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Dr. Gisela Splett

25.05.2023 Sitzungen 17/66

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abg. Rolland im Namen der Landesregierung wie folgt: Zur ersten Frage: Es liegen bislang 13 Anträge vor. Davon konnte konkret die Auszahlung an drei Personen veranlasst werden. Die Zahlungen erfolgten am 11. Mai. Zwei weitere (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Fälle werden in Kürze eine Auszahlung erhalten. In Summe sind damit bislang fünf Personen in das Programm aufgenommen worden. Abgelehnt werden mussten fünf Anträge. Die Ablehnung erfolgte aus unterschiedlichen Gründen. Bei zwei Personen fehlte der Bezug zu Baden-Württemberg, der für Personen aus dem Ausland auch zunächst schwer zu verstehen ist. Eine Person ist bereits vor vielen Jahren verstorben. Die Tochter stellte den Antrag. Das Programm sieht aber keine Vererbung der Berücksichtigung vor. Zwei weitere Personen waren Zwangsarbeiterkinder, was eine andere Opfergruppe darstellt, die ebenfalls Kindesentzug und schreckliche Schicksale erlitten hat, aber nicht die besondere Personengruppe umfasst, die das Landesprogramm ausdrücklich ansprechen möchte. Noch offen sind derzeit drei weitere Fälle. In der letzten Kommissionssitzung am 16. Mai wurden da noch Rückfragen gestellt. Besonders schmerzhaft sind aus meiner Sicht die Fälle, die eindeutig geraubte Kinder des Lebensborn-Programms sind, bei denen aber der Bezug zu Baden-Württemberg fehlt. Zur zweiten Frage: Auf der Basis eines Petitionsverfahrens, dem abgeholfen werden konnte – Sie haben es angesprochen, Frau Abgeordnete –, hat die Landesregierung in enger und guter Abstimmung mit dem Petitionsausschuss des Landtags eine Kommission unter der Leitung des Staatsministeriums eingesetzt, welche die dort bekannt werdenden Einzelfälle prüft und, sofern es sich um geraubte Kinder mit Bezug zu Baden-Württemberg handelt, eine symbolische Einmalzahlung in Höhe von 5 000 € über das Landesamt für Besoldung und Versorgung auszahlen lässt. Diese Vorgehensweise war und ist mit dem Petitionsausschuss im Vorfeld abgestimmt worden. Die Kommission hat unmittelbar nach Abhilfe der Petition ihre Arbeit aufgenommen. Neben Vertreterinnen und Vertretern des Staats- und des Finanzministeriums sowie der Landeszentrale für politische Bildung sitzen in der Kommission auch Historikerinnen und Historiker mit einer ausgewiesenen Expertise auf dem Gebiet der NS-Euthanasie, der Rassenhygiene und des dunklen Kapitels des systematischen Raubs von Kindern zur Zwangsarisierung. Die Kommission hat mehrfach getagt. Die Arbeit der Kommission erfolgte zwischen den Sitzungen auch agil und unabhängig voneinander anhand der Materialien und Anträge, die vorlagen. Die Kommission hält das Prüfergebnis in Protokollen fest, die als Grundlage für die Entscheidung und für die Auszahlung dienen. Jeder einzelne Fall wird also von der Kommission sorgfältig und genau begutachtet, geprüft, soweit die Quellenlage dies zulässt. Naturgemäß ist die Quellenlage oft unklar. Es bleiben zum Teil Fragen offen, die aufgrund fehlender Unterlagen nicht vollständig geklärt werden können. Die historische Befassung will eine möglichst objektive Sachlage darstellen und ist für sich bereits eine Würdigung der persönlichen Schicksale, die dadurch auch dokumentiert und wahrgenommen werden. Daher sind wir auch den Personen, die doch nicht unter die Definition des Programms fallen, sehr dankbar; denn so wird ihr Zeugnis zumindest aufgenommen. Die Entscheidungen werden angesichts des hohen Alters der Betroffenen schnellstmöglich herbeigeführt. iode – 66. Sitzung – Donnerstag, 25. Mai 2023

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