Matthias Miller
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die Grundthematik, über die wir hier sprechen und die hier angesprochen wurde, kann und sollte man durchaus nachdenken. Es soll erreicht werden, dass Lehramtsanwärter nach bestandener Zweiter Staatsprüfung nahtlos ins Beamtenverhältnis auf Probe wechseln können. Das bedeutet nach Ihrer Vorstellung, dass die Lehrkräfte schon zum 1. August verbeamtet werden sollen und nicht, wie es bisher der Fall ist, erst Mitte September mit Schuljahresbeginn. Es geht also um eine sechs Wochen frühere Einstellung. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es bei anderen Referendaren, die es in Baden-Württemberg gibt, auch ganz normal ist, dass man zum Ende der Referendarzeit aufhört, dass die eben auch aufhören und deren Referendarverhältnis endet. So ist es z. B. bei den Rechtsreferendaren; das gilt auch dann, wenn diese nachher in die Justiz gehen. Trotzdem kann man Verständnis für den Gedanken haben, wie man vielleicht diese sechs Wochen überbrücken kann. Aber wir müssen gerade in angespannten Haushaltslagen auch die finanzpolitischen Spielräume ernsthaft in den Blick nehmen und ehrlich ansprechen. Wir haben uns erst jüngst – das hat auch meine Vorrednerin schon gesagt – dafür eingesetzt, dass befristete Lehrkräfte in den Sommerferien durchbezahlt werden. Das sind 15 Millionen €, die strukturell dazukommen. Die Forderung, die jetzt hier auf dem Tisch liegt, würde strukturell erneut einen zweistelligen Millionenbetrag bedeuten. Aber schauen wir uns doch jetzt mal gemeinsam den Entwurf an, den Sie hier formuliert haben. Er ist ja ganz spannend, und ich habe ihn auch aufmerksam durchgelesen.
