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Sabine Kurtz

25.05.2023 Sitzungen 17/66

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Schweickert, zur Beantwortung Ihrer Fragen darf ich Folgendes sagen: Wie Sie wissen, hat sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien verpflichtet. Zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien wurde eigens eine Taskforce eingerichtet. Darin arbeiten die eriode – 66. Sitzung – Donnerstag, 25. Mai 2023 Fachministerien gemeinsam mit weiteren Akteuren an Lösungen, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Eine eigene Arbeitsgruppe widmet sich der Vermarktung von Flächen im Staatswald für Windkraftanlagen. Denn allein im Staatswald sollen – das wissen Sie – 500 Windkraftanlagen errichtet werden und dann noch weitere 500 im Land aufgebaut werden. Ein zentraler Aspekt zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie ist die Bereitstellung von Flächen. Auch Waldflächen sind hier von großer Bedeutung. Schon im Juli 2021 hat die Landesregierung gemeinsam mit ForstBW eine Vermarktungsoffensive zur Flächenbereitstellung für Windkraft im Staatswald gestartet, und seit Beginn dieser Vermarktungsoffensive konnten rund 4 000 ha Windpotenzialflächen zur Verfügung gestellt werden, und weitere 2 889 ha Fläche werden derzeit im Rahmen der vierten Tranche am Markt angeboten. Grundlage für die Flächenauswahl von ForstBW sind u. a. die von der LUBW identifizierten Windpotenzialflächen. Des Weiteren holt ForstBW von den jeweils zuständigen Regionalverbänden Informationen zu den für die Vermarktung vorgesehenen Staatswaldflächen ein. Vor der endgültigen Auswahl der Flächen werden in einer ergänzenden Vorprüfung mögliche Restrisiken auf der Ebene der Forstbezirke und Kommunen angefragt. Auch bei der im Februar 2022 ausgeschriebenen Staatswaldfläche in Mühlacker wurde nach diesem kommunikativen Verfahren vorgegangen. Der Kriterienkatalog des Regionalverbands Nordschwarzwald, in dem jetzt für FFH-Gebiete ein planerischer Ausschluss vorgesehen ist, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschlossen. Der Regionalverband Nordschwarzwald hat erst nach dem Beginn der regionalen Planungsoffensive im Februar 2023 seine eigenen Kriterien festgelegt, nach denen er potenzielle Windkraftflächen in seiner Region suchen will. Diese eben genannte regionale Planungsoffensive zum Ausbau von Windkraft und Fotovoltaik des MLW und der Regionalverbände ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Erreichung unserer Ausbauziele. Auch diese Planungsoffensive startete unter dem Dach der Taskforce im März 2022. Ziel ist es, dass alle zwölf Regionalverbände bis 2025 ihre neuen Regionalpläne beschließen und damit ihre Vorranggebiete für Windkraft verbindlich planerisch festlegen. Die Regionalverbände stehen im Rahmen des Verfahrens in engem Austausch sowohl mit Kommunen und Landkreisen als auch mit den Projektierern und ForstBW, und neben den rechtlichen Vorgaben berücksichtigen die Regionalverbände bei der Erstellung ihrer Suchraumkulissen eigene Kriterien, die sie selbst aufstellen. Diese Kriterien unterscheiden sich dann je nach Regionalverband und regionalen Voraussetzungen im Planungsgebiet. FFH-Gebiete sind kein grundsätzliches Ausschlusskriterium. Der Staatswald hat beim Ausbau der Windkraft eine gewisse Vorbildfunktion, und – das haben Sie gemerkt – ForstBW nimmt diese Aufgabe sehr engagiert wahr. Deswegen stellt ForstBW, wie im Ministerrat beschlossen, zügig Flächen für die Windkraft zur Verfügung. (Staatssekretärin Sabine Kurtz) In einem Schreiben wandte sich ForstBW dann im April 2023 mit der Bitte um Unterstützung bei der Vermarktungsoffensive an die zuständigen Ministerien. Dieses Schreiben wurde nachrichtlich auch an den Regionalverband Nordschwarzwald versandt. Denn am Beispiel der Fläche bei Mühlacker hat ForstBW darin die Möglichkeit aufgezeigt, dass für den Windkraftausbau verpachtete Staatswaldflächen letztendlich keine Genehmigung für den Windpark erhalten könnten. ForstBW hat in seinem Schreiben darauf hingewiesen, dass es zur Zielerreichung von 500 Windenergieanlagen im Staatswald förderlich sei, wenn bereits verpachtete Staatswaldflächen als zukünftige Vorranggebiete Berücksichtigung auch in der Regionalplanung finden. Eine direkte Einflussnahme, sehr geehrter Herr Abgeordneter, von ForstBW auf die Suchraumkulisse der Regionalverbände für deren Regionalplanung erfolgt dadurch nicht. Schließlich haben die Regionalverbände die Planungshoheit und sind sich dessen auch sehr bewusst. Das kann man wohl sagen. Das Schreiben war ja auch an die Ministerien und nicht an den Regionalverband gerichtet. Zu Ihrer Frage bezüglich des Projektierers kann ich nur sagen, dass ForstBW bekannt ist, dass die Firma, an die die Fläche in Mühlacker verpachtet wurde, auch in Gesprächen mit dem Regionalverband und ebenso mit der Stadt Mühlacker steht, aber zu den genauen Inhalten der Gespräche liegen uns keine Informationen vor. Zu Ihrer Frage nach der Rechtssicherheit der Regionalpläne aufgrund von Kontaktaufnahme ist Folgendes zu sagen: Damit das Gesamtkonzept und das Ergebnis eines Regionalplans rechtlich und planerisch nachvollziehbar bleiben, kann ein Regionalverband als Plangeber nicht einfach von seinen eigenen Kriterien, die er anfangs zugrunde gelegt hat, abweichen. Er wird die gewählte Methodik der Flächenauswahl beibehalten, um zu einem planerischen Gesamtkonzept zu gelangen. Die Planungsträger werden daher die rechtlichen und die planerischen Vorgaben auch dann beachten, wenn an sie von dritter Seite Wünsche oder Forderungen z. B. zur Herausnahme von FFH-Flächen herangetragen werden. Das MLW hat uns mitgeteilt, dass derzeit keine Rechtsunsicherheiten bezüglich der Teilpläne zu besorgen sind.

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