landtag-bw.de ↗

Daniel Lede Abal

GRÜNE 25.05.2023 Sitzungen 17/66

Grün-Schwarz auch! – Abg. Thomas Blenke CDU: Und wie ist es in Rheinland-Pfalz?) Und im Nachbarland Rheinland-Pfalz – ja, man wundert sich über manche Schizophrenie – haben alle Polizisten verpflichtend eine individuelle Kennzeichnung, und zwar mit Namensschild, verpflichtend auch für den uniformierten Regeldienst. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Unglaublich!) Dort ist also jede Streifenpolizistin und jeder Streifenpolizist mit dem Namen gekennzeichnet. Bei uns werden die Streifen- (Minister Thomas Strobl) polizistinnen und Streifenpolizisten dazu nicht verpflichtet. Das ist schon ein Unterschied. Und in Sachsen-Anhalt, wo die FDP bekanntlich ebenfalls mitregiert, gibt es für alle Polizistinnen und Polizisten, auch für den uniformierten Regeldienst, also für die Streifenbeamtinnen und -beamten, die Verpflichtung, ein Namensschild zu tragen. Dort gibt es also nicht eine anonymisierte individuelle Kennzeichnung, sondern eine Kennzeichnung mit Namen. Also zu mancher Kritik, die lautstark vorgetragen wird, könnte man sagen: „Ein jeder kehr’ vor seiner Tür, und sauber ist das Stadtquartier.“ (Beifall bei der CDU – Zuruf: Dann kehren Sie mal, aber wo nötig auch unter dem Teppich!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund der Ausstattung der Einsatzkräfte, u. a. mit Einsatzhelm und Flammschutzhaube, kann insbesondere eine dynamische Lageentwicklung in Verbindung mit einer großen Zahl von Einsatzkräften dazu führen, dass die Polizistinnen und Polizisten für die Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Weiteres zu unterscheiden sind. In dynamischen Situationen besteht für die Bürgerinnen und Bürger zudem nicht immer die Möglichkeit zum direkten Dialog mit den mit der unmittelbaren Lagebewältigung beauftragten Einsatzkräften. Deswegen sind diese Einsatzkräfte bereits heute anonymisiert mit einer Kennzeichnung versehen. Wenngleich die Zahl der Beschwerden gegen Einsatzkräfte gering und eine Identifizierung auch bis dato grundsätzlich möglich gewesen ist, ermöglicht die sogenannte pseudonymisierte individualisierte Kennzeichnung eine noch schnellere Aufklärung und gegebenenfalls Entkräftung etwaiger Vorwürfe gegen Polizistinnen und Polizisten. Das ist auch im Interesse der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. (Beifall bei der CDU) Baden-Württemberg folgt damit im Übrigen dem Weg der Mehrzahl der Länder und künftig auch dem Weg der Bundespolizei. Zugleich gelingt uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Balance zwischen dem Wunsch nach größtmöglicher Transparenz und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Polizistinnen und Polizisten. Wir halten Maß und Mitte. Erstens – ich habe es bereits erwähnt –: Wir verzichten ganz bewusst auf eine individuelle Kennzeichnung mit einem Namensschild. Zweitens – noch einmal –: Durch die zielgerichtete Einführung bei den stehenden geschlossenen Einheiten sind nur rund 1 640 der insgesamt 29 000 Polizistinnen und Polizisten im Land von der Regelung betroffen. Drittens: Die Verfeinerung der bereits bestehenden Erkennung gilt nur für bestimmte Einsatzlagen. Viertens: Eine Abfrage personenbezogener Daten einer Polizistin oder eines Polizisten kommt überhaupt nur in bestimmten definierten Fällen in Betracht. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, genießen die Polizistinnen und Polizisten unserer Landespolizei zu eriode – 66. Sitzung – Donnerstag, 25. Mai 2023 Recht das große Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, für die sie jeden Tag professionell und hoch motiviert ihre Arbeit machen. Dafür danken wir ihnen herzlich. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

Alle Reden von Daniel Lede Abal Protokoll ↗