Nikolai Reith
Das eine ist die Beschränkung auf drei Sitzplätze, und das andere ist eine Beschränkung – ich weiß aber nicht, inwieweit diese überhaupt relevant ist – – Deswegen stellt sich auch die Frage, warum sie drinsteht. In diesen Nutzfahrzeugen muss ein Rechtsabbiegeassistent vorhanden sein. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen. Gibt es weitere Nutzfahrzeuge – Sie haben ja jetzt schon etwas zu den Pkws gesagt –, die eventuell in dieses Programm mit aufgenommen werden? Vielen Dank.
