Siegfried Lorek
Zur Frage: Zunächst ist in Bezug auf die Fragestellung anzumerken, dass der genannte Anteil von einem Drittel vollzogener Abschiebungen im Verhältnis zum Anteil der bereits geplanten Abschiebungen und nicht im Verhältnis zur Zahl aller vollziehbar Ausreisepflichtigen in Baden-Württemberg steht. Daher wäre es gut, wenn sich die AfD hier an die Fakten hält. Wenn Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig sind, nicht innerhalb der gesetzlichen Frist freiwillig ausreisen und keine Abschiebehindernisse vorliegen, dann wird die Abschiebung geplant bzw. durchgeführt. Es gibt leider vielfältige Gründe, weshalb geplante Abschiebungen scheitern bzw. scheitern können. Diese wurden in zwei Drucksachen – in den Drucksachen 16/9826 und 17/4218 – bereits ausführlich dargelegt. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) iode – 66. Sitzung – Donnerstag, 25. Mai 2023 Ein Hauptgrund, warum Abschiebungen nicht funktionieren, ist das Nichtantreffen von Personen. Anders – das müssen wir auch sagen – als von Ihnen, der AfD, in der Vergangenheit schon öfter behauptet, ist kein Grund, dass personelle oder materielle Gründe beim Regierungspräsidium Karlsruhe oder bei der dazugehörigen Abschiebehafteinrichtung Pforzheim eine Rolle spielen. Da haben wir kein Problem. Die Abschiebehafteinrichtung in Pforzheim wird derzeit ausgebaut, um zukünftig mehr Personen in Abschiebehaft nehmen zu können und auch Ausreisegewahrsam sicherzustellen, sodass die Abschiebung erfolgen kann. Natürlich fordern wir vom Bund eine entsprechende Verbesserung des Verfahrens ein. Generell liegen die Hauptprobleme bei der Aufenthaltsbeendigung, um Abschiebungen überhaupt erst einleiten zu können, in der fehlenden Identitätsklärung und bei der Beschaffung von Passersatzpapieren. Da haben wir insbesondere eine fehlende Mitwirkungsbereitschaft der ausreisepflichtigen Personen bei der Identitätsklärung oder Klärung der Staatsangehörigkeit, aber teilweise auch die bewusste Verschleierung der Identität zu verzeichnen. Das macht eine extrem aufwendige Identitätsklärung notwendig. Ein ganz erheblicher Teil der Schutzsuchenden reist bereits an der EU-Außengrenze ohne Identitätspapiere ein. Deshalb haben wir in der Landesregierung beschlossen, in Bezug auf den sogenannten EU-Kommissionsvorschlag für die sogenannte Screening-Verordnung und hinsichtlich des EU-Kommissionsvorschlags für die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung dahin gehend einzuwirken, dass beide Verfahren zielgerichtet fortentwickelt werden und insbesondere mit einem ausreichenden Maßnahmenpaket zur Identitätsklärung von Migranten direkt an der EU-Außengrenze versehen werden sollen. Die beiden Verordnungen sollen Teil des geplanten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, GEAS, sein. Bei den geplanten Rückführungen sind im Übrigen die Probleme, die zum Scheitern führen, oft dadurch bedingt, dass Herkunftsstaaten oder auch andere EU-Mitgliedsstaaten schlichtweg nicht kooperieren, dass es kurzfristig keine Landeerlaubnisse gibt, dass Passersatzpapiere nicht oder nicht rechtzeitig ausgestellt werden und dass Dublin-Überstellungen nicht erfolgen können. Dazu kommen verstärkt kooperationsunwillige Herkunftsstaaten, welche die Rücknahme ihrer eigenen Staatsbürger schlichtweg verweigern. Bei Dublin-Überführungen, die ohnehin schon schwierig sind, werden die engen Vorgaben, die es gibt, teilweise durch die Zielländer innerhalb der EU weiter erhöht. Die Vorgaben, die es gibt, werden also noch weiter erhöht, um dann Dublin-Rückführungen mehr oder weniger unmöglich zu machen. Sofern Abschiebungen nicht erfolgen können, weil die Herkunftsstaaten oder andere EU-Mitgliedsstaaten nicht kooperativ sind, ist das Land auf die Unterstützung des Bundes angewiesen. Die Pflege von Beziehungen zu anderen Staaten obliegt dem Bund. Das machen natürlich nicht wir, das Land. Die genannten strukturellen Probleme bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern müssen auf Bundesebene aus dem Weg geschafft werden. Die vom Bund bisher angekündigte Rückführungsoffensive ist noch nicht umgesetzt. (Staatssekretär Siegfried Lorek) Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Mai sind – bei vielen Mängeln – ein paar Maßnahmen, die wirklich sinnvoll sind – wie beispielsweise die Verlängerung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage – und die die Rahmenbedingungen für die Abschiebungen wirklich verbessern sollen. Dabei wurden einige Rechtsänderungsvorschläge, die wir, Baden-Württemberg, eingebracht haben, aufgegriffen. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung in diesem MPK-Beschluss erstmals zum kohärenten Handeln verpflichtet, um die Rücknahmebereitschaft der Herkunftsländer durch rechtliche, wirtschaftliche und diplomatische Mittel wirklich zu verbessern. Zudem stellt dieser MPK-Beschluss auch Verbesserungen bei der Passersatzbeschaffung in Aussicht. Auch die Überstellung von straffälligen Ausländern in ihre Herkunftsländer mit Abschiebestopp soll nicht mehr per se ausgeschlossen werden. Hier hoffen wir auch, dass perspektivisch dann wieder Abschiebungen nach Afghanistan möglich sind. Ministerin Gentges und ich haben uns da ja schon öfter an den Bund gewandt. Jetzt kommt es wirklich darauf an, dass der Bund die Absichtserklärungen wirklich in die Tat umsetzt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU)
