Dr. Gisela Splett
Das ist eine schwierige Frage, nachdem ich ja vorhin gesagt hatte, das sei noch in Prüfung. Soweit ich weiß, geht es da eben auch um die Frage des Bezugs zu Baden-Württemberg. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, wie das Landesprogramm aufgesetzt ist. Zum einen ist es keine finanzielle Wiedergutmachung, sondern eine symbolische Geste der Anerkennung des durch die Rassen- und Eindeutschungspolitik des Dritten Reichs entstandenen Leids von geraubten Kindern betreffend das Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg. Dieser Bezug zu Baden-Württemberg hat sozusagen zwei Komponenten: Entweder wurden die Kinder damals nach Baden-Württemberg verschleppt, oder die betroffenen Personen haben heute den Wohnort in Baden-Württemberg. Beides wird als Bezug zu Baden-Württemberg gewertet. Aber wenn eben beides nicht gegeben ist, passen die Personen nicht in dieses Programm.
