Volker Schebesta
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ge setzentwurf, den wir heute in den Landtag einbringen, wollen wir die Rechtsgrundlage für die Gewährung von pädagogi scher Leitungszeit durch die Träger von Kindertageseinrich tungen auf Landesebene legen und damit auch die Grundlage dafür, dass wir den Trägern mit einer finanziellen Förderung bei dieser Gewährung unter die Arme greifen können. Wir werden damit – wenn der Landtag zustimmt, worum wir Sie bitten – die Regelungen, die es dazu gibt, verlängern. Warum gibt es diese Regelungen? Wir haben in der Umset zung des Gute-Kita-Gesetzes, das ein Bundesgesetz ist, in Baden-Württemberg den Schwerpunkt darauf gelegt, dass wir Lei tungen unterstützen, weil sie für die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen sehr wichtig sind. Der Schwer punkt, den wir damit gesetzt haben, wird auch daran deutlich, dass wir über 60 % der Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz ge nau für diesen Zweck eingesetzt haben. Zuletzt waren es in der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes 150 Millionen € im Jahr, die dorthin geflossen sind. Wir haben damit bewusst auf einen Aspekt der Qualitätsent wicklung gesetzt und nicht, wie es in anderen Ländern erfolgt ist, auf eine generelle Befreiung von den Gebühren aus den Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz; wir wollten mit der För derung der pädagogischen Leitungszeit die Qualitätsentwick lung unterstützen. Das ist gerade auch wichtig angesichts der Herausforderun gen, die in der aktuellen Situation, die vor allem durch den Personalbedarf geprägt ist, gegeben sind. Wir haben den Druck bei den Platzangeboten in den Kindertageseinrichtungen, den Druck bei der Situation mit den Öffnungszeiten. Daneben gibt es aber auch Belastungen für die Erzieherinnen und Erzieher aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedin gungen und des Umgangs mit den Coronafolgen bei den Kin dern. Dass dies als Belastung gerade auch bei den Einrich tungsleitungen wahrgenommen wird, ist zuletzt auch noch mal in der neuesten DKLK-Studie zum Ausdruck gekommen. periode – 65. Sitzung – Mittwoch, 24. Mai 2023 Aber gerade wenn es solche Belastungssituationen gibt, ist es besonders wichtig, auch darauf zu achten, welchen Beitrag die Leitungen mit pädagogischer Leitungszeit für die Entwick lung der Qualität in den Einrichtungen gerade bei dieser Druck situation leisten. Die frühen Lebensjahre haben besonders großen Einfluss auf die persönliche und soziale Entwicklung eines Kindes. Auch mit Blick auf die Bildungs- und Teilhabechancen ist die Ar beit im frühkindlichen Bereich deshalb besonders wertvoll, und es profitieren alle Kinder, insbesondere diejenigen, die in dieser wichtigen Entwicklungsphase von zu Hause vielleicht nicht die Unterstützung bekommen wie Kinder aus anderen Elternhäusern. Wenn wir dabei auf die Qualität achten wollen, kommt es be sonders darauf an, dass Einrichtungsleitungen neue Impulse setzen, die Richtung vorgeben, das Team steuern und mitneh men und auch Zeit dafür haben, pädagogische Konzepte wei terzuentwickeln und die Qualität der pädagogischen Arbeit si cherzustellen – neben den anderen Aufgaben in der Verwal tung, der Administration und der Organisation, die sich in den Kindertageseinrichtungen stellen und um die sie sich auch kümmern müssen. Deshalb wollen wir weiterhin auch in der Umsetzung des Ki Ta-Qualitätsgesetzes die Leitungszeit unterstützen und legen dafür die rechtliche Grundlage mit dieser Änderung des Kin dertagesbetreuungsgesetzes in Baden-Württemberg. Dass das Geld gut investiert ist, haben die Evaluation des Fo rums Frühkindliche Bildung und auch die positiven Rückmel dungen aus der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf gezeigt. Wir schaffen damit die Grundlage, dass sechs Stunden in den Einrichtungen und ab der zweiten Gruppe zwei Stunden zu sätzlich pro Gruppe an pädagogischer Leitungszeit zur Verfü gung gestellt werden und in diesem Umfang von uns dann auch eine finanzielle Unterstützung der Träger bei der Gewäh rung von Leitungszeit zur Verfügung steht. Ich möchte auch klar sagen: Diese Stunden sind für die päd agogischen Leitungsaufgaben gedacht und nicht für Betriebs führung oder Verwaltungsaufgaben. Diese Stunden beschrei ben auch nicht das, was wir als maximale Zeit für pädagogi sche Aufgaben für richtig halten. Vielmehr ist das der Beitrag, den wir den Trägern in Form von finanzieller Unterstützung gewähren, um ihnen dabei zu helfen, Leitungszeit zur Verfü gung zu stellen – den Trägern, die dies schon vor der gesetz lichen Einführung im Zuge der Umsetzung des Gute-Kita-Ge setzes gemacht haben, einen finanziellen Beitrag dazu zu leis ten und denjenigen, die dies bisher noch nicht angeboten ha ben, die Grundlage dafür zu geben, dass sie es einrichten und jetzt auch aufrechterhalten. Damit ist auch klar, über was wir gerade mit dem Bund für Baden-Württemberg in der Umsetzung des KiTa-Qualitätsge setzes verhandeln, nämlich über einen Schwerpunkt wie im Gute-Kita-Gesetz auf der Unterstützung der Leitungskräfte in den Einrichtungen. Wir werden zeitnah zu einem Abschluss der Vereinbarung mit dem Bund, die für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes notwendig ist, kommen und dann auch die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Bund und Ba den-Württemberg haben. (Staatssekretär Volker Schebesta) Neben der Leitungszeit – das ist schon bekannt, das haben wir angekündigt – werden wir das frühere Bundesprogramm und jetzt noch als Bundesprogramm laufende Programm „Sprach-Kitas“ dann durch die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterstützen und finanzieren. Nach der Unterzeichnung wird es erst dann zu einem Mittel fluss kommen – das gilt für Baden-Württemberg ebenso wie für alle anderen Bundesländer; das ist vom Bund als Voraus setzung gesetzt –, wenn alle Länder unterzeichnet haben. Mit einer Unterzeichnung der jeweiligen Vereinbarungen in allen Ländern wird bis Juli gerechnet. Wir haben schon jetzt die Vorbereitung dafür getroffen, dass ein nahtloser Übergang des Gute-Kita-Gesetzes in das KiTa-Qualitätsgesetz erfolgen kann. Deshalb legen wir diesen Gesetzentwurf vor. Ich will noch einen Punkt anführen zur Frage, wie dieser Übergang vom Gute-Kita-Gesetz zum KiTa-Qualitätsgesetz jetzt erfolgt. Wir regeln jetzt für die Leitungszeit etwas vor ab, machen es abhängig von der Erfüllung der Voraussetzung des Mittelflusses, also davon, dass alle Länder mit dem Bund handelseinig werden und unterschreiben. Einen Übergang kann man sich auch etwas geschmeidiger vorstellen, als das in diesem Ablauf der Fall ist. Bis zum 1. Ju li werden die Mittel auf keinen Fall fließen. Dann ist ein hal bes Jahr der Geltungsdauer des KiTa-Qualitätsgesetzes, das zwei Jahre gilt, vorbei. Im Sommer des letzten Jahres hat der Bund noch bei der Ankündigung der Einstellung des Bundes programms „Sprach-Kitas“ gesagt, dass die Länder das Pro gramm ab dem 1. Januar übernehmen könnten. Der Bund hat dann selbst gemerkt, dass es bis zum 1. Januar nichts wird mit einer Neuaufnahme von Programmteilen in das KiTa-Quali tätsgesetz, weil eine Verabschiedung im Bundestag und im Bundesrat Mitte Dezember nicht dazu führt, dass schon am 1. Januar die folgenden Vereinbarungen abgeschlossen sind. Diese Abläufe können beim Übergang von unterschiedlichen Programmen sicher besser und mit mehr Vorlauf gestaltet wer den, damit auch im Feld keine Unsicherheiten darüber beste hen. Noch besser wäre aber, wenn es gar keinen Übergang gäbe, sondern die Aufgaben dauerhaft finanziert würden. 2019 bis 2022 ist das Gute-Kita-Gesetz gelaufen. Das ist nicht dauer haft. 2023 und 2024 läuft das KiTa-Qualitätsgesetz. Das ist nicht dauerhaft. Gut wäre, wenn wir zur Umsetzung der ge meinsamen Zielsetzung kommen, die zwischen Bund und Ländern schon 2014 Konsens war. Damals wurde in einem gemeinsamen Kommuniqué des Bundesministeriums für Fa milie, Senioren, Frauen und Jugend und der Jugend- und Fa milienkonferenz festgehalten, dass die Beteiligten einschließ lich der Bundesministerin die Ziele des Kommuniqués mit ho hem Engagement vorantreiben werden, dass es einer Verab redung bedarf, die auf längere Zeit angelegte Prozesse aus löst, und dass dies getragen wird von der gemeinsamen Ziel setzung aller Beteiligten, eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft sicherzustellen. Es gilt, an dem Stichwort „dauerhaft“ weiter zu arbeiten. Wir können viel Gutes damit umsetzen, und zwar in der Gestal tung dessen, was wir gemeinsam von Bund und Ländern auf den Weg gebracht haben. Aber wir können auch alle daran ar beiten – mit dem jeweiligen Einfluss, den wir haben –, dass es über das Jahr 2024 hinaus zu dieser dauerhaften Gewähr eriode – 65. Sitzung – Mittwoch, 24. Mai 2023 leistung der Unterstützung der Arbeit in der frühkindlichen Bildung durch Bundesmittel kommt. Vorher bitten wir Sie aber um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
