Hans-Jürgen Goßner
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt liegt er also endlich vor: der im Koalitionsvertrag angekündigte Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht in stehenden geschlossenen Einheiten. Wahrscheinlich knallen bei der Grünen Jugend heute die Sektkorken. Endlich hat ihre Vorfeldorganisation, die Strobl-CDU, geliefert. Noch im Jahr 2014 bezeichnete Strobl eine Kennzeichnungspflicht als realitätsfremd und forderte, man müsse der Stimme des damaligen SPD-Innenministers Gall Geltung verschaffen. Gall stand einer Kennzeichnungspflicht skeptisch gegenüber, die Gewerkschaften sowieso. Ziel sei, so im Entwurf, die Stärkung des Vertrauens der Bürgerschaft in die Polizei, und es wird so getan, als ob das Vertrauen beschädigt sei. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Wenn Vertrauen beschädigt ist, dann das gegenüber diesem Innenminister, (Beifall bei der AfD) der seine Getreuen in Schlüsselpositionen bringt und dafür notwendige Beurteilungen einfach bestellt. Der Untersuchungsausschuss bringt da ja Abenteuerliches zutage. Getoppt wird das dieser Tage nur von Bundesvetternwirtschaftsminister Habeck mit seiner Daily Soap „Die Graichens“. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Auch sachlich ist die Kennzeichnungspflicht nicht zu rechtfertigen. Von über 58 000 Einsätzen der Bereitschaftspolizei zwischen Anfang 2018 und Mitte 2020 ist nämlich kein einziger Fall bekannt, in dem ein beschuldigter Polizist nicht er- (Hans-Jürgen Goßner) mittelt werden konnte. Das sage nicht ich, das sagt Ihr Haus, Herr Innenminister. Lesen Sie es noch einmal nach, und zwar in Drucksache 17/9 aus dieser Legislaturperiode. (Beifall bei der AfD) Polizisten sind schon heute durch ihre Rückenkennzeichnung bis auf die Ebene der Gruppe, also acht Beamtinnen und Beamte, eindeutig zu identifizieren. Sie, Herr Minister, sind auch nicht willens, aus Erkenntnissen Ihrer Kollegen zu lernen. Ihr Parteifreund Herbert Reul, Innenminister in Nordrhein-Westfalen, sagte schon vor knapp sechs Jahren – ich zitiere –: Die Kennzeichnungspflicht ist sachlich nicht vernünftig zu begründen. Anstatt unsere Polizisten unter Generalverdacht zu stellen, müssen wir als Gesellschaft wieder zu mehr Respekt und Vertrauen für die Polizei kommen. (Beifall bei der AfD) Die Regelung der Vorgängerregierung gehe daher komplett am Polizeialltag vorbei, so Reul in einer Pressemitteilung vom 29. August 2017. Genau diesen Generalverdacht feuern Sie an. Dabei wäre es an der Zeit, das Vertrauen der Beamten in ihren Dienstherrn zu stärken. (Beifall bei der AfD) Oder sollte ich „wiederherzustellen“ sagen? (Beifall bei der AfD) Denn dafür gäbe es tatsächlich Gründe. Der Sicherheitsbericht 2022 weist einen Anstieg der Gewalt gegen Polizisten um 8,3 % gegenüber dem Vorjahr aus. Die Zahl der Verletzten erreicht mit 2 687 einen neuen Höchstwert – ein Anstieg um 8,7 %. Da, Herr Minister, ziehen Sie aber blank. Nur, die Mühe, an Sie zu appellieren, spare ich mir dennoch. Denn Sie sind als Innenminister ein Auslaufmodell. Davon abgesehen: Sie dürfen ohnehin nicht mitmachen, wenn das Gesetz zur Abstimmung steht. Aber an Sie – er ist nicht da, aber vielleicht hört er ja zu –, Herr Fraktionsvorsitzender Hagel, und Sie, Herr Gehring, als polizeipolitischer Sprecher Ihrer Fraktion appelliere ich dennoch: Lassen Sie sich nicht ständig von Ihrem Koalitionspartner am Nasenring durch die Manege ziehen. (Beifall bei der AfD) Die Junge Union bezeichnete den Vorstoß als Schlag ins Gesicht unserer Polizeibeamten und tief sitzendes grünes Grundmisstrauen. Hören Sie also lieber auf uns, die AfD, und Ihre Jugendorganisation statt auf die der Grünen. Die sind nämlich wie Ihr Innenminister ebenfalls ein Auslaufmodell. Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, wenn er dann zur Abstimmung steht. Ich kündige schon mal an, dass ich in meiner Fraktion für die notwendige Unterstützung eines Antrags auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung werben werde. Vielen Dank. eriode – 66. Sitzung – Donnerstag, 25. Mai 2023 (Beifall bei der AfD)
