Siegfried Lorek
Zahlen habe ich keine. Zweitens: Natürlich registrieren wir es. Wenn jemand hier freiwillig ausgereist ist, dann hat er im Regelfall auch sein komplettes Asylverfahren hinter sich – außer, er reist sofort wieder aus. Aber im Regelfall hat er ja einen Asylantrag gestellt, das Verfahren ist abgeschlossen, dann erfolgt die freiwillige Ausreise. Das heißt, die Personalien sind bekannt, auch entsprechende Fingerabdrücke. Bei der Personenfeststellung, das heißt, wenn er wieder einreist, stellen wir fest, das ist der oder die Person. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Zahlen haben Sie kei- ne?) – Nein.
