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Elke Zimmer

25.05.2023 Sitzungen 17/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Kollege Reith, herzlichen Dank für diese Frage, die mir Gelegenheit gibt, dieses Programm auch einmal ein bisschen vorzustellen. Um was geht es bei diesem Förderprogramm? Es geht um die Förderung der Unterhaltungs- und Betriebskosten von neuen batterieelektrischen oder mit Brennstoffzellen betriebenen (Staatssekretärin Elke Zimmer) Nutzfahrzeugen. Warum machen wir so ein Programm? Durch die Umstellung auf elektrische Antriebe schaffen wir es, dass gerade bei diesen Nutzfahrzeugen, die oft hohe Fahrleistungen haben, erhebliche Mengen an CO -Emissionen eingespart werden können. So können Nutzfahrzeuge einen Beitrag zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele des Landes leisten. Dieses Programm läuft seit dem 1. November 2022, also jetzt seit ungefähr einem halben Jahr, und wir haben in diesem Förderprogramm bereits 51 Förderanträge mit einer Fördersumme von etwa einer halben Million Euro. Bewilligt wurden bisher Förderanträge in Höhe von ca. 200 000 €. Einige Anträge sind noch nicht bearbeitet – die Bearbeitung liegt bei der L-Bank –, einige Anträge wurden aber auch negativ beschieden. Das kann auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sein; ich nenne jetzt konkrete Fälle. Es gab Antragsteller, die ihre Deminimis-Förderhöchstgrenze von 200 000 € bereits mit anderen Anträgen ausgeschöpft hatten; deshalb konnten sie in diesem Fall nicht zum Zuge kommen. Es gab Antragstellerinnen und Antragsteller, die die Förderung für falsche Fahrzeugtypen beantragt hatten. Denn wir fördern N1-, N2- und N3-Fahrzeuge, also Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t, 3,5 t bis 12 t oder über 12 t. Wir fördern aber keine Teslas; auch eine solche Anfrage gab es. Deshalb haben wir eben auch manche Förderanträge abgelehnt. Ferner fördern wir selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie beispielsweise Kehrmaschinen, um sozusagen auch Betriebshöfe in dieser Weise mit Elektromobilität ausstatten zu können. Die Fahrzeuge, die wir fördern, müssen überwiegend in Baden-Württemberg unterwegs sein, und wir haben eine Fördersumme zwischen 2 000 und tatsächlich 60 000 €, je nachdem, wie groß das Fahrzeug ist. Flankierend gibt es dazu auch eine Bundesförderung. Die Bundesförderung ist aber für die Anschaffungskosten vorgesehen; wir hingegen fördern Unterhalt und Betrieb. Die Förderungen greifen aber ineinander und können auch parallel beantragt werden. Ihre zweite Frage lautete: Wie sieht es denn aus mit einer Ausweitung des Programms auf die Pkw-Flotten der Gewerbetreibenden? Bisher fördern wir die Nutzfahrzeuge. Eine Ausweitung auf die Pkw-Flotte erscheint uns im Moment nicht notwendig. Stand Dezember 2022 – das sind aktuelle Zahlen – stieg der Anteil der Neuzulassungen von batterieelektrischen Fahrzeugen bzw. Plug-in-Hybriden auf 55 %. Das heißt, dieser Markt funktioniert offensichtlich auch ohne Förderung schon ganz gut. Für Gewerbetreibende und auch für Privatnutzer – das ist in diesem Fall egal – rentiert sich die Anschaffung, wenn man die Gesamtkosten betrachtet – sozusagen die Kosten, die über den gesamten Lebenszyklus anfallen –, deutlich schneller als früher, und man kommt über die Lebenszeit gerechnet günstiger weg als bei einem Verbrennerfahrzeug. Es gibt eine neue Studie des Fraunhofer-Instituts – jetzt gerade vom März. Danach erreicht ein Mittelklassewagen, bei dem es sich um ein E-Mobil handelt, bereits nach drei Jahren eine Kostengleichheit gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennermotor. Bei Kleinwagen dauert es ungefähr fünf bis acht Jahre, bis diese Kostengleichheit erreicht wird. eriode – 66. Sitzung – Donnerstag, 25. Mai 2023 Außerdem gibt es bis zum 1. September noch ein Programm des Bundes, wonach gewerbliche Flotten über den Umweltbonus gefördert werden. Deswegen besteht für uns im Moment kein Anlass, hier eine Förderung auszurufen.

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