Dr. Rainer Podeswa
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn ein unfassbar schlechtes und unsoziales Gesetz innerhalb von nur drei Jahren schon das sechste Mal im Plenum behandelt wird, wird es dadurch auch nicht besser. (Abg. Carola Wolle AfD: Nein!) So habe ich an dieser Stelle meine Rede vor vier Wochen eingeleitet. Reden wir also heute das siebte Mal über das in der ganzen Bundesrepublik einzigartige grüne Landesgrundsteuergesetz. Reden wir über ein grünes Landesgrundsteuergesetz, welches so dramatisch unsozial ist, dass es nur einer kaum nachvollziehbaren Parteiideologie und einer zu Recht verwelkenden grünen Partei entstammen kann. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Über die Grundsteuer das Wohnverhalten der Bevölkerung steuern zu wollen, dazu bedarf es schon einer besonderen Ideologie. (Abg. Carola Wolle AfD: Ja!) Durch dieses Gesetz wird im Landesdurchschnitt jede Hütte und jede Altbauwohnung drastisch höher besteuert werden, und dafür werden – wenn welche verlieren, müssen auch andere gewinnen – Villen und Penthousewohnungen im Landesmittel ausnahmslos preiswerter werden. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Da war der Haus- wert bisher auch nicht relevant!) Dass die CDU in Baden-Württemberg diesen in Deutschland einzigartigen grünen Sonderweg akzeptiert hat, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Andere Länder haben auch eigene Wege!) ist auch bei größter Nachsicht kaum nachvollziehbar. Die AfD-Fraktion lehnt dieses grüne Landesgrundsteuergesetz nicht nur wegen der typisch grünen, unfassbaren sozialen Schieflage ab. Die AfD-Fraktion ist gegen jede Substanzsteuer. (Beifall bei der AfD) Wir sind grundsätzlich gegen eine Grundsteuer, also eine Steuer auf aus versteuertem Einkommen erworbenes Vermögen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Die Vorschläge für eine Gegenfinanzierung fehlen!) Die Grundsteuer in ganz Deutschland, aber besonders, wenn diese wie in Baden-Württemberg auch noch grün eingefärbt ist, widerspricht dem Prinzip der Leistungsfähigkeit des steuerpflichtigen Bürgers, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Die AfD will die Insolvenz der Kommunen!) (Dr. Rainer Podeswa) einem allgemeinen und auch allgemein anerkannten Prinzip im Steuerrecht, welches bei allen anderen Steuerarten zur Anwendung kommt, um soziale Ungerechtigkeiten zu vermeiden. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Die Kommunen bekommen das Geld! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD) Blicken wir einmal zurück – hier zum siebten Mal –, was denn der Ausgangspunkt dieser Grundsteuerreform war. Es war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, mit dem die früheren Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen für mit dem Gleichheitssatz unvereinbar erklärt worden sind. Es ist aber auch vollkommen klar: Das Bundesverfassungsgericht hatte gar keine andere Wahl, als die Verfassungswidrigkeit der damals geltenden Regelung festzustellen. Die massiven Wertverzerrungen seit der letzten Einheitswertfeststellung – in den alten Bundesländern im Jahr 1964, in den neuen Bundesländern sogar im Jahr 1935 – kamen als Grundlage für die Bewertung von Grundvermögen nicht mehr in Betracht. Auch die erheblichen städtebaulichen Entwicklungen sowie tiefgreifenden Veränderungen am Immobilienmarkt hatten in den alten Einheitswerten keine Berücksichtigung mehr gefunden. Als Ergebnis jahrelanger Untätigkeit der Politik – ja, ich möchte sagen: des Wegschauens, der verantwortungslosen Untätigkeit – musste das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu zwingen, eine Grundsteuerreform im Eiltempo umzusetzen. Der Handlungszwang des Jahres 2019 hatte ursprünglich die Option für grundsätzliche Neuüberlegungen eröffnet. Er bot auch die Gelegenheit, sich über eine grundsätzliche Abschaffung der Grundsteuer als Substanzsteuer Gedanken zu machen. Warum wurde nicht nach neuen Wegen gesucht, um die finanzielle Ausstattung der Kommunen, denen das Grundsteueraufkommen zusteht, auf andere Weise sicherzustellen? Etwa z. B. – es gibt da viele Möglichkeiten –, wie von der AfD seinerzeit im Bundestag gefordert, durch eine hebesatzfähige Beteiligung an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer für die Gemeinden und Kommunen. Stattdessen ist die Gelegenheit für eine groß anlegte Steuerreform wieder einmal verpasst worden. Es folgte eine Minimallösung, eine Gesetzesreform der Mutlosigkeit. Der Bundesgesetzgeber hielt an einer Neubewertung des Grundbesitzes durch die Finanzämter fest. Auch das Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer wurde nicht grundsätzlich vereinfacht. Denn Steuermesszahl und Hebesatz bleiben weiterhin maßgeblich. Das Steuerrecht erwies sich einmal mehr als jener Reparaturbetrieb, bei dem grundlegende Reformen zugunsten der Bürger grundsätzlich verpasst werden. (Beifall bei der AfD) Das war auch nicht überraschend. Wesentliche und nicht nur kosmetische Steuerreformen zugunsten der Steuerzahler gibt es in dem mit den höchsten Steuern und Abgaben belasteten Land in Europa seit Jahrzehnten nicht mehr. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass die letzte ernsthafte und große Steuerreform in Deutschland aus dem Jahr 2000 datiert und noch von der Regierung Schröder verantwortet wurde. eriode – 69. Sitzung – Donnerstag, 29. Juni 2023 Seit dem Jahr 2000 gibt es Überlegungen zur steuerlichen Entlastung der Bürger nur noch in politischen Scheindebatten, nicht aber in der Realität. (Beifall bei der AfD) Warum sich Baden-Württemberg im Rahmen der neu geschaffenen Länderöffnungsklausel dann bei der Landesgrundsteuer auch noch für das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell entschieden hat, bei dem die Art der Bebauung des Grundstücks grundsätzlich irrelevant ist, wird ein ewiges Rätsel bleiben. Nun wird daher das eintreten, was ich eingangs ausgeführt habe und was auch bei der siebten Aussprache richtig bleibt: Omas altes Häuschen wird drastisch höher besteuert, die Millionärsvilla oder die Penthousewohnung dramatisch entlastet. Unstreitig ist auch, was wir derzeit hautnah miterleben: Für die Finanzverwaltung bedeutet die Umsetzung der Grundsteuerreform einen beispiellosen Kraftakt, der einen weiteren Personalzuwachs ausgerechnet dort zur Folge hat, wo es dem Land überhaupt nichts einbringt. Auch werden Finanzbeamte von anderen Aufgaben abgezogen, um diese im Rahmen der Grundsteuerveranlagung bei der Bearbeitung der zahllosen Einsprüche gegen Grundwertbescheide einzusetzen. Dies geht dann zulasten der Bearbeitungszeit aller anderen Vorgänge. Leidtragende der Grundsteuerreform sind damit nicht allein die Eigentümer von Immobilien, sondern die Steuerzahler in ihrer Gesamtheit. Die AfD-Fraktion hat dazu einen Berichtsantrag an das Finanzministerium gestellt. Um noch einmal auf das Ausgangsthema dieser Aktuellen Debatte zurückzukommen: Baden-Württembergs Sonderweg bei der Grundsteuer mag zwar weniger kompliziert sein als das Bundesmodell, ist aber wegen der Nichtberücksichtigung der Art der Bebauung – auch wenn wir hier gar nicht spekulieren wollen – mit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken behaftet. Selbst wenn die Grundsteuerreform verfassungsrechtlich Bestand haben sollte, weil man auf gerichtlicher Seite bereit sein könnte, dem Gesetzgeber einen so weitgehenden Gestaltungs- und Ermessensspielraum zuzugestehen, steht der wesentliche Aspekt dieses Landesgrundsteuergesetzes dennoch unverändert fest: Die Reform ist sozial höchst ungerecht. Das ist auch ein Grund dafür, warum sich die Glaubwürdigkeit der sie verantwortenden Parteien in diesem Land derzeit im Sinkflug befindet. (Beifall bei der AfD) Bezüglich der grünen Partei hoffe ich, dass aus diesem Sinkflug sehr bald ein Sturzflug wird. (Beifall bei der AfD)
