch einmal deutlich herauszuarbeiten, warum es diese Reform der Grundsteuer eigentlich gibt. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Das wissen wir!) (Minister Dr. Danyal Bayaz) – Ja, aber die Gründe sind entscheidend. Ich glaube, es ist wichtig, darüber noch mal zu reflektieren. – Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die aktuell noch geltende Grundsteuer als verfassungswidrig beurteilt. Das Gericht hat besonders das Verfahren zur Feststellung der Einheitswerte als Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz kritisiert. Die Richter haben damals festgestellt – ich zitiere, Herr Präsident –: Das Aussetzen der im Recht der Einheitsbewertung ursprünglich vorgesehenen periodischen Hauptfeststellung seit dem Jahr 1964 führt bei der Grundsteuer zwangsläufig in zunehmendem Umfang zu Ungleichbehandlungen durch Wertverzerrungen, ... In diesem Satz stecken zwei wichtige Punkte: Erstens: Es gibt bei der aktuellen Grundsteuer eine verzerrende Wertermittlung. Zweitens: Genau diese führt zu einer Ungleichbehandlung von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Das heißt konkret: Einige haben davon in den letzten Jahren – in den letzten Jahrzehnten, muss man sagen – profitiert. Sie haben diesem Urteil zufolge über Jahrzehnte hinweg zu wenig gezahlt. Aber das ging eben auch auf Kosten anderer Steuerzahlerinnen und anderer Steuerzahler. Sie wurden durch eine verfassungswidrige Grundsteuer schlechtergestellt. Ich habe manchmal den Eindruck, dass die geltende Rechtslage, die geltende Grundsteuer jetzt der Maßstab sein soll, was gerecht ist und was nicht. Aber das ist gerade nicht der Fall. Die alte Grundsteuer ist verfassungswidrig. Sie behandelt die Eigentümer ungleich. Die alte Grundsteuer ist deswegen auch ungerecht. Wer fordert, das sollte der Maßstab sein, daran sollten wir uns orientieren oder es dürfe bei einer solchen Reform nur Gewinner geben, der macht es sich zu einfach. Das muss man an dieser Stelle auch nochmals betonen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Verfassungsgericht hat uns, hat Ihnen, dem Gesetzgeber, einen klaren Reformauftrag erteilt. Ohne Änderungen bei der Grundsteuer hätte diese eben keinen Bestand. Für die Städte und Gemeinden in unserem Land – ich weiß, dass auch viele kommunal engagierte Abgeordnete unter uns sind – wäre ein Steuerausfall in diesem Bereich kaum zu kompensieren. Um noch mal die Zahlen und Größenordnungen in Erinnerung zu rufen: Bundesweit stammten im vergangenen Jahr etwa 15 Milliarden € von den kommunalen Steuereinnahmen aus der Grundsteuer; das sind 12 % des gesamten Steueraufkommens der Kommunen. Ja, gemessen an den Millionen Grundstücken bei uns im Land ist das kein hoher Wert. Aber für die Städte, für die Gemeinden, für die Politik, für die Daseinsvorsorge ganz konkret vor Ort sind das natürlich wichtige Einnahmen, und sie sind auch stetig und kalkulierbar und hängen nicht so sehr an der Konjunktur. Jeder Bürgermeister, jede Bürgermeisterin vor Ort wird Ihnen bestätigen, wie wichtig das für die Daseinsvorsorge ganz konkret vor Ort ist. Deswegen haben die Gesetzgeber im Bund und in den Ländern im Jahr 2019 eine Erneuerung beschlossen. Der Bund hat unter dem damaligen Bundesfinanzminister Scholz ein iode – 69. Sitzung – Donnerstag, 29. Juni 2023 Modell für die Länder entwickelt. Aber er hat den Ländern auch freigestellt, von diesem Modell abzuweichen. Genau dazu hat sich der Landtag in der letzten Legislatur entschlossen. Baden-Württemberg hat also diese neu geschaffene Möglichkeit genutzt und hat auch als erstes Land abweichend vom Bund ein vollständig eigenes Landesgrundsteuergesetz geschaffen. Für die Bewertung des Grundvermögens brauchen die Menschen in Baden-Württemberg – übrigens anders als in vielen anderen Ländern; auch das haben wir heute gehört – nur sehr wenige Angaben: Grundstücksdaten, Bodenrichtwert. Auf die Einbeziehung des Gebäudes wurde ganz bewusst verzichtet. Deswegen ist das Grundsteuergesetz als Konzept einfach, und es ist transparent. Sobald die Gebäude ins Spiel kommen – – Das ist ja durchaus ein Punkt, der legitim ist, der diskutiert wurde und der noch immer diskutiert wird. Ich kann Ihnen aber sagen, wenn Sie sich mit der praktischen Umsetzung beschäftigen: Garage ja oder nein, Baujahr, Wohnfläche, Dachgeschoss, all diese Fragen führen ja nicht gerade dazu, dass so ein Modell einfacher wird. Sie führen auch dazu, dass oft mit Pauschalen gearbeitet werden muss. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Ich kann Ihnen sagen: Wenn man glaubt, dass da gerechtere Lösungen herauskommen, würde ich zumindest mal ein Fragezeichen setzen. Es ist auch verfassungsrechtlich nicht ganz ohne Risiken. Auf der anderen Seite wäre der Mehrwert gering. Deswegen hat man sich ganz bewusst zu diesem Weg entschlossen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Und ja, natürlich muss es einen Hebel für Wertdifferenzierungen geben. Genau da setzt ja auch der Bodenrichtwert an. Ich habe zur Vorbereitung der heutigen Diskussion noch einmal recherchiert: In Stuttgarter Halbhöhenlage sind es 3 100 € pro Quadratmeter, in Stuttgart-Feuerbach 1 200 € pro Quadratmeter. Die Wertunterschiede auch innerhalb einer Kommune kommen also zum Tragen. Ich halte das erst mal für einen vernünftigen, einen plausiblen, einen nachvollziehbaren Ansatz. Wie werden diese Bodenrichtwerte ermittelt? Auch das ist ja immer Gegenstand von Diskussionen. Da kommen die weisungsunabhängigen Gutachterausschüsse ins Spiel. Diese genießen gerade auch im Steuerrecht eine hohe Anerkennung. Sie werden ja auch von den Kommunen vor Ort eingesetzt, von den Mitgliedern der Gemeinderäte bestimmt. Die Verantwortlichen vor Ort leisten da auch gute Arbeit. Die würfeln ja nicht einfach nur die Werte, sondern sie ermitteln diese nach ganz klaren Kriterien. Ich halte es für wichtig, dass den Bürgerinnen und Bürgern von diesen Gutachterausschüssen auch Auskunft über die Bodenrichtwerte gegeben wird. Differenzen müssen erklärbar sein. Sollte sich ein Wert als unzutreffend herausstellen, dann kann dieser auch korrigiert und das Ergebnis an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Das hat sich in der Praxis bei der Umsetzung bewährt, sehr geehrte Damen und Herren. Darüber hinaus haben die Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, abweichend von den Feststellungen der Gutachterausschüsse unter bestimmten Voraussetzungen einen nied- (Minister Dr. Danyal Bayaz) rigeren Wert nachzuweisen. Gerade für spezielle Einzelfälle kann also das Mittel eines qualifizierten Gutachtens genutzt werden. Das ist in allen anderen Landesgrundsteuergesetzen nicht der Fall. Ich habe heute auch ein bisschen Kritik daran vernommen. Einige halten ja den Wert der Freiheit besonders hoch. Wir geben den Menschen hier die Freiheit, noch mal auf ein eigenes Gutachten zurückzugreifen. Was ist daran bitte kritikwürdig, sehr geehrte Damen und Herren? Ich finde, wir machen das an dieser Stelle genau richtig. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Ja, natürlich ist das immer eine Abwägung. Es ist eine steuerrechtliche und, wenn Sie so wollen, auch eine steuerphilosophische Abwägung, ob Einzelfallgerechtigkeit oder Einfachheit den Kern eines Gesetzes ausmachen soll. Ja, bei der Grundsteuer muss man sich das einfach immer wieder vor Augen führen: Es handelt sich um ein millionenfach durchgeführtes Messverfahren. Deswegen bin ich voll hinterher, zu sagen: Ja, es ist gut, dass der Landtag in der letzten Legislaturperiode den Mut hatte, sich für ein einfaches Modell zu entscheiden. Trotzdem haben wir die Möglichkeit einer Einzelfallkorrektur geschaffen. So hat man es, glaube ich, in eine gute Balance gebracht und erreicht beides: ein einfaches Gesetz, das aber eben auch Einzelbewertungen zulässt. Ich finde, das ist im Sinne der Steuergerechtigkeit eine gute Lösung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich würde zum Schluss gern noch mal auf den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit eingehen. Herr Brauer, Sie haben Ihre Rede mit der Aussage gestartet: „Ich beweise jetzt die Verfassungswidrigkeit.“ Der Beweis war dann das Zitat von e i - n e m Verfassungsrechtler. Ich hoffe, dass Sie in anderen Bereichen nicht immer auf einer solch dünnen Behauptung argumentieren. (Zuruf von der FDP/DVP) Es gibt eben auch andere. Aber ich komme darauf noch zu sprechen. Mit Widersprüchen und Klagen mussten wir natürlich rechnen. Damit haben wir auch gerechnet. Es war klar, dass jedes Modell infrage gestellt wird. So ist es ja jetzt auch gekommen. Das gilt auch für das Bundesmodell; auch gegen dieses wird geklagt. Man sieht in der politischen Praxis ganz konkret: Wenn man den Mut hat, nicht nur über einfache Steuergesetze – darüber gibt es ja regelmäßig viele Sonntagsreden – zu reden, sondern sich auch dafür zu entscheiden, dann gibt es daran auch Kritik, wenn es konkret wird. Damit kann man rechnen. Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht über jedes Modell in Zukunft noch einmal befinden wird. Ich habe gesehen, es gibt eine Frage.
