Jochen Haußmann
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Frau Krebs, Sie sagten, Sie verstünden nicht, warum wir ge gen die Landespflegekammer sind. Ich hatte das Gefühl, dass ich bei der ersten Lesung wirklich eine gute Rede gehalten ha be. (Heiterkeit – Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Ich hatte auch den Eindruck, dass ich es auch in der öffentli chen Aussprache im Sozialausschuss noch einmal gut vermit telt habe, dass die FDP/DVP-Landtagsfraktion nicht gegen ei ne Landespflegekammer ist. Deswegen sage ich es heute noch einmal für das Protokoll, damit es zum dritten Mal festgehal ten wird. In der vergangenen Woche habe ich genau dieses Thema auf die Tagesordnung eines Meetings aller FDP-Landtagsfraktio nen und der FDP-Bundestagsfraktion gesetzt. Wir haben – das freut mich – über die gesamte FDP bundesweit die Meinung, die Beschäftigten der Pflege sollten darüber entscheiden. Und wenn die Pflegekräfte hier in Baden-Württemberg der Mei nung sind, sie wollten eine Landespflegekammer, dann wird das nicht an der FDP scheitern. (Beifall bei der FDP/DVP) Warum stimmen wir trotzdem nicht zu? Auch das habe ich in der letzten Beratung sehr gut erklärt. (Vereinzelt Heiterkeit) Deswegen haben wir ja auch einen entsprechenden Ände rungsantrag eingebracht. Einer der Hauptgründe ist das Ver fahren. Also, wenn es so ist, wie Sie und Herr Bückner es jetzt dar gestellt haben, dass die Pflege unisono dafür ist, dann können wir das Verfahren, Herr Minister, doch auch so ausgestalten, dass man sich einfach freiwillig dafür entscheidet und nicht, wie Sie es jetzt machen, eine Zwangsregistrierung erfolgt, im Rahmen derer die Arbeitgeber die Pflegekräfte registrieren müssen und die Pflegekräfte, die nicht möchten, aktiv wider sprechen müssen. Wenn Sie also so überzeugt sind, dass Sie sagen, alle in der Pflege Beschäftigten wollten die Pflegekammer, dann brau chen wir uns doch keine Sorgen zu machen. Dann machen Sie doch unserem Änderungsantrag folgend eine freiwillige Be teiligung in der Form, dass man vom Gründungsausschuss in formiert wird und sich die Pflegekräfte dann einfach von sich aus innerhalb eines Rahmens bei der Pflegekammer anmel den können. Ich glaube, das wäre doch eine vernünftige Sa che – aber nicht eine Zwangsregistrierung, wie Sie es jetzt vorgesehen haben. (Beifall bei der FDP/DVP) Nun gibt es auch andere Dinge, die wir auch in dem Ände rungsantrag haben. Herr Bückner, Sie haben gesagt, das sei alles schon abgearbeitet. Ich denke, es ist eben nicht alles im Detail im Gesetzentwurf drin. Ich nenne beispielsweise Trans parenzregelungen: Haben die Vorstände der Pflegekammern denn noch andere Mandate? Wie sind die Verdienstmöglich keiten? Dann geht es auch um das Thema „Freiwillige Mit (Jochen Haußmann) glieder“. Da gibt es nämlich auch Zweiklassengesellschaften. Ich denke, auch da gäbe es bessere Möglichkeiten. Wir haben konkrete Vorschläge gemacht. Würden Sie diese Vorschläge umsetzen, dann würden wir diesem Gesetz auch zustimmen. Ich will einfach noch klar sagen, dass wir also nicht per se gegen eine Landespflegekammer sind, sondern wir haben Sorge. Die Sorge geht nicht nur von der FDP aus. Sie haben sicherlich auch das Schreiben des Personalrats des Universitätsklinikums Freiburg erhalten – nur mal als ein Bei spiel –, der sinngemäß gesagt hat: Wir haben Diskussionen auch innerhalb unserer Belegschaft, und wir finden es auch richtig, dass es ein Quorum gibt, aber als wir gesehen haben, dass eine Zwangsregistrierung vorgesehen ist, hat das bei uns zu einem großen Unverständnis geführt. Das ist einer der zentralen Punkte, bei dem wir uns wirklich die Mühe gegeben haben, einen Vorschlag zu machen, wie wir diese Landespflegekammer tatsächlich auch auf freiwilliger Basis führen können. Sie, Herr Bückner, haben die Frage aufgeworfen, warum wir die Passage mit der Sicherstellung einer hochwertigen Pfle geleistung herausstreichen wollen. Es ist nicht so, dass wir diese Leistung in Baden-Württemberg nicht wollten. Vielmehr geht es uns darum, dass Sie per Gesetz die Landespflegekam mer mit den Fort und Weiterbildungen beauftragen, dass die Pflegekammer aber diese Dinge, die Sie jetzt im Gegensatz zum Referentenentwurf noch hinzugenommen haben, gar nicht erfüllen kann; denn das sind Aufgaben, die der Bund und das Land erarbeiten müssen. Es ist einer der wichtigen Punkte, Herr Minister, dass es eben nicht ausreicht, zu sagen: „Jetzt machen wir die Landespfle gekammer“, sondern es geht darum, dass wir die große Auf gabe haben, die Pflege fit zu machen. Die Herausforderungen sind gewaltig. Gestern war eine Sitzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Wenn Sie dort mit den Menschen reden, die für die Pflege verantwortlich sind, Pflegeheime betreiben, Pflegekräfte sind, dann muss man sagen: Es ist nicht nur fünf vor zwölf, sondern es ist im Prinzip schon nach zwölf, wie sich die Situation in der Pflege darstellt – die finanzielle Situ ation, die Fachkraftsituation. Deswegen müssen wir den Mut finden, uns auch mit den The men zu beschäftigen, in denen die Situation früher vielleicht mal gut war, aber in der jetzigen Zeit anders zu beurteilen ist. Ich will die Landesheimbauverordnung und das Wohn-, Teil habe- und Pflegegesetz nennen. Wir müssen das neu justieren. Denn wir haben Herausforderungen, die so gewaltig sind, dass wir alles dafür tun müssen, dass die Pflege in Baden-Würt temberg sichergestellt wird. Das wird allein mit diesem Ge setz nicht erreicht. Deswegen bringen wir diesen Impuls hier mit ein. Wir sind bereit. Wir haben schon im letzten Jahr Vorschläge gemacht, was wir für die Pflege tun können. Nehmen Sie den Ball auf. Denn es ist dringend notwendig, vieles zu tun – vom Büro kratieabbau bis zur Unterstützung der Pflegeeinrichtungen. Wir haben Vorschläge gemacht, wir stehen zur Verfügung. Le gen Sie jetzt die Hand aufs Herz, und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Dann haben wir ein gutes Gesetz für Ba den-Württemberg. Herzlichen Dank. periode – 65. Sitzung – Mittwoch, 24. Mai 2023 (Beifall bei der FDP/DVP)
