landtag-bw.de ↗

Elke Zimmer

25.05.2023 Sitzungen 17/66

Danke für Ihre Nachfrage. – Zu dem ersten Teil: Es gibt sozusagen mehr Förderbedingungen. Ich habe sie jetzt nicht ganz vollumfänglich dargestellt. Sie haben jetzt aber zwei genannt. Der Rechtsabbiegeassistent ist Voraussetzung für die N2- und die N3-Fahrzeuge; da geht es um Verkehrssicherheit. Deswegen haben wir gesagt: Wenn wir fördern, möchten wir gerade bei den schweren Fahrzeugen – dort ist dann, wenn etwas passiert, die Gefahr, dass auch wirklich Schaden an Leib und Leben von Personen entsteht, besonders groß – mit dem Rechtsabbiegeassistenten State of the Art sein, was heutzutage möglich ist, um Verkehrssicherheit zu generieren. Deswegen ist das dort eine Grundvoraussetzung. Bei den drei Sitzplätzen geht es letztlich darum: Das sollen gewerblich genutzte Fahrzeuge sein, die sozusagen keine Personen, sondern tatsächlich Güter transportieren. Je mehr Sitze die Fahrzeuge haben, desto eher besteht die Wahrscheinlichkeit, dass mehr Personen als vielleicht Güter transportiert werden. Grenzen sind immer schwierig. Wir haben uns jetzt eben für die Zahl 3 entschieden. Eine Ausweitung auf weitere Typen sehen wir im Moment nicht vor. Jetzt läuft das Programm gerade ein halbes Jahr. Ich glaube, das ist für ein Programm noch keine unglaublich lange Dauer. Wir sind sehr zufrieden mit dem, wie es angenommen wird. Ich sehe, dass es eben doch manchmal Fahrzeuge gibt, die jetzt aufgrund der Regelungen, die wir haben, herausfallen. Aber im Moment sehen wir keine Ausweitung vor. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Wir haben allerdings das Wort „grundsätzlich“ drin. Daher, wenn irgendetwas ist, wenden Sie sich gern noch mal an uns, denn „grundsätzlich“ lässt ja einen gewissen Handlungsspielraum, weil man dann einfach begründen kann, warum man vielleicht dieses Fahrzeug angeschafft hat, das jetzt nicht zu 100 % hineinpasst, es aber trotzdem ein gewerblich genutztes Fahrzeug ist, so, wie wir uns das vorstellen.

Alle Reden von Elke Zimmer Protokoll ↗