Matthias Miller
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsgesetzes Baden-Württemberg. Die Stiftungslandschaft in Baden-Württemberg ist sehr vielfältig. Wir haben kirchliche, kommunale, öffentliche und viele andere und vor allem zivilrechtliche Stiftungen, und um die geht es ja auch im Wesentlichen. In Baden-Württemberg bestehen über 3 600 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Damit sind wir bundesweit pro Kopf überproportional mit bürgerlich-rechtlichen Stiftungen vertreten. Ich denke, jedem hier im Raum fällt eine Stiftung ein, wenn man einmal kurz darüber nachdenkt. Stiftungen sind juristische Personen, die zu dem Zweck der dauerhaften Widmung eines Vermögens zu einem bestimmten Zweck errichtet wurden. Der Stifter bringt also sein Vermögen ein und hat dann auf Dauer keinen Zugang mehr zu diesem Vermögen. Wir haben es schon von meiner Vorrednerin gehört: Die Mehrzahl der Stiftungen sind gemeinnützig, (Dr. Matthias Miller) auch hier in Baden-Württemberg, und sind gerade für Baden-Württemberg, ein Stifterland, von entscheidender Bedeutung. Im Entwurf steht in der Begründung eigentlich in einem Satz das Wesentliche drin, womit wir die Debatte eigentlich gut zusammenfassen können. Zitat: Mangels künftiger Gesetzgebungskompetenzen sind keine, im Übrigen keine äquivalenten Alternativen ersichtlich. Wenn wir nichts tun, würden weite Teile des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg zum 1. Juli verfassungswidrig. Warum ist das so? Bisher ist das Stiftungszivilrecht zum einen Teil im Bundesrecht geregelt, im BGB. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) – Doch, Herr Binder, auch wenn Sie den Kopf schütteln. Das ist bisher zum einen Teil noch im Bundesrecht und zum anderen Teil im Landesrecht geregelt. Künftig, ab 1. Juli, wird es so sein – – (Abg. Sascha Binder SPD: Entschuldigung, ich bin gar nicht bei Ihnen! – Vereinzelt Heiterkeit) – Ach, Sie sind gar nicht bei uns. Das ist aber auch nicht gut. Sie sollten vielleicht aufpassen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Sie überschätzen sich!) Zum anderen haben wir einen Teil im Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg. Ab 1. Juli wird das gesamte Stiftungszivilrecht im Bundesrecht geregelt sein. Deswegen sind alle betreffenden Regelungen im Landesrecht rechtswidrig und verfassungswidrig. Jetzt stehen wir vor der Herausforderung, hier bis 1. Juli die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Deswegen bin ich dankbar, dass das zuständige Ministerium rechtzeitig einen Entwurf vorgelegt hat. Vielen Dank an dieser Stelle für die sorgfältige Vorbereitung. Herzlichen Dank aber auch an die Verbände und Kirchen für die zahlreichen Stellungnahmen, die auch durch das Ministerium sorgfältig geprüft wurden; teilweise sind auch Anregungen aufgenommen worden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Sascha Binder SPD: Jetzt bin ich bei Ihnen!) – Jetzt sind Sie bei mir, Herr Binder. Schön. – Ich möchte jetzt gern auf einen Punkt eingehen, neben allen weiteren, die wir schon gehört haben (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) – sehr gut – und die von besonderer Bedeutung für das Stifterland Baden-Württemberg sind. Es gibt nämlich eine sinnvolle, auf die Stiftungslandschaft in Baden-Württemberg passende und zweckmäßige Regelung. Wir machen nämlich von einer Öffnungsklausel, die uns der Bund gibt, Gebrauch. Das haben Sie wahrscheinlich auch bei der Lektüre gesehen. Es geht um das starre Gebot der Erhaltung des Grundstockvermögens – sehr technisch. Das Bundesrecht fixiert es ab eriode – 66. Sitzung – Donnerstag, 25. Mai 2023 1. Juli. In Baden-Württemberg werden wir von dieser Regel eine Ausnahme machen, was zugelassen wird, weil wir sonst eine Neuerung hätten, die unser flexibles System, das wir seit Jahrzehnten haben, ändern würde. Das passt aber nicht in unsere Landschaft, was auch die zahlreichen Verbände in Stellungnahmen vorgebracht haben. Insgesamt begrüßen wir, die CDU, diesen Entwurf, der abgewogen und gut ausgearbeitet ist und rechtzeitig heute hier beraten werden kann. Wir freuen uns auf die Behandlung im Innenausschuss mit Anwesenheit und Aufmerksamkeit aller Beteiligten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr schöne Rede! – Abg. Andreas Stoch SPD: Das war sehr bereichernd!)
