Dr. Alexander Becker
Herr Präsident, werte Kol leginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf mit dem schönen Namen „Gesetz zur Änderung des Kindertages betreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung“ ist die inhaltlich logische, haus haltsrechtlich gebotene und politisch vergleichsweise unspek takuläre Weiterführung bestehender Beschlusslagen. Bei der 2019 beschlossenen Umsetzung des Gute-Kita-Geset zes mit dem „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ in Baden-Württemberg war aus unserer Sicht die Bereitstellung von Lei tungszeit für pädagogische Aufgaben die zentrale Steuerungs maßnahme – wohlgemerkt: nicht für die weitere Übernahme von Verwaltungstätigkeiten, sondern für Aufgaben wie die Er arbeitung und Umsetzung eines pädagogischen Konzepts, die Teamentwicklung in der Einrichtung oder die Interaktion mit den Kindern und ihren Eltern. Das Ziel ist dabei eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung. Dafür braucht es Ressourcen in den Kindertageseinrichtun gen. Denn die Aufgaben der Kitas haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Verlässliche Betreuung ist wichtig. Zugleich hat die pädago gische Arbeit an Bedeutung zugenommen. Im Kitabereich geht es immer um Bildung, Betreuung und Erziehung glei chermaßen. Weiter geht es darum, dass alle Kinder eine Chan ce haben, gut in der Grundschule anzukommen. Im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung verlän gern wir also die bestehenden Regelungen zur pädagogischen Leitungszeit, die ansonsten auslaufen würden. (Beifall bei der CDU) Für die CDU-Fraktion ist klar: Wir werden den Weg der qua litativen Stärkung der Kinderbetreuung weitergehen. Wir dan ken für die Ausführungen der Landesregierung durch unseren Staatssekretär Volker Schebesta und freuen uns auf die Dis kussion im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
