Dr. Timm Kern
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, wir sind uns ja einig, dass das ein völlig untauglicher Gesetzentwurf der AfD war. (Lachen bei der AfD) Aber Ihrem locker-flockigen Umgang mit der sechswöchigen Sommerferienarbeitslosigkeit der Referendarinnen und Referendare in Baden-Württemberg möchte ich schon noch mal widersprechen. Denn da gibt es ein Problem, weil in den sechs Wochen die Kosten, die man hat – ob das für Miete ist oder für Versicherung; was auch immer –, ja weiterlaufen. Im Beamtenrecht habe ich gelernt, dass es ein besonderes Dienstverhältnis zwischen dem Land und den Beamten oder den werdenden Beamten gibt und dass das auch etwas mit Fürsorge und mit Treue zu tun hat. So, wie Sie die jungen Lehrer begrüßen, nämlich erst einmal mit sechswöchiger Arbeitslosigkeit, hat das mit Fürsorge nichts zu tun. – Das als Erstes. (Beifall bei der FDP/DVP) Zweitens: Ich war erst neulich in Waldshut-Tiengen. Für die ist es sehr wohl ein Problem, dass die Referendare, die dort an den Schulen ausgebildet werden, nachher in der Schweiz sofort ein Stellenangebot bekommen. Also tun Sie nicht so, als wäre das in den Randregionen Baden-Württembergs kein Problem. Denn die Schuljahre fangen ja unterschiedlich an; in Baden-Württemberg sehr spät, in Rheinland-Pfalz, in Bayern – je nachdem –, in Hessen fangen sie zu einem anderen Zeitpunkt an. So können Referendarinnen und Referendare sehr wohl in andere Bundesländer wechseln. Das möchte die FDP mit ihrem Modell, das Referendariat einfach zu verlängern, verhindern, damit man eben nicht das Problem hat, in der Arbeitslosigkeit zu sein.
