Dr. Gisela Splett
Vielen Dank für diese Frage. – In der Tat hängen diese Dinge zusammen, sind aber nicht identisch. Beim Themenportal „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ reden wir eben über Wiedergutmachung. Die Grundlage dafür ist das Bundesentschädigungsgesetz aus dem Jahr 1953 mit den Folgegesetzen. Die Arbeit an der Wiedergutmachung läuft nach wie vor. So wurden im vergangenen Jahr auf der Grundlage dieses Gesetzes Entschädigungsleistungen für derzeit noch 334 Berechtigte gezahlt. Das waren in Baden-Württemberg annähernd 7 Millionen €. Die Berechtigten leben auf der ganzen Welt verstreut in vielen Ländern. Es ist in der Tat so, dass es uns, der Landesregierung, wichtig ist, dass weder das Unrecht der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft noch seine Opfer in Vergessenheit geraten. Deswegen wurde schon vor einigen Jahren im Bundesfinanzministerium die Idee eines Themenportals geboren. Beim Themenportal „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ handelt es sich um ein äußerst komplexes und – nicht nur aufgrund des enormen zu digitalisierenden Aktenbestands – um ein auf lange Sicht zu realisierendes Vorhaben. Ich hatte die Ehre, am 1. Juni letzten Jahres an einer Veranstaltung auf dem Bonner Petersberg teilzunehmen. Im Rahmen dessen wurde die Rahmenvereinbarung betreffend der Erstellung des Themenportals „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ durch die beteiligten Kooperationspartner, u. a. das Bundesarchiv, das Landesarchiv Baden-Württemberg und das FIZ Karlsruhe, unterzeichnet. Ich denke, das ist ein wichtiges Projekt, ein wichtiges Vorhaben, das wir auch zukünftig eng begleiten werden. Aber es ist nicht identisch mit dem Personenkreis des Programms, der in der Frage von Frau Abg. Rolland angesprochen wurde, weil es bei dem Portal erst einmal um Wiedergutmachung geht, während das Landesprogramm noch einmal einen speziellen Personenkreis anspricht, der dadurch bisher nicht angesprochen bzw. abgedeckt wurde.
