Tobias Wald
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Titel der heutigen von der Fraktion der FDP/DVP beantragten Aktuellen Debatte ist wie so oft plump, irreführend, zynisch und vor allem inhaltlich völlig falsch. (Lachen bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) „Sonderweg bei der Grundsteuer in Baden-Württemberg – teuer, kompliziert und verfassungswidrig!“ – Eigentlich ist doch alles gesagt. Wir haben hier in diesem Hohen Haus und im Finanzausschuss sehr oft über die Grundsteuerreform debattiert, uns ausgetauscht und auch über die zukünftige Ausgestaltung der neuen Grundsteuer diskutiert. Aber halten wir abermals fest: Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 zwingend notwendig. Das war kein Kann, sondern ein klares Muss. Diese Grundsteuerreform ist keine Erfindung der Politik. Vielmehr war die Politik zum Handeln aufgefordert, und die Politik hat gehandelt. Der Bund hat infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils das Grundsteuer-Reformgesetz mit Länderöffnungsklausel beschlossen. Wir haben uns im Jahr 2020 für ein eigenes badenwürttembergisches Modell entschieden, da wir nach intensiver Prüfung feststellen mussten, dass das Bundesmodell des damaligen Bundesfinanzministers Scholz völlig kompliziert, intransparent, bürokratisch und nach erfolgter Bewertung wahrscheinlich auch verfassungswidrig sein kann. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ist es!) Vor der Verabschiedung des Landesgrundsteuergesetzes durch das Parlament im November 2020 haben wir uns intensiv mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die neue Grundsteuer befasst. Hierzu fand ein umfassender Dialog zwischen dem Finanzministerium, dem Staatsministerium und den die Regierung tragenden Fraktionen statt. In diesem Prozess war die fachliche Expertise beim zuständigen Finanzressort von grundlegender und elementarer Bedeutung. Ziel war und ist es, eine verfassungskonforme, im Bereich der jeweiligen Kommune aufkommensneutrale, leicht handhab- (Tobias Wald) bare und anhand von objektiven Kriterien nachvollziehbare Neuregelung der Grundsteuer zu schaffen. Unter Einhaltung dieser Prämissen haben wir uns verschiedene Modelle angeschaut und uns von Experten beraten lassen. Hierbei mussten wir feststellen, dass das reine Flächenmodell ebenso ungerecht ist wie das reine Bodenwertmodell. Das Finanzministerium hatte uns im Herbst 2020 einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem das reine Bodenwertmodell zugrunde lag. Das reine Bodenwertmodell war für uns nicht tragbar. Wir haben es abgelehnt, weil es da zu Verwerfungen zwischen Wohnund Gewerbegrundstücken kommt. Wir haben verschiedene Kombimodelle geprüft, angeschaut und uns ebenfalls rechtlich beraten lassen. Die CDU-Fraktion konnte schlussendlich eine gerechte Modifizierung des Bodenwertmodells mit einem Abschlag auf das Wohnen durchsetzen. Wir sind hier dankbar, dass auch die grüne Fraktion sich unserem Wunsch nicht verschlossen hat. Denn Wohnen darf nicht teurer werden. Das war unsere Prämisse. Ihr erster Vorwurf an die Regierung, die Grundsteuerreform sei zu teuer: Alle Bundesländer haben zur Umsetzung dieser Mammutaufgabe neues Personal rekrutieren und eine neue Software anschaffen müssen. Die Umsetzung gibt es nirgends zum Nulltarif. Die Legislative kann nur den Rahmen des Rechts vorgeben, die Umsetzung des Rechts der Grundsteuerreform obliegt dann der Exekutive. Sicherlich hätte die Verwaltung rückblickend die Steuerreform bürgerfreundlicher gestalten können. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Sicherlich wird Finanzminister Bayaz hierauf in seinem Redebeitrag auch noch eingehen. Es wäre für mich ein Wunder gewesen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn bei einer so umfassenden Reform der Prozess ganz ohne Probleme hätte aufgegleist werden können. Als CDU-Fraktion nehmen wir in der Debatte mit: Bürgerservice und Digitalisierung müssen deutlich optimiert werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr zweiter Vorwurf „kompliziert“ greift ebenfalls nicht. Das Grundsteuermodell des Bundes beinhaltet sechs Parameter: Flurstück, Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Nettokaltmiete, Grundstücksart, Gebäudealter. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Gott sei Dank!) Wir haben uns bei unserem modifizierten Bodenwertmodell lediglich auf drei Parameter beschränken müssen: Flurstück, Bodenrichtwert und Grundstücksfläche. Das baden-württembergische Modell ist sozusagen das einfachste, transparenteste Grundsteuergesetz in ganz Deutschland. Der Blick auf die anderen Bundesländer zeigt übrigens, dass es auch dort erhebliche Probleme gibt, egal, bei welchem Modell. Da können Sie die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz fragen, Sie können die in Nordrhein-Westfalen fragen, iode – 69. Sitzung – Donnerstag, 29. Juni 2023 Sie können ebenso die in Bayern fragen. Besser sind die Modelle, die Umsetzung dort auch nicht. Zum dritten Vorwurf „verfassungswidrig“ nehme ich ebenfalls gern Stellung. Vor der Verabschiedung des Landesgrundsteuergesetzes haben wir uns sehr intensiv mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die neue Grundsteuer befasst. Hierzu fand ein intensiver Austausch und konstruktiver Dialog mit den Beteiligten statt. Wir haben verschiedene Modelle intensiv geprüft. Auf Einladung der Staatskanzlei fand im Jahr 2020 eine Expertenrunde zur Nutzung der Grundsteuerländeröffnungsklausel im Staatsministerium statt. Bei dieser Expertenrunde war auch die damalige Hausspitze des Finanzministeriums zugegen. An dieser Expertenanhörung haben Frau Professorin Johanna Hey als renommierte Finanzverfassungsrechtlerin und Herr Professor Michael Eichberger, ehemaliger Bundesverfassungsrichter, als seinerzeitiger Berichterstatter im zugrunde liegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 zum bisherigen Grundsteuerrecht teilgenommen. Beide Experten haben übereinstimmend ausgeführt, dass diese Bodenwertsteuer verfassungskonform ist. Diese Einschätzung hat das Finanzministerium auch im Finanzausschuss und im Hohen Haus dem Parlament gegenüber dargelegt und auch ausführlich erläutert. Der Bund der Steuerzahler hatte seinerzeit bereits angekündigt, eine entsprechende Klage einzureichen. Seit 2023, nämlich seit April, steht fest: Der Bund der Steuerzahler wird auch gegen das Grundsteuergesetz des Bundes, welches die SPD federführend auf den Weg gebracht hat, in mehreren Ländern klagen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sie klagen im Prinzip gegen alles!) Für uns steht fest – das ist ganz klar, das habe ich schon oft gesagt –: Jedes Grundsteuermodell wird letztlich vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden, weil gegen jedes Grundsteuergesetz geklagt werden wird. Es wäre für mich auch ein Wunder gewesen, wenn es nicht so gekommen wäre. Klar ist für mich: Diese Grundsteuerreform ist ein Kraftakt für alle Beteiligten. Die CDU-Fraktion dankt deshalb den betroffenen Steuerpflichtigen. Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unseren Finanzämtern, aber auch in den Kommunen, die bei der Umsetzung mitwirken. Nur durch ein gutes Zusammenspiel kann die Bewertung und Besteuerung der 5,6 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in Baden-Württemberg sichergestellt werden. Nur durch die erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform kann das Steueraufkommen von rund 1,8 Milliarden €, welches ausschließlich unsere Städte und Gemeinden bekommen, sichergestellt werden. In vielen Gesprächen stellen wir CDU-Abgeordneten fest, dass diese Grundsteuerreform für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger weiterhin ein Buch mit sieben Siegeln ist, weil teilweise auch die Akzeptanz fehlt. Aus diesem Grund bitten wir nochmals das Finanzministerium, gemeinsam mit dem Städte- und dem Gemeindetag im Schulterschluss für das neue Modell und die Aufkommensneutralität flächendeckend und (Tobias Wald) proaktiv zu werben. Ferner bitten wir, zu prüfen, ob eine derzeitige punktuelle Korrektur der Bodenrichtwerte noch zum ersten Hauptfeststellungstermin berücksichtigt werden kann. Nur durch eine konzertierte Aktion der Landesregierung und der Kommunen, welche die Einnahmen aus der Grundsteuer zu 100 % erhalten, kann die Akzeptanz der Steuerreform verbessert werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
